Chronologie
Nachfolgend ist auszugsweise dargestellt, was die Landesregierung und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Schulleitungen und Schulen, die Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Weiterbildungs- und Sporteinrichtungen unternehmen, um dem Infektionsgeschehen wirksam zu begegnen bzw. die Maßnahmen bei sinkenden Inzidenzen sachgerecht anpassen.
30. November 2022
Bericht an den Landtag: Mit den Maßnahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ wird seit gut eineinhalb Jahren gezielt auf die Auswirkungen der Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche reagiert. Der Blick auf die beiden Bereiche – fachliche und psychosoziale Entwicklung – ist dabei besonders wichtig. Die vielfältigen Maßnahmen des Programms kommen bei den Kindern und Jugendlichen an und zeigen Wirkung.
> Bericht des MBJS: „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (30.11.22)
12. Oktober 2022
Betreuungsangebote für Vorschulkinder und Horte sind geöffnet: Die Kindertagesbetreuung findet im uneingeschränkten Regelbetrieb statt. Die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (vom 27. September 2022) sieht keine Einschränkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung vor. Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 28. Oktober 2022. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung hat damit die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung abgelöst.
18. August 2022
Schutzwoche an den Schulen: Alle Schulen starten mit vollem Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen ins neue Schuljahr, es gilt die allgemeine Schulpflicht. In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien gilt für nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler und in der Schule Tätigen (kein Genesenen- oder Impfnachweis) eine dreimalige Testpflicht. Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ist am 16. August 2022 in Kraft getreten. Für Einschränkungen sind die Schulen gerüstet.
> Gut vorbereitet ins neue Schuljahr – so viel Normalität wie möglich
23. Juni
Start ins neue Schuljahr 2022/23: Am 22. August starten rund 303.000 Schülerinnen und Schüler ins neue Schuljahr. Es soll mit so viel Normalität wie möglich starten: Bei vollem Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht. Test sind für die erste Schulwoche vorgesehen. Die Schulen wurden umfangreich darüber informiert.
> Gut vorbereitet ins neue Schuljahr – Schutzwoche nach den Sommerferien
9. Juni 2022
Bericht an den Landtag: Alle Schulen des Landes sind im Präsenzbetrieb.
Die Abiturprüfungen wurden im Wesentlichen ohne Probleme durchgeführt. Das Gleiche gilt für die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10.
> Bericht des MBJS (9.6.2022)
5. Mai 2022
Bericht an den Landtag: Alle Schulen des Landes sind im Präsenzbetrieb. Die Abiturprüfungen sind gestartet, die 21.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 haben mit ihren zentralen Prüfungen begonnen.
> Bericht des MBJS (5.5.2022)
26. April 2022
Ab 30. April 2022 gibt es im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas. Das gilt für alle Kita- und Hortkinder, die Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Kitas und Schulen. Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung tritt am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai 2022.
> Keine Corona-Testpflicht mehr an Schulen und Kitas
30. März 2022
Umfassende Informationen zur neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab 3. April 22: Die Maskenpflicht in Schulen und Horten ist aufgehoben, das freiwillige Tragen von Masken bleibt möglich. Die Testpflicht zum Betreten der Schule für Ungeimpfte und Nichtgenesene bleibt bestehen. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Sport und Weiterbildung sind wieder ohne Einschränkungen möglich.
18. März 2022
Neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung: Seit 18. März 2022 gilt in Brandenburg die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen, Kitas und Horten sowie bei Weiterbildungsangeboten gelten unverändert weiter.
> Kabinett beschließt neue Infektionsschutzmaßnahmen (17.3.22)
12. März 2022
Schul-Cloud Brandenburg wächst: Mit der Schul-Cloud Brandenburg steht den Brandenburger Schulen eine datenschutzkonforme digitale Lern- und Arbeitsumgebung für den Unterricht zu Hause, für diverse Hybrid-Settings sowie auch für den Präsenzunterricht kostenfrei zur Verfügung. Die Bilanz des Jahres 2021 zeigt, dass sich viel getan hat. Unter anderen haben die registrierten Aufgaben, Kurse und Teams stetig zugenommen.
> Die Schul-Cloud Brandenburg verzeichnet stetiges Wachstum
10. März 2022
Digitalisierung der Schulen: In den letzten zwei Monaten konnten die Bewilligungen von Förderanträgen im Rahmen des DigitalPakts und der Zusatzprogramme weiter erheblich gesteigert werden. Aktuell sind Fördermittel in Höhe von insgesamt über 164 Millionen Euro, die für Investitionen aus dem DigitalPakt Schule 2019-2024 und dem Landesprogramm in digitale Bildungsinfrastrukturen zur Verfügung stehen, bewilligt worden. Bei der Umsetzung des Digitalpaktes gehört das Land Brandenburg damit bundesweit zur Spitzengruppe.
> 164 Millionen Euro für digitale Infrastruktur bewilligt – davon 7 Millionen für Endgeräte für Lehrkräfte
7. März 2022
Präsenzpflicht für alle: Seit Montag, den 7. März 2022, gilt für alle Schülerinnen und Schüler wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt: Jede Schülerin und jeder Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten müssen laut Eindämmungsverordnung dreimal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
1. März 2022
Aufholen nach Corona: 497 Studentische Lehr-und Lern-Assistenzen sind derzeit an Brandenburgs Schulen eingesetzt, um Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ zu unterstützen. Die Studierenden begleiten und fördern Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen individuell oder in kleinen Gruppen, zusätzlich zur schulischen Förderung. Besonders für die Absicherung der sprachlichen und mathematischen Basiskompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern erhalten die Studierenden entsprechende Qualifizierungsangebote. Finanziert wird dieser Einsatz durch Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“.
