Verhandlungen mit dem Bund zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes abgeschlossen

Kindergarten © dpa

Am heutigen Mittwoch hat das Land Brandenburg die Verhandlungen mit dem Bund zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes abgeschlossen. Brandenburg gehört damit zu den ersten Ländern, in denen Teilhabe- und Qualitätsverbesserungen umgesetzt werden können.  

Ab dem 1. August 2019 werden Geringverdienende ebenso wie Sozialleistungsempfänger von den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung freigestellt. Dies betrifft voraussichtlich bis zu 43.000 Kinder. Zudem sollen Kita-Träger ab dem
1. August 2019 pro Kind mit  Betreuungszeiten von durchschnittlich mehr als 8 Stunden täglich einen Zuschuss von jährlich 600,- Euro erhalten. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für die Ausweitung der Elternbeteiligung geschaffen. 

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich freue mich sehr, dass wir so schnell die Verhandlungen abschließen konnten. Am 24. Mai 2019 werden wir den Vertrag mit dem Bund unterzeichnen, damit pünktlich zum 1. August 2019 die Maßnahmen umgesetzt werden können. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg, der zu einer Reihe von Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen in dieser Wahlperiode gehört.“


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter