Finanzierung freier Schulen – Bildungsministerium prüft Urteil und Berufung
Im Musterverfahren zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) ergangen. Es geht um die zusätzliche Zahlung von Betriebskostenzuschüssen (inklusive Zinsen) an einen freien Träger. Das Bildungsministerium (MBJS) prüft derzeit das Urteil und eine etwaige Berufung.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied, dass der Klägerin ein weiterer Betriebskostenzuschuss nebst Zinsen zu zahlen sei. Die Berufung ist zugelassen. Das MBJS prüft gegenwärtig das Urteil und das Einlegen einer Berufung. Dies ist bis zum 27.09.2021 möglich.