SGB VIII-Reform des Bundes stärkt Kinder- und Jugendschutz - Umsetzung in Landesrecht soll zügig starten

Ministerin Britta Ernst © Axel Schön

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt. Mit seiner heutigen Zustimmung hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform des Jugendhilferechts gegeben. Das Land Brandenburg begrüßt, dass die SGB VIII-Reform nun nach einem mehrjährigen Prozess verabschiedet ist. Die Änderungen, die u.a. den Kinder- und Jugendschutz stärken und die Partizipation für Kinder und Jugendlichen ausweiten, sind die größte Reform des Kinder- und Jugendrechts seit Inkrafttreten des SGB VIII im Jahr 1990.  Sie müssen jetzt im Land umgesetzt werden.

Ministerin Ernst: „Die gesetzlichen Neuerungen sind ein großer Schritt und bringen große Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen, für ihre Eltern und die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Wir werden uns jetzt zügig mit der Umsetzung der Reform im Land Brandenburg befassen; dies reicht von der Änderung unseres Landesrechts über die Unterstützung der Jugendämter bei der Sicherstellung neuer, bedarfsgerechter Unterstützungsangebote für Kinder und Familien sowie der Regelung der finanziellen Folgen.“

Damit die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem komplexen Handlungsauftrag gegenüber allen jungen Menschen und ihren Familien auch in Zukunft gerecht wird, bestand die Notwendigkeit der Weiterentwicklung ihrer rechtlichen Grundlagen. Die Sicherstellung von Rechten von Kindern und Jugendlichen sowie die gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen setzt voraus, dass dabei vor allem diejenigen jungen Menschen gestärkt werden, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:

1. Besserer Kinder- und Jugendschutz, z.B. in Einrichtungen der Jugendhilfe  

2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen

3. Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen durch die Verankerung der Inklusion als Leitgedanken der Kinder- und Jugendhilfe

4. Mehr Prävention vor Ort, z.B. durch unbürokratisch Hilfe in Notsituationen von Familien

5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien, damit ihre Rechte und Perspektiven gestärkt werden


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