Brandschutz-Erziehung der Jüngsten, Feuerwehrunterricht - MBJS finanziert die Weiterbildung für Lehrkräfte

Mehrere Kinder üben das Loschen mit einem Schlauch

Feuer ist faszinierend – und gefährlich. Der richtige Umgang damit will gelernt sein. Und er muss gelehrt werden. Das geschieht für die Jüngsten an Grund- und Förderschulen, an einigen Ober- und Gesamtschulen im Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“.

Brandschutz-Fortbildung für Lehrkräfte
Das Bildungsministerium (MBJS) finanziert auch in diesem Jahr Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, um weitere Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich der Brandschutzerziehung auszubilden. Für 2022 sind drei Fortbildungsseminare geplant, die Förderung beträgt 4.410 Euro. Die Seminare des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. finden im Kinder- und Jugenderholungszentrum KiEZ Frauensee in Heidesee (Dahme-Spreewald) statt. Das Floriansdorf des KiEZ Frauensee ist ein Unfallpräventionszentrum für Kinder mit vielen inhaltlich-pädagogischen Angeboten zur Brandschutz- und Sicherheitserziehung. Hier werden die Faszination und der Umgang mit Feuer sowie die Prävention vor Gefahren (wie auch Feuer) und die Arbeit der Feuerwehr vermittelt. Dazu gehören die Kinderfeuerakademie, das „Haus der Gefahren“ und die Kinderfeuerwache. Das Floriansdorf ist ganz bewusst ein Ort zum Ausprobieren, Anfassen und Lernen.

Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“
Das Wahlpflichtangebot „Feuerwehrunterricht“ für die Jahrgangsstufen 9 und 10 ist an Ober- und Gesamtschulen möglich. Sieben Brandenburger Schulen bieten das Wahlpflichtfach bereits an, weitere Schulen planen die Einführung im nächsten Schuljahr. Grundlage sind der seit dem Schuljahr 2015/16 erprobte Lehrplan sowie Inhalte der Truppmann-Ausbildung der Feuerwehren. Am Ende der zweijährigen Ausbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler das Zertifikat „Truppmann 2“, das sie zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr berechtigt. Der Lehrplan wurde vom Bildungsministerium (MBJS) 2019 genehmigt. Wenn eine Schule das Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ anbieten möchte, muss sie zunächst eine Feuerwehr als Kooperationspartner gewinnen und feststellen, ob es interessierte Schülerinnen und Schüler gibt. Wenn alle Voraussetzungen zwischen Schule und Kooperationspartner Feuerwehr in einem Kooperationsvertrag bzw. einer Kooperationsvereinbarung unter Einbeziehung des Schulträgers geklärt sind, stellt die Schule einen Antrag auf Genehmigung zur Erteilung des Wahlpflichtunterrichts an das zuständige Schulamt.

Alles über Feuer und Rauch
Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. hat das Unterrichtsmaterial „Alles über Feuer und Rauch“ entwickelt. Es dient den Lehrkräften dazu, Themen wie Feuer, Rauch, Notrufe oder Brandprävention mühelos in den Unterricht von Grund- und Förderschülern zu integrieren. Grundlage für alles ist die gemeinsame Rahmenvereinbarung von Bildungsministerium (MBJS), Innenministerium (MIK) und Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V über die Kooperation zur Förderung der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung in den Schulen und Kindertagesstätten des Landes Brandenburg.


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