Auftaktveranstaltung zur Reform des Kita-Rechts im Land Brandenburg – reges Interesse an Beteiligung

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Das brandenburgische Kita-Recht ist über Jahrzehnte gewachsen und soll in den kommenden Jahren umfassend reformiert werden. Ziel ist ein transparentes, klar strukturiertes und praxistaugliches Kita-Recht, das auch eindeutige Verantwortlichkeiten – etwa bei der Finanzierung – benennt. Am Mittwoch wird das Reformvorhaben mit einer Auftaktveranstaltung in der Potsdamer Staatskanzlei gestartet.

Jugendministerin Britta Ernst: „Diese Reform soll in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten erarbeitet werden – mit den Kommunen, den öffentlichen und freien Kita-Trägern, Verbänden, Fachkräften und Eltern. Dabei nehmen wir das Kita-Gesetz, aber auch die zahlreichen Kita-Verordnungen in den Blick. Ziel ist, das neue Kita-Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten zu lassen.“ 

In der Auftaktveranstaltung wird über das Ziel, den Rahmen und das Konzept für die Kita-Rechtreform 2020-2023 informiert und gleichzeitig die Einladung zur Mitwirkung ausgesprochen. Dafür gibt es landesweit reges Interesse: Weit über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus der Kita-Praxis, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, kleiner Kita-Träger, des Landtages, der Elternbeiräte, des Landes- Kinder- und Jugendausschuss, der Gewerkschaften, der Justiz, der Jugendämter, der Kommunen, des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitutes Berlin-Brandenburg (SSFBB), der Fachwissenschaft und Fachöffentlichkeit sowie aus anderen Ministerien haben ihr Kommen angekündigt. Pressevertreter sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Was:    Auftaktveranstaltung für die Reform des Kita-Rechts in Brandenburg

Wann: Mittwoch, 19. Februar, 9.30 Uhr

Wo:      Brandenburg-Saal der Staatskanzlei, Heinrich-Mann-Alle 107, 14473 Potsdam


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