14 Millionen Euro Förderung monatlich: Keine Elternbeiträge für geschlossene Kitas ab April

_Kitaplätze_Kinder basteln © dpa.com

Das Land fördert die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen. Darüber hat sich die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigt. Nach bisheriger möglicher Kalkulation des voraussichtlichen Fördervolumens ist von einem Betrag in Höhe von rund 14 Mio. Euro pro Monat auszugehen.

Ministerin Britta Ernst: „Wir haben beschlossen, zur Vermeidung sozialer und finanzieller Härten für die Eltern diese von den Elternbeiträgen freizustellen. Damit leistet das Land Brandenburg einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Systems der Kindertagesbetreuung in Notsituationen. Denn ein Bestandteil der Finanzierung der Angebote der Kindertagesbetreuung sind die Elternbeiträge.“

Im Land Brandenburg werden 1.870 Kitas von über 750 Trägern betrieben. 52 Prozent der Kindertagesstätten werden von Städten und Gemeinden getragen, 48 Prozent sind in freier Trägerschaft.

Insgesamt werden 187.000 Kinder betreut. Davon sind derzeit rund 7,1 Prozent in der Notfallbetreuung. Das heißt 92,9 Prozent der Eltern sollen ab April für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und der Kinderpflegestellen keine Beiträge zahlen, darunter sind bereits diejenigen, die aufgrund anderer Gründe ohnehin beitragsbefreit sind.  

Es soll ein einfaches Antragsverfahren für die Kitaträger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Es gibt pro Kind und Monat 160 € für die Krippe, 125 € für den Kindergarten und 80 € für den Hort.

Das Geld fließt an die Landkreise/kreisfreien Städte, da sie in Brandenburg für die Kindertagesbetreuung zuständig sind. Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten können bei den Landkreisen/kreisfreien Städten die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab dem 1. April 2020 beantragen. Gefördert werden nur Träger, die die Eltern von Beiträgen freistellen. Hierzu zählt auch die Kindertagespflege.

Mit der Landesunterstützung geht das Land davon aus, dass ab dem 1. April 2020 von den Eltern, die keine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, landesweit keine Elternbeiträge erhoben werden. Dies schließt die Tagespflege mit ein. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sind bereits schon beitragsbefreit.


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