30 weitere Schulen werden im nächsten Schuljahr „Schulen für gemeinsames Lernen“

Logo der Schule für gemeinsames Lernen

Zu Beginn des neuen Schuljahrs 2019/20 werden weitere 30 Brandenburger Schulen in öffentlicher Trägerschaft „Schule für gemeinsames Lernen“. Dort werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf – insbesondere mit Unterstützungsbedarf beim Lernen, bei der Sprache, bei geistiger, körperlicher und emotionaler Entwicklung –gemeinsam unterrichtet. Diese Schulen werden für das gemeinsame Lernen mit zusätzlichen Lehrkräften ausgestattet.  

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wollen alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich fördern, ob mit oder ohne festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll seine Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten können und dabei Unterstützung erfahren. Dabei müssen wir uns ihrer Verschiedenheit stellen, um sie optimal zu unterstützen.“

Das Land stellt dafür die Rahmenbedingungen zur Verfügung und stattet die „Schulen für gemeinsames Lernen“ mit zusätzlichen Lehrkräften aus. Für das Schuljahr 2019/20 sind im Haushalt 427 zusätzliche Stellen veranschlagt, Kosten in 2019: rund 25 Millionen Euro.

Ab dem kommenden Schuljahr arbeiten dann landesweit insgesamt 218 Schulen nach dem Konzept des gemeinsamen Lernens, darunter 161 Grundschulen, 27 Oberschulen, 6 Gesamtschulen und 4 Oberstufenzentren (OSZ) sowie 20 Schulzentren (Grund- oder Oberschule mit Grundschulteil). Das sind etwa 41 Prozent aller Schulen in öffentlicher Trägerschaft der genannten Schulformen. In den allgemeinbildenden „Schulen für gemeinsames Lernen“ werden ab kommendem Schuljahr rund 67.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, zuzüglich 6.747 Schülerinnen und Schüler an den vier beteiligten OSZ. 


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