> Aufholen nach Corona – Lernbegleitung durch Studierende von allen Seiten stark nachgefragt
20. Februar 2022
2 Millionen Euro für Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit: Das MBJS stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 2 Millionen Euro für Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit zur Verfügung. Die Mittel können z. B. von Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder Ämtern bei ihren jeweils zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Dafür entwickeln die Jugendämter eigene Verfahren. Die entsprechende Richtlinie ist jetzt veröffentlicht worden.
> Aufholen nach Corona: Land fördert Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit mit 2 Millionen Euro
11. Februar 2022
Test ist nicht gleich Test: Das Ministerium stellt seit fast einem Jahr den Schulen Tests zur Selbstanwendung (sog. Laientests) zur Verfügung. Alle Tests sind in einem vom ZdPol durchgeführten Vergabeverfahren unter Einbeziehung des MBJS und MSGIV ausgewählt worden.
> Test ist nicht gleich Test
10. Februar 2022
Fast 160 Millionen aus Corona-Rettungsschirm: In den vergangenen beiden Corona-Jahren hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) 156,6 Millionen Euro für Kinder und Jugendliche aus dem Corona-Rettungsschirm und aus eigenen Haushaltsmitteln investiert.
> Corona-Bilanz: 156,6 Millionen Euro für Kinder und Jugendliche
7. Februar 2022
Kita-Testpflicht: Seit dem 7. Februar 2022 dürfen grundsätzlich nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebensjahr) in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflegestelle betreut werden. In Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen müssen die Eltern/Sorgeberechtigten für Kinder im Alter ab einem Jahr bis zur Einschulung an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Die Tests werden den Eltern von den Kita-Trägern zur Verfügung gestellt.
6. Februar 2022
Schulen bleiben geöffnet: Mit dem Schulstart am Montag, den 7. Februar 2022, gelten an den Schulen dieselben Regeln wie vor den Winterferien. Die Präsenzpflicht bleibt für bestimmte Jahrgänge aufgehoben. Ab dem 14. Februar wird an den Schulen täglich getestet. Auch Kitas und Kindertagespflegestellen bleiben geöffnet. An den Kitas tritt ab Montag, dem 7. Februar, die Kita-Testpflicht in Kraft.
> Wie geht es nach den Winterferien weiter?
1. Februar 2022
Notbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen vorsorglich geregelt: Die Ausbreitung dieser Corona-Virus-Variante ist regional unterschiedlich. Unter anderem Kinder von Eltern aus kritischen Infrastrukturbereichen genießen Vorrang, wenn die Betreuung eingeschränkt werden muss. Über die Gewährung einer Notbetreuung entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte.
> Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen grundsätzlich geöffnet – Notbetreuung wird vorsorglich geregelt
28. Januar 2022
Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen: Das MBJS setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, fort. Für die Hilfen stellt die Landesregierung insgesamt 3 Millionen Euro bis zum 30. Juni 2022 zur Verfügung.
> Richtlinie MBJS-Corona-Hilfe 2022
21. Januar 2022
Finanzielle Förderung von Kita-Tests: Auch Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind aktuell von einer steigenden Zahl von Infektionsfällen betroffen. Um die Quarantäne von Gruppen oder die Schließung ganzer Einrichtungen zu vermeiden, ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests ein gutes Mittel. Die Förderrichtlinie, mit der die Beschaffung und Bereitstellung der Tests durch die Kita-Träger und die Kindertagespflegepersonen durchs Land finanziell unterstützt wird, ist veröffentlicht und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 30. April 2022. Das dazugehörige Rahmentestkonzept wird ebenfalls veröffentlicht.
> Kita-Testung: Finanzielle Förderung der Bereitstellung von Tests läuft an
21. Januar 2022
Aufholen nach Corona: Mit zusätzlichen Einsatzplätzen, gefördert aus den Mitteln des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ gibt es im Freiwilligenzyklus 2021/2022 mehr Möglichkeiten in pädagogischen und sozialpädagogischen Einsatzfeldern. Es sind insgesamt noch rund 80 Plätze frei. Interessenten sollten sich schnell bewerben um bis zum bis zum 1. März ihren Freiwilligendienst antreten zu können.
> Noch freie Plätze: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - Das Jahr zur Orientierung
14. Januar 2022
Kita-Testpflicht kommt: Am 7. Februar 2022 wird eine Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen eingeführt. Dann gilt: In Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen müssen die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder im Alter ab einem Jahr bis zur Einschulung an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis vorlegen. Die Tests werden den Eltern zur Verfügung gestellt. Diese Art der häuslichen Testung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine PCR-Lolli-Pooltestung ersetzt werden.
