Corona-Infektionsgeschehen an Schulen

Schüler_Corona_Maske_Stifte_Füller© dpa

Das Bildungsministerium (MBJS) erfasst regelmäßig die Zahlen zum Infektionsgeschehen an Brandenburger Schulen. Sie werden im Rahmen einer strukturierten statistischen Erfassung von den Schulen an das MBJS gemeldet. Hier die Bezugsgrößen: Im Schuljahr 2021/22 gibt es im Land Brandenburg 923 Schulen, rund 25.000 Lehrkräfte sowie rund 298.600 Schülerinnen und Schüler[1] an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Meldung für die 08.Kalenderwoche, am Stichtag 24.02.2022:

Schulen und Lerngruppen
keine Schule geschlossen (Vorwoche: keine)
5 Schulen mit einzelnen Lerngruppen in Quarantäne (Vorwoche: 7)
7 Lerngruppen in Quarantäne an den betroffenen Schulen (Vorwoche 12)

Lehrkräfte
902 positiv getestete Lehrkräfte (3,64 Prozent)[2], darunter 71 Neuinfektionen* am Stichtag (Vorwoche: 983/ 3,97 Prozent, darunter 108 Neuinfektionen am Stichtag)
1.137 Lehrkräfte in Quarantäne (4,59 Prozent) (Vorwoche: 1.242/ 5,02 Prozent)

Schülerinnen und Schüler
8.295 positiv getestete Schülerinnen und Schüler (2,78 Prozent), darunter 703 Neuinfektionen am Stichtag (Vorwoche: 8.683 / 2,91 Prozent, darunter 1.022 Neuinfektionen am Stichtag)
15.116 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (5,06 Prozent) (Vorwoche: 16.391 / 5,49 Prozent)

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz vom 25.02.2022 (LAVG SurvNet@RKI 3.0) beträgt bei Kindern im Alter zwischen 5-14 Jahren 5,6 (Vorwoche: 6,5).

[1] Quelle: Beschäftigte öffentliche Schulen: APSIS (Personalverwaltungsprogramm), Stichtag 31.12.2021, Beschäftigte freie Schulen sowie Schülerinnen und Schüler: SDE 2021/22.

[2] Dabei handelt es sich um Ergebnisse von PCR-Tests bzw. in Abhängigkeit von der Allgemeinverfügung der Landkreise seit dem 07.02.2022 auch um Ergebnisse von zertifizierten Antigen-Schnelltests einer Teststelle, die in der Regel von den Gesundheitsämtern – im Rahmen der Kontaktnachverfolgung – an die Schulen gemeldet werden, nicht um die Ergebnisse von Selbsttests der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler.

Aufgrund eines möglichen Meldeverzugs kann es zu Abweichungen zu den von den Gesundheitsämtern veröffentlichten Zahlen kommen. Auch werden nicht immer alle positiv getesteten Fälle direkt an die Schulen gemeldet, da keine Meldepflicht gegenüber den Schulen besteht.


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