Jugendministerin Britta Ernst zum „Gute-Kita-Gesetz“

Ministerin Britta Ernst  © k.wolf@bildhaus-potsdam.de

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin das „Gute-Kita-Gesetz“ verabschiedet. Der Bund stellt den Ländern in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die sie für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung einsetzen sollen.

Hiervon werden bis 2022 voraussichtlich rund 163 Millionen Euro nach Brandenburg fließen. Der Gesetzentwurf nennt 10 Handlungsfelder, in denen die Mittel eingesetzt werden können. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig Empfänger von Transferleistungen (Wohngeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschläge zum Kindergeld), keine Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung mehr entrichten müssen.

Dazu erklärt die Brandenburgische Jugendministerin Britta Ernst: „Das ist ein guter Gesetzentwurf! Ich begrüße es, dass der Bund die Länder, Landkreise und Gemeinden dabei unterstützt, die Kindertagesbetreuung – gerade im Hinblick auf die frühkindliche Bildung – weiter zu entwickeln. Wir sind im Bundesvergleich bei vielen Qualitätsaspekten schon sehr gut. Die voraussichtlich für das Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Gelder werden uns helfen, die noch bestehenden Herausforderungen in der frühen Bildung zu meistern. Mit den Mitteln, die das Land Brandenburg auf den verschiedenen Ebenen beisteuern wird, können wir schnell zu spürbaren Effekten kommen.“


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