> Kita-Testpflicht kommt zum 7. Februar
14. Januar 2022
3-Stufenplan des MBJS: Die Schulen in Brandenburg haben nach den Weihnachtsferien den Präsenzunterricht flankiert durch die Hygienekonzepte der Schulen und regelmäßiges Testen wieder aufgenommen. Bisher ist das Kranken- und Infektionsgeschehen auf dem Niveau von Dezember, vor den Weihnachtsferien. Vor dem Hintergrund der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante des Corona-Virus hat das MBJS die Schulen informiert, was im Falle eines erhöhten Krankenstands und Quarantäne zu tun ist. Es sind drei Stufen vorgesehen.
> MBJS informiert Schulen über 3-Stufenplan - Der Regelbetrieb ist die Regel
9. Januar 2022
Digitale Lernangebote stellen für viele Erwachsene in der Pandemie eine gute Alternative dar, um sich weiterzubilden. Das MBJS ermöglicht daher die Förderung von Online-Unterrichtsstunden der Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen. Zudem können Bildungsanbieter nun auch im neuen Jahr eine Anerkennung zur Bildungsfreistellung für Online-Weiterbildungen beantragen.
> Digitale Lernangebote für Erwachsene – Anerkennung zur Bildungsfreistellung und Förderung auch in 2022 möglich
5. Januar 2022
Aktionsprogramm Aufholen nach Corona: Die erste Stufe des zweijährigen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ ist in Brandenburg gut gelaufen. Noch vor der vierten Infektionswelle standen bis zum 30. November 2021 allen Schulen im Land Brandenburg einmalig bis zu 3.000 Euro für Maßnahmen zur Förderung des sozialen Miteinanders der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Insgesamt haben 656 Schulen davon Gebrauch gemacht.
> Aktionsprogramm Aufholen nach Corona
28. Dezember 2021
Schulstart am 3. Januar 2022 mit aktuellen Regelungen zum Präsenzunterricht und zur Testpflicht an Schulen sowie zu mobilen Luftreinigern (Förderbedingungen).
> Schulstart am 3. Januar 2022 in Präsenz
1. Dezember 2021
Impfen macht Schule: Im Rahmen seiner Maßnahmen und Aktivitäten für eine sichere und geschützte Schule stattet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die weiterführenden Schulen Brandenburgs mit Informations- und Aufklärungsmaterial zum Impfen für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche aus. Unter dem Motto „Impfen macht Schule“ werden rund 125.000 Impfflyer und zirka 3.000 Plakate ab dieser Woche an die staatlichen Schulämter und von dort an die Schulen versendet.
> Impfen macht Schule
25. November 2021
Infopakt für alle Schulen mit konkreten Handlungsanleitungen zu den neuen Regelungen: Aussetzen der Präsenzpflicht für einzelne Jahrgangsstufen (Eltern können entscheiden), vorgezogene Weihnachtsferien und anderes mehr. Das Ziel: Offene und sichere Schulen mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.
> Fernbleiben vom Präsenzunterricht für bestimmte Jahrgangsstufen zugelassen
23. November 2021
Präsenzpflicht aufgehoben: Ab Montag, den 29. November 2021, wird die Präsenzpflicht an Schulen in Brandenburg aufgehoben. Zudem ist nach einer Rücksprache mit den Fachverbänden ein vorgezogener Beginn der Weihnachtsferien beschlossen. Das sind zusätzliche Maßnahmen nach der Einführung der Maskenpflicht in der Grundschule, der Erhöhung der Selbsttests von zwei Mal wöchentlich auf dreimal wöchentlich zum 15. November und der Förderrichtlinie „Schulluft“.
> Schulen in Brandenburg: Präsenzpflicht aufgehoben
22. November 2021
Booster-Impfung für Lehrkräfte: Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal der Grund- und Förderschulen sowie der weiterführenden Schulen mit Primarstufe, deren Zweitimpfung gegen Covid 19 bereits sechs Monate oder länger zurückliegt, bietet der betriebsärztliche Dienst des Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit (KSG) ab sofort Drittimpfungen gegen Covid 19 an, sogenannte Booster-Impfungen.
15. November 2021
Umfangreiches Infopakt für alle Schulen mit konkreten Handlungsanleitungen zu den neuen Regelungen: Maskenpflicht für alle und drei Test je Woche. Das Ziel: Offene und sichere Schulen mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.
11. November 2021
Neue Eindämmungsverordnung aufgrund des stark angestiegenen Infektionsgeschehens. Ab 15. November gilt: Maskenpflicht im Unterricht wieder für alle Schülerinnen und Schüler, auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Sie müssen sich häufiger testen: dreimal wöchentlich statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht als Nachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests aus. Neu ist die Maskenpflicht im Hort: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht für alle Hortkinder (unabhängig vom Alter) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden.
> Kabinett beschließt neue Corona-Eindämmungsverordnung
3. November 2021
Aufholen nach Corona: Die ersten Maßnahmen des Aktionsprogramms wirken, andere werden gerade entwickelt und demnächst unterbreitet. Darunter sind ergänzende Lernangebote, individuelle Lernbegleitung und schulergänzende Förderangebote, verstärkte Schulsozialarbeit, Schwimmkurse und zusätzliche Bewegungsangebote, Ferien- und Freizeitmöglichkeiten sowie mehr Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten.
> Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Brandenburg läuft
3. November 2021
Mobile Luftfilter für Schulen und Kitas: Ab sofort bis zum 24. November können Anträge für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie für Kindertageseinrichtungen gestellt werden. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen und Kitas gedacht, in denen die Fenster nur kippbar sind, eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben und keine fest eingebaute, raumlufttechnische Anlage für die Zufuhr von Frischluft sorgt.
