Knapp 1 Million Euro aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung bewilligt

Inklusion Schule für alle

Im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogramms Bildung (KIP-Bildung) hat die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport  fünf Förderanträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 953.649,15 Euro bewilligt. Die Mittel gehen an kommunale Schulträger des Landes Brandenburg für Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichtes.

Zuwendungsbescheide erhielten die Gemeinden Nuthetal und Niedergörsdorf, der Landkreis Märkisch-Oderland und das Amt Peitz. Das Gesamtinvestitionsvolumen der betreffenden Anträge liegt bei 1.381911,84 Euro, die Differenz zur Fördersumme wird von den Kommunen getragen. Der Gemeinde Nuthetal wurden Mittel für raumakustische Maßnahmen in den Grundschulen „Otto Nagel“ Nuthetal/OT Bergholz-Rehbrücke und Saarmund gewährt. Die Gemeinde Niedergörsdorf erhält Geld für den Bau von vier sonderpädagogischen Räumen sowie die Gestaltung des Außenbereiches an der Grundschule „Thomas Müntzer“ im Ortsteil Blönsdorf. Die weiteren Anträge betreffen den Anbau je eines Fahrstuhls am Gymnasium „Auf den Seelower Höhen“ und an der Mosaik-Grundschule Peitz.

Kommunen können seit Januar 2016 eine KIP-Förderung auch im Bildungsbereich beantragen. Insgesamt werden dafür 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel dienen vor allem der Umsetzung des Landeskonzepts „Schule für gemeinsames Lernen“ für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Dabei geht es beispielsweise um  die Schaffung  von Barrierefreiheit oder die gezielte Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen an  „Schulen für gemeinsames Lernen“. Zudem werden Investitionen in den Um- und Ausbau von neugegründeten Schulzentren gefördert.

Im Rahmen des KIP-Bildung sind kommunale Schulträger gemäß § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes antragsberechtigt. Anträge sind beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) einzureichen.


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