Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer

MBJS Stipendienübergabe März 2024

Feierliche Stipendienvergabe am 22. März 2024

Die Staatssekretärin Claudia Zinke begrüßte am 22. März 2024 die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten im Audimax am Neuen Palais der Universität Potsdam und übergab die Förderbescheide.

Brandenburg will Lehramtsstudierende dafür gewinnen, an Brandenburger Schulen zu unterrichten, die einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben. Dafür wurde das Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer zum vierten Mal ausgeschrieben. Erstmalig erfolgt in diesem Jahr eine geteilte Ausschreibung der Stipendien zum Sommersemester 2024 und zum Wintersemester 2024/25.

Aufgrund der Anzahl guter Bewerbungen von Lehramtsstudierenden aus ganz Deutschland hat das Bildungsministerium die Zahl der jetzt vergebenen Stipendien von 20 auf 25 erhöht. Die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten kommen von Universitäten sowohl aus Brandenburg (12) als auch aus anderen Bundesländern: Berlin (4), Sachsen (7) und Mecklenburg-Vorpommern (2) und werden ab dem 1. April 2024 bis zum Ende ihres Lehramtsstudiums (Regelstudienzeit) gefördert.

Folgende Schulen werden eine Stipendiatin bzw. einen Stipendiaten betreuen:

  • Brandenburg/Havel: Grundschule in der kleinen Gartenstraße
  • Elbe-Elster: Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Albert Schweitzer (Herzberg (Elster)), Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Sieben Brunnen (Finsterwalde), Grundschule Stadtmitte (Finsterwalde), Grund- und Oberschule Massen (Massen-Niederlausitz)
  • Frankfurt (Oder): Sportschule Frankfurt (Oder) Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
  • Havelland: Grundschule am Weinberg (Rathenow), Käthe-Kollwitz-Grundschule (Nauen), Grundschule am Lindenplatz (Nauen)
  • Märkisch-Oderland: Grundschule „Alex Wedding“ (Falkenberg)
  • Oberhavel: Havelland-Grundschule (Zehdenick)
  • Oberspreewald-Lausitz: Oberschule „Am Wehlenteich“ (Lauchhammer), Grundschule Schwarzheide-Wandelhof, Friedrich-Hoffmann-Oberschule (Großräschen)
  • Oder-Spree: Rolf-Zuckowski-Grundschule (Tauche), Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe (Eisenhüttenstadt)
  • Ostprignitz-Ruppin: Rosa-Luxemburg-Grundschule (Neuruppin), Löwenzahn Grundschule (Breddin)
  • Potsdam-Mittelmark: Grundschule „Friedrich Eberhard von Rochow“ (Golzow), Thomas-Müntzer-Schulzentrum Ziesar-Görzke
  • Spree-Neiße: Grundschule Kollerberg (Spremberg), Grundschule Keune (Forst (Lausitz)), Pückler-Gymnasium (Standort Cottbus)
  • Teltow-Fläming: Grundschule Baruth/Mark, Friedrich-Ebert-Grundschule (Luckenwalde)

Das Stipendienprogramm bietet eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro und das Begleitprogramm "Einfach.Klasse.Brandenburg" mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten zu einem insgesamt vierwöchigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Bedarfsschule sowie zur Lehrtätigkeit an der Bedarfsschule für mindestens die Dauer, in der das Stipendium gewährt wurde - im Maximalfall sind das drei Jahre.

Finanzielle und ideelle Förderung

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro oder wahlweise 300 Euro mit anschließender Zuwendung in Höhe von 300 Euro je gefördertem Monat gleichmäßig über den Zeitraum des Vorbereitungsdienstes verteilt. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit dem Beginn des 3. Studienjahres des Lehramtsstudiums, also im 5. Fachsemester. Die Förderung endet mit dem Studienabschluss nach der Regelstudienzeit.

Die finanzielle Förderung wird um eine ideelle Förderung in Form des Begleitprogramms Einfach.Klasse.Brandenburg ergänzt. Dieses bietet verschiedene Fortbildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen, ein Mentoren-Programm sowie die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bedarfsschule, der zuständigen Kommune sowie dem staatlichen Schulamt. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend. Einfach.Klasse.Brandenburg wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) umgesetzt.

Verpflichtung der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Die rechtliche Grundlage für die Gewährung eines Stipendiums bildet die Richtlinie Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer (3. Juli 2023). Sie regelt alle zentralen Aspekte des Stipendienprogramms, zum Beispiel, wer ein Stipendium beantragen kann, welche Voraussetzungen an die Stipendienvergabe geknüpft sind, wie das Antragsverfahren gestaltet ist und welche Rückzahlungspflichten entstehen, wenn die Stipendienverpflichtungen nicht eingehalten werden.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug zu folgenden Leistungen:

  • Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit,
  • ein insgesamt zwanzigtägiges Praktikum an der zugeordneten Bedarfsschule (eine Aufteilung in zwei mal zwei Wochen ist möglich oder in begründeten Ausnahmefällen auch eine anderweitige zusammenhängende Aufteilung),
  • absolvieren des Praxissemesters an der zugeordneten Bedarfsschule (Wenn das Lehramtsstudium kein Praxissemester vorsieht, verlängert sich der Vorbereitungsdienst um 6 Monate. Die Gewährung eines Stipendiums ist gleichwohl möglich. Wenn das Praxissemester zwingend außerhalb Brandenburgs zu erbringen ist, ist die Gewährung eines Stipendiums möglich, wenn die Zusatzverpflichtung eingegangen wird, dass sich die Tätigkeit als Lehrkraft an der Bedarfsschule mindestens 6 Monate über den eigentlichen Förderungszeitraum hinaus erstreckt.)
  • Eine befristete Beschäftigung mit mindestens 50 Prozent einer Vollbeschäftigung nach Abschluss des Lehramtsstudiums bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes an der Bedarfsschule.
  • Vorbereitungsdienst an der zugeordneten Bedarfsschule sowie dem zuständigen Studienseminar und
  • Lehrtätigkeit an der zugeordneten Bedarfsschule für mindestens die Dauer, in der die Förderung durch das Stipendienprogramm erfolgt ist.
  • Teilnahme am ideellen Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg.