> Richtlinien Schul-Luft und Kita-Luft sind in Kraft
> Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene an Schulen
2. November 2021
Corona-Tests für Vorschulkinder: Um auch Kindern im vorschulischen Bereich regelmäßig freiwillige Selbsttestungen durch die Eltern zu ermöglichen, stellt das Land weiterhin den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung, vorerst für den Zeitraum bis Ende Dezember 2021. Die Tests werden den Eltern durch die Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt.
15. Oktober 2021
Ergebnisse der Lernstandserhebung: Die Mehrzahl der Schulen aller Schulformen zeigt an, dass die Bildungsziele in den einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen voraussichtlich erreichbar sein werden. Gleichzeitig wird aus dem Monitoring im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 ein größerer Unterstützungsbedarf insbesondere zur Stärkung der sprachlichen und mathematischen Kompetenz deutlich. Aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ erhalten die Schulen notwendige und geeignete Hilfen zum Erreichen der Bildungsziele der Schülerinnen und Schüler.
> Die Ergebnisse der Lernstandserhebung liegen jetzt vor
6. Oktober 2021
Ferienbetreuung mit Lernangeboten: Auch in den Herbstferien 2021 wird es für Brandenburger Kinder und Jugendliche solche Angebote erneut geben. Sie werden vom Jugendministerium finanziell gefördert.
> Jugendministerium fördert Ferienprogramme mit Lernangeboten in den Herbstferien
15. September 2021
Neue Umgangsverordnung und damit neue Infoschreiben an Schulen und Kitas: Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer (Hort-)Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder einen einheitlichen Rahmen für Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas beschlossen (6.9.21). Er wird von den örtlichen Gesundheitsämtern auch in Brandenburg umgesetzt.
> Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (vom 15.9.21)
26. August 2021
Aufholen nach Corona: In der ersten Phase des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ steht jeder Schule bis Ende Oktober 2021 ein Budget von 3.000 Euro zur eigenen Verfügung. Zur Unterstützung und Beratung der Schulen hat das MBJS nunmehr Verträge mit den zwei Regionalpartnern kobra.net und Stiftung SPI abgeschlossen. Darüber wurden die Schulen in Brandenburg heute informiert.
> Aufholen nach Corona: Schulen können in der 1. Phase 3000 Euro ausgeben – Regionale Partner zur Unterstützung stehen fest
20. August 2021
Offene und sichere Schulen: Ab Montag, den 23. August, entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Das sieht die aktuelle Umgangsverordnung vor. Die ersten zwei Wochen des neuen Schuljahrs galten als Schutz-Wochen, insbesondere wegen rückkehrender Familien aus Risikogebieten.
> Offene und sichere Schulen – Maskenpflicht ab Montag nur noch an weiterführenden Schulen
20. August 2021
Impfung von Kindern und Jugendliche möglich: Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich – als unabhängiges wissenschaftliches Gremium nach sorgfältiger Prüfung von über 10 Millionen durchgeführten Impfungen – grundsätzlich für die Impfung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen am (16.8.21). Damit können jetzt auch 12- bis 17-Jährige ohne Vorerkrankung gegen COVID-19 geimpft werden. Alle Impfangebote sind freiwillig.
> „Besser geschützt ins erste Halbjahr“ – Gesundheitsministerin Nonnemacher und Bildungsministerin Ernst werben für Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen
5. August 2021
Schule im Normalbetrieb – gut vorbereitet ins neue Schuljahr: Am Montag (9. August 2021) beginnt für rund 298.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr. Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht. Regelbetrieb meint die planmäßige Organisation von Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen entsprechend der Stundentafel und zusätzliche Unterrichtsangebote sowie Ganztag. Im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht besteht Präsenzpflicht.
> Schule im Normalbetrieb – gut vorbereitet ins neue Schuljahr
5. August 2021
Aufholen nach Corona: Vor dem Start ins neue Schuljahr 2021/22 berichtet Bildungsministerin Britta Ernst über das Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona“ und die geplante Umsetzung in Brandenburg sowie über die Maßnahmen für offene uns sichere Schulen für alle Kinder und Jugendliche.
30. Juli 2021
Infopakt für Schulen vor dem Start ins neue Schuljahr: Handlungsanleitungen für alle Schulen zum neuen Schuljahr 2021/22. Eine Woche vor dem Schulstart nutzen die Schulen die sogenannte Vorbereitungswoche, um sich intensiv auf den Start ins neue Schuljahr vorzubereiten. Das Ziel: Offene und sichere Schulen mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.
28. Juli 2021
Neue Umgangsverordnung: Maskenpflicht in den ersten beiden Schulwochen für alle Schülerinnen und Schüler in den Innenbereichen der, also auch die der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (außer im Sportunterricht). Dies gilt auch in den Innenräumen von Horteinrichtungen. Nach zwei „Schutzwochen“ entfällt die Maskenpflicht für die Grundschüler und in Horten. Außerdem besteht weiter Testpflicht in Schulen.
- Vierte Welle ausbremsen: Kabinett beschließt neue Corona-Umgangsverordnung
- Zweite Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
16. Juni 2021
Keine Maskenpflicht (mehr) für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen: Die Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher. Die Testpflicht gilt in Schulen weiterhin – unabhängig von der Inzidenz. Das besagt die neue Umgangsverordnung, die die bisherige Eindämmungsverordnung ablöst.
14. Juni 2021
Ferienprogramm wird gut angenommen: Im Rahmen des Ferienprogramms mit Lernangeboten fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ferienangebote von Trägern der Jugendarbeit, die Lernangebote in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen schulpädagogischen Fachkräften, die freiwillig auf Honorarbasis tätig werden, unterbreiten. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 3,1 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung.
> Ferienprogramm wird gut angenommen
10. Juni 2021
Rund 660.000 Selbsttests für freiwillige Tests der Hortkinder in den Sommerferien: Das Jugendministerium hat 660.800 Testkits im Wert von rund 1,14 Millionen Euro beschafft und an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreie Städte) ausgeliefert. Die Kita-Träger bzw. Träger der Kindertagespflegestellen geben die Tests – über die Einrichtungen – an die Eltern von Hortkindern weiter. Damit können Eltern ihre Kinder auch während der Sommerferien weiterhin zweimal wöchentlich freiwillig zu Hause selbst testen.
> Rund 660.000 Selbsttests für freiwillige Tests der Hortkinder in den Sommerferien
3. Juni 2021
Konzept für sichere und offene Schule: Das Bildungsministerium legt Eckpunkte zum Start ins Schuljahr 2021/22 vor. Das Ziel: Nach den Sommerferien sollen alle Schulen mit Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen starten, wenn das Infektionsgeschehen stabil bleibt. Mit dem Start ins neue Schuljahr soll so viel Normalität wie möglich an den Schulen stattfinden.
> Start ins Schuljahr 2021/22: Konzept für sichere und offene Schule
2. Juni 2021
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ – Die Landesregierung hat der Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des Aktionsprogramms im Land Brandenburg zugestimmt. Für die nächsten beiden Schuljahre werden im Land Brandenburg insgesamt 68,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Lernrückstände aufzuholen, verstärkte sozialpädagogische Unterstützung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen und Ferien- und Freizeitangebote zu verbessern. 38,7 Millionen Euro stammen aus dem Aktionsprogramm des Bundes, damit werden ausschließlich außerschulische Aktivitäten gefördert. Weitere 30 Millionen Euro stellt das Land Brandenburg zusätzlich aus dem Corona-Rettungsschirm zur Verfügung – dieses Geld kommt vor allem direkt den Schulen zugute.
> Fast 70 Millionen für Kinder und Jugendliche – Unterstützung nach Corona
1. Juni 2021
Rücknahme des Appels an Eltern: Die Landesregierung nicht länger am Appell an die Eltern fest, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kein Angebot der Kindertagesbetreuung im vorschulischen Bereich in Anspruch zu nehmen. Dadurch greift der Fördertatbestand zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen aufgrund der freiwilligen Entscheidung der Eltern im Juni 2021 nicht mehr. Ab 1. Juni 2021 ist keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der Zweiten Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021 durch das Land in den Fällen vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung im vorschulischen Bereich freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger von der Beitragspflicht freigestellt wurden. Die Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona fördert jedoch weiterhin entgangene Elternbeiträge, wenn aufgrund von Bundes- oder Landesrecht landesweit oder regional bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt präventiv Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen pandemiebedingt mindestens 14 Tage geschlossen werden mussten.
> Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021
25. Mai 2021
Mehr Präsenzunterricht: Sinkende Infektionszahlen machen wieder mehr Präsenzunterricht an den Schulen möglich: Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander unter 50, gibt es ab 31. Mai in den Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 6) wieder vollständigen Präsenzunterricht. Die weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie die Schulen des Zweiten Bildungswegs folgen ab 7. Juni.
> Präsenzunterricht an Grundschulen ab 31. Mai, weiterführende Schulen folgen ab 7. Juni – Voraussetzung: niedrige Infektionszahlen
7. Mai 2021
Mehr als eine Million Selbsttests: Das Land stellt den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) mehr als eine Million Selbsttests zur Weiterreichung an die Eltern zur Verfügung, um Kindern im vorschulischen Bereich bis Ende Juni 2021 freiwillige Selbsttestungen durch die Eltern im Grundsatz regelmäßig zu ermöglichen. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung zu Hause bei hohen Inzidenzen einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Mit jedem Test sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine ansteckende Person dauerhaft in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle aufhält.
> Freiwilliges Testangebot im vorschulischen Bereich – Test für Kitakinder werden ab Montag den Kita-Trägern zur Verfügung gestellt
6. Mai 2021
Ferienprogramme mit Lernangeboten: In den Sommer- und Herbstferien 2021 wird es für Brandenburger Kinder und Jugendliche erneut Angebote der Ferienbetreuung in Verbindung mit Lernangeboten geben. Sie werden ab sofort vom Bildungs- und Jugendministerium mit insgesamt 3,1 Millionen Euro finanziell gefördert.
> Bildungs- und Jugendministerium fördert ab sofort Ferienprogramme mit Lernangeboten
3. Mai 2021
Alle Schülerinnen und Schüler werden im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet, auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. Ist in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen die Schulen der Region ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen, mit Ausnahme der Abschlussklassen. Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet
2. Mai 2021
Verzicht auf Elternbeiträgen: Viele Kinder können aktuell nicht an der Kindertagesbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege teilnehmen. Um die Eltern von der Zahlung der Beiträge ganz oder teilweise zu entlasten, hat das Land eine Förderung der öffentlichen und freien Kita-Träger zugesagt. Die Träger erhalten jetzt für das I. Quartal 2021 rund 15 Millionen Euro.
> Verzicht auf Elternbeiträgen in der 3. Corona-Welle - Kitas erhalten jetzt 15 Millionen Euro
29. April 2021
Ferienbetreuung mit Lernangeboten: In den Sommer- und Herbstferien 2021 soll es für Brandenburger Kinder und Jugendliche Angebote der Ferienbetreuung mit Lernangeboten geben. Sie werden ab sofort vom Bildungs- und Jugendministerium finanziell gefördert.
> Richtlinie zur Förderung von Ferienprogrammen in Verbindung mit Lernangeboten im Land Brandenburg
29. April 2021
Antragslose Hilfe für Sportvereine: Um die derzeitige Pandemie-Lage zu bewältigen gilt es, Nutzungs- und Hygienekonzepte anzupassen. Damit diese Anforderung auch im Freizeit- und Breitensport realisiert werden kann, bietet das Land Brandenburg eine pauschale Beteiligung an den Kosten der Umsetzung von Hygienemaßnahmen – pauschal und antragslos. Das Geld kommt aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes.
> Antragslose Hilfe für Sportvereine: Land Brandenburg unterstützt bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen
26. April 2021
Angebot zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nunmehr auch für alle Lehrkräfte an weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und das sonstige pädagogische Personal, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, sonstige für das Land im schulischen Bereich eigenverantwortlich tätige Personen sowie sonstige in der Verantwortung anderer Träger. Für LK an Grund- und Förderschulen besteht die Möglichkeit seit Ende Februar 2021.
25. April 2021
Geändertes Infektionsschutzgesetz des Bundes: Brandenburgs Eindämmungsverordnung folgt dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes; die bundesweite Notbremse gilt auch im Land Brandenburg: Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen Schulen ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen und die vorschulische Kindertagesbetreuung wird – wie bereits der Hort – auf eine erweiterte Notbetreuung beschränkt.
> Neue Regelungen für Schule, Kita und Sport
17. April 2021
Verschärfung der Eindämmungsverordnung: Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat die Landesregierung beschlossen: Sobald ab 18. April in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort alle Schulen – mit Ausnahme für die Abschlussklassen. Unterrichtet wird im Distanzunterricht.
> Coronavirus: Schärfere Notbremse gilt in Brandenburg schon ab Montag
15. April 2021
Testpflicht in Schule und Kita: Das Kabinett hat sich in dieser Woche noch einmal mit der Eindämmungsverordnung beschäftigt. Für den Bereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist die wesentlichen Änderung eine Testpflicht für Schulen sowie für die Beschäftigten der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.
- Änderung der Eindämmungsverordnung bringt Testpflicht in Schule und Kita
- Testkonzept – Teststrategie
12. April 2021
Distanzunterricht an weiterführenden Schulen: Angesichts des Infektionsgeschehens starten nach den Osterferien die weiterführenden Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen - im Distanzunterricht. Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 der Primarstufe erfolgt auch nach den Ferien im Wechselmodell. Die Kitas bleiben geöffnet, die Eltern werden weiterhin gebeten, soweit möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
> Brandenburg zieht Notbremse weiter an: Distanzunterricht in weiterführenden Schulen und Ausweitung der Teststrategie
25. März 2021
Richtlinie „SARS-CoV-2-Testprogramm Jugendhilfe 2021“: In den Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit werden die seit dem 8. März 2021 durchgeführten Testungen gefördert. Die Tests sind freiwillig. Alle Beschäftigten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die unmittelbare Kontakte mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten haben, können sich seit Februar mittels Antigen-Schnelltests testen lassen. Vom Land werden bis zu zwei Antigen-Schnelltests innerhalb von 7 Tagen im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April 2021 gefördert. Zu den Einrichtungen zählen geöffnete, wiedereröffnete oder Notbetreuung erbringende Dienste und Einrichtungen von Trägern der Kindertagesbetreuung gemäß § 1 Kitagesetz, erzieherischen Hilfen, Jugendsozialarbeit und zugelassenen Jugendarbeit sowie von Wohnheimen und Internaten für Minderjährige.
21. März 2021
Aussetzen des Präsenzunterrichts: Nachdem die Inzidenz an 3 Tagen landesweit über 100 lag, setzt das Ministerium die Pflicht zum Präsenzunterricht bis zu den Osterferien aus. Damit trägt es der Sorge viele Eltern u.a. von Kindern mit einem erhöhten Risiko Rechnung, die Angst vor einer Infektion mit dem mutierten Virus haben. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt weiterbestehen.
> Pflicht zum Präsenzunterricht bis zu den Osterferien ausgesetzt mit Ausnahme der Abschlussklassen
17. März 2021
Impfangebot für alle Beschäftigten in Kinder-, Jugendheimen und Internaten: In Brandenburg können sich alle Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen mit einem Beschäftigungs-/Tätigkeitsnachweis der Einrichtungsträger zur Impfung in den Impfzentren im Land Brandenburg anmelden.
> Beschäftigte in Kinder-, Jugendheimen und Internaten können geimpft werden
16. März 2021
Anpassung des Testkonzepts: Das Bildungsministerium passt die Testkonzeption für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an. Künftig werden zwei Tests pro Woche für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.
> Anpassung des Coronatest-Konzepts für die Schulen
15. März 2021
Wechselunterricht auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (Jahrgangsstufe 7 – 11).
12. März 2021
Logistik für Schnelltests: Das THW unterstützt Logistikprozess zur Auslieferung von 900 Päckchen mit Schnelltests für Brandenburger Schulen. 35 ehrenamtliche Einsatzkräfte des THW haben 300.000 Testkits für über 900 Schulen des Landes Brandenburg im Zentrallager des Zentraldienstes der Polizei für die Auslieferung vorbereitet. Die Tests sollen möglichst mit Beginn des Wechselunterrichts an den weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen.
> Bildungsministerin Britta Ernst dankt dem Technischen Hilfswerk
9. März 2021
Selbsttests auf Kosten des Landes: Im Land Brandenburg soll so schnell wie möglich der Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 3. März 2021 zur Selbsttestung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Kita-Personal umgesetzt werden. Nach den Angeboten für Beschäftigte in den Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sich testen zu lassen, bekommen jetzt auch die Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit nach Selbsttests auf Kosten des Landes.
> Corona-Selbsttestung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Kita-Personal
2. März 2021
Corona-Hilfe: Das MBJS setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.
1. März 2021
Brandenburg impft: Personen, die in der Kindertagestreuung, in der Kindertagespflege und in der Primarstufe sowie Förderschulen tätig sind, haben ab Dienstag (02. März 2021), die Möglichkeit, auf der Online-Plattform einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu buchen.
> Brandenburg impft: Alle Personen, die in der Kindertagesbetreuung oder in Grund- und Förderschulen tätig sind
22. Februar 2021
Wieder Unterricht an Grundschulen: Die Grundschulen sind wieder gut gestartet. Alle 485 Schulen der Primarstufe (Jahrgangsstufe 1-6) in öffentlicher Trägerschaft bieten nach vorgegebenen Modellen bzw. Kombinationen aus ihnen Wechselunterricht für die Schülerinnen und Schüler an. Die Modelle sind A/B wochenweiser Wechsel, Wechsel zwischen Mo/Mi/Fr und Di/Do, Schichtmodell vormittags/nachmittags. Es wird in kleinen, festen Lerngruppen (nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler) mit Abstand und unter Einhaltung der Hygieneregeln unterrichtet.
17. Februar 2021
Sonderstudie „Jugend in Brandenburg 2020“: Die Ergebnisse der Sonderstudie „Jugend in Brandenburg 2020 - Auswirkungen der Corona-Pandemie“ des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V. an der Universität Potsdam (IFK) werden vorgestellt. 17.156 Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 18 Jahren wurden zu ihrer aktuellen Lebenssituation befragt. Die Befragung fand zwischen dem ersten und zweiten Lockdown statt. Die Studienergebnisse zeigen unter anderem wie wichtig es ist, die getroffenen politischen und organisatorischen Entscheidungen gut zu begründen und zu vermitteln.
> Hohe Akzeptanz der Corona-Maßnahmen bei Jugendlichen
15. Februar 2021
Corona-Tests für Lehrkräfte: Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen können sich – ab 15. Februar vorerst bis April – insgesamt fünf Mal anlassunabhängig und für sie kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Dabei wird weiterhin grundsätzlich eine Antigen-Testung mittels sogenanntem Schnelltest durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass das Ergebnis unmittelbar vorliegt. Nur im Falle eines positiven Ergebnisses der Antigen-Testung wird zur weiteren Abklärung zusätzlich noch eine PCR-Testung durchgeführt (mit anschließender Laborauswertung.
8. Februar 2021
Distanzunterricht: Vorerst bis 21. Februar werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte. Das gilt vorbehaltlich den Regelungen in der erwarteten nächsten Eindämmungs-Verordnung.
28. Januar 2021
Distanzunterricht: Der Distanzunterricht an Schulen wird auch nach den Winterferien bis mindestens 14. Februar (laut Eindämmungsverordnung) fortgesetzt, mit wenigen Ausnahmen u.a. für die Schülerinnen und Schüler der Abschlusskassen.
> Schulen auch nach den Winterferien weiter im Distanzunterricht, mit wenigen Ausnahmen
27. Januar 2021
Faire Prüfungsbedingungen: Das Bildungsministerium sorgt für faire Prüfungsbedingungen in den Abschlussklassen – für alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 10. Klasse sowie die Abiturientinnen und Abiturienten der 12. und 13. Jahrgangsstufen.
> Faire Prüfungsbedingungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
21. Januar 2021
Lockdown verlängert: Die Landesregierung verlängert die Lockdown-Maßnahmen bis mindestens 14. Februar. Der Distanzunterricht an Schulen wird bis zum Beginn der Winterferien fortgesetzt. Sie beginnen am 1. Februar und dauern eine Woche. Eine Ausnahme bilden weiterhin die Abschlussklassen, die sich im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten (10., 12. Und 13.), die Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen und die Förderschulen „geistige Entwicklung“. Die Zeugnisse werden am letzten Schultag – pandemiebedingt – anders ausgegeben als gewohnt und größtenteils per Post versendet. In der Schul-Cloud Brandenburg arbeiten 603 Schulen, das System läuft stabil.