Wenn die Vorgaben der Richtlinie des Brandenburg-Stipendiums für Landlehrerinnen und Landlehrer nicht eingehalten werden, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. Dabei staffelt sich die Rückzahlung entsprechend der Tätigkeit als Lehrkraft an der jeweiligen Bedarfsschule. Näheres hierzu regelt Ziffer 9 der Richtlinie.

Voraussetzungen für die Förderung

Nachstehende Voraussetzungen sind an eine Förderung geknüpft:

  • Studium eines Lehramtes für welches ein besonderer Bedarf besteht. Dazu gehören:
    • das Lehramt für die Primarstufe,
    • das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
    • das Lehramt für Förderpädagogik.
    • Für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik in Betracht oder andere Fächer, für die an einzelnen Schulen ein besonderer Bedarf besteht, zum Beispiel für Sorbisch/Wendisch.
  • die persönliche Eignung und Motivation an einer Bedarfsschule tätig zu werden,
  • eine Studiendauer von mindestens vier absolvierten Fachsemestern in allen Studienfächern und
  • das Vorliegen der erforderlichen Studienleistungen (30 Leistungspunkte je Semester). Hinweis: Die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie wird anerkannt. Die nachzuweisenden Leistungspunkte verringern sich entsprechend.
Ideelles Begleitprogramm: Einfach.Klasse.Brandenburg

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten – neben einer finanziellen Förderung – mit Einfach.Klasse.Brandenburg ein umfangreiches Begleitprogramm durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Dieses bietet Inhalte, die das Studium ergänzen und unterstützt die Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei, in den Regionen "Wurzeln zu schlagen": Einfach.Klasse.Brandenburg umfasst pädagogische Seminare, Unterstützung bei der Vernetzung vor Ort und im zukünftigen LandkreisNetzwerkveranstaltungen mit den anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Hilfe bei konkreten Anliegen und Fragen. Die pädagogischen Seminare bereiten die Studierenden gezielt auf eine Tätigkeit an ländlichen Bedarfsschulen vor - Themen sind beispielsweise Elternarbeit, Kinderschutz oder das Kennenlernen außerschulischer Lernorte in Brandenburg.

Ihre Ansprechpartnerinnen für das Begleitprogramm sind:

Programmleitung
Wenke Vogt - wenke.vogt@dkjs.de

Programmmitarbeit
Anett van Buer - anett.vanbuer@dkjs.de

Nächste Ausschreibung zum Wintersemester 2024/25

Für das Jahr 2024 stehen insgesamt 40 Stipendienplätze zur Verfügung. Davon wurden 20 Stipendienplätze für das Sommersemester 2024 vergeben.

Die zweite Ausschreibung wird vom 15. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 erfolgen. In diesem Zeitraum werden weitere 20 Stipendienplätze für das Wintersemester 2024/25 ausgeschrieben.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Vom 15. Januar 2024 bis zum 15. Februar 2024 wird das Bewerbungsportal freigeschaltet. Der Link zum Bewerberportal wird ab diesem Tag auf dieser Seite eingestellt.

Folgende Unterlagen sind notwendig über das Bewerberportal hochzuladen:

  • unterschriebener Lebenslauf,
  • ausführliches Motivationsschreiben,
  • Absichtserklärung mit der Verpflichtung an der Bedarfsschule als Lehrkraft tätig zu werden (Formular),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsübersicht,
  • Kopie eines Ausweisdokumentes und
  • sofern Sie außerhalb Brandenburgs studieren: Die Bestätigung Ihrer Hochschule, dass Sie ein dort vorgesehenes Praxissemester an einer Brandenburger Schule absolvieren dürfen. (Wenn das Lehramtsstudium kein Praxissemester vorsieht, verlängert sich der Vorbereitungsdienst um 6 Monate.)
  • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber reichen bitte ergänzend noch eine Aufenthaltserlaubnis ein.
Auswahlverfahren

Der Auswahl und Stipendienvergabe liegen folgende Kriterien zu Grunde:

  • vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen,
  • Lehramtsstudium, für das ein besonderer Bedarf besteht,
  • persönliche Eignung und Motivation,
  • Studiendauer von mindestens vier absolvierten Fachsemestern (in allen Studienfächern) und Vorliegen der entsprechenden Leistung (30 LP pro Semester), wobei die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie anerkannt wird und sich die nachzuweisenden Leistungspunkte entsprechend verringern. Allerdings gilt – je mehr Leistungspunkte bereits erreicht wurden, desto besser.

Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenen Stipendienplätze übersteigt, können Auswahlgespräche durchgeführt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.

Weitere Fördermöglichkeit neben dem Brandenburgstipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer

Die Stadt Zehdenick, das Amt Gransee und Gemeinden und die Stadt Fürstenberg/Havel als gemeinsamer Mittelbereich fördern Lehramtsstudierende monatlich mit 200,- Euro,

  • die ihr Praxissemester im Rahmen ihres Lehramtsstudiengangs (Master- oder Staatsexamensabschluss) und/oder
  • ihren Vorbereitungsdienst an einem brandenburgischen Studienseminar und an einer (Ausbildungs-)Schule des Mittelbreichs absolvieren.

Hier sind weitere Informationen abrufbar: https://www.regio-nord.com/ausbildung/foerderung-fuer-schulreferendare



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