14. Januar 2021
Landesprogramm: Das Bildungsministerium legt kurzfristig ein eigenes Landesprogramm auf, um die Schulträger bei der Anschaffung von Laptops, Tablets und Notebooks für Schülerinnen und Schüler zur Absicherung des Distanzunterrichts zu unterstützen. Das haben die Landtagsabgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen.
> Rund 23 Millionen für Laptops, Tablets und Notebooks für Schülerinnen und Schüler
4. Januar 2021
Stufenplan für Unterricht: Das Bildungsministerium legt einen Stufenplan für den Unterricht für die nächste Zeit vor. Der Rahmen entspricht dem Stufenplan der Kultusministerkonferenz (KMK) und soll den Schulen längerfristige Planungssicherheit geben.
> So geht es in Brandenburgs Schulen weiter: MBJS legt Stufenplan vor
(Fast) alle Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht unterrichtet. Ausnahme: Die Abschlussklassen 10, 12 an Gymnasien, 13 an Gesamtschulen, beruflichen Gymnasien und Schulen des Zweiten Bildungswegs. Zudem bleiben die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ geöffnet. Die Notbetreuung an den Schulen ist gut angelaufen. In der Schulcloud Brandenburg arbeiten 574 Schulen, das System läuft stabil.
18. Dezember 2020
Nur Notbetreuung in den Kitas: Die aktualisierte Eindämmungsverordnung des Gesundheitsministeriums definiert, welche Eltern ab 4. Januar 2021 einen Anspruch auf eine Notbetreuung ihres Grundschulkindes haben (Klassen 1 bis 4, im Ausnahmefall auch Klassen 5 und 6) und im Hort (=Kita). Darüber hinaus ist die Hortbetreuung ab 4. Januar 2021 untersagt.
14. Dezember 2020
Erneut harter Lockdown. Auch in den Schulen und Kitas müssen die physischen Kontakte reduziert werden. Die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen ist ausgesetzt. Es findet demnach Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Praktischer Sportunterricht findet ausschließlich im Freien statt, Ausnahme: die Spezialschulen und Spezialklassen Sport. Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden. Abschlussklassen werden weiterhin in Präsenz unterrichtet (10. und 12. an Gymnasien sowie 13. an Gesamtschulen und beruflichen Schulen). Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet.
7. Dezember 2020
Verlängerte Corona-Testmöglichkeiten für Kitas und Schulen. Damit können sich alle bereits bisher berechtigten Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember 2020 und Januar 2021 jeweils einmal auch anlassunabhängig auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert.
1. Dezember 2020
Generelle Maskenpflicht an Schulen: Mit der neuen Eindämmungsverordnung des Gesundheitsministerium (MSGIV) gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im gesamten Schulbereich, also im Unterricht, in den Fluren und auf dem Pausenhof (§ 17Abs. 1 Eindämmungsverordnung). Ausnahme Grundschule: Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten fünften Lebensjahr müssen eine Mund-Nase-Bedeckung nur außerhalb des Unterrichts tragen, also nicht im Unterricht. Auch im Sportunterricht brauchen die Schülerinnen und Schüler keine Maske tragen. Sportunterricht wird weiterhin gemäß Rahmenlehrplan erteilt, ist jedoch nur noch im Freien oder Indoor mit halbierten Gruppen zulässig (§ 17 Absatz 2 Eindämmungsverordnung).
17. November 2020
Neue Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung: Diese Verordnung gilt, wenn der Präsenzunterricht in der Schule regional oder für einzelne Klassen wegen schwerwiegender Gründe, die nicht nur vorübergehend gegeben sind, nicht stattfinden kann. Auf der Grundlage dieser Verordnung wird das Recht aller Schülerinnen und Schüler auf schulische Bildung und individuelle Förderung gemäß § 3 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes weiterhin gewährleistet. Ein schwerwiegender Grund liegt vor, wenn:
- die Schule auf Anordnung der Gesundheitsbehörden geschlossen wird,
- die Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht auf Grund des Infektionsschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften nicht besuchen dürfen oder
- auf Grund anderer erheblicher Notfälle Präsenzunterricht im Schulgebäude nicht stattfinden kann.
10. November 2020
Informations-Kampagne „Erkältung und Corona“: Alle 915 Schulen und alle rund 1.900 Kitas erhalten per Link den Zugang zu Informations-Plakaten und Handzetteln, die Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler über Anzeichen für Symptome und den Umgang mit Symptomen aufklären. Die Materialien sind im MBJS-Internet zum Ausdrucken eingestellt:
> Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule oder in die Kita?
2. November 2020
Maskenpflicht für ältere Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht: Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 – 13) und den Oberstufenzentren (OSZ) sind laut Eindämmungsverordnung des Gesundheitsministeriums nunmehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht verpflichtet, mit Ausnahme des Sportunterrichts.
31. Oktober 2020
Digitalpakt Schule: Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen liegen insgesamt 327 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwas über 58 Millionen Euro vor (Stichtag 31. Oktober 2020). Davon wurden 99 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 12,7 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt wurden bisher über 845.700 Euro abgerufen.
9. Oktober 2020
CO₂-Ampeln für Schulen: Das Robert-Koch-Institut empfiehlt den Schulen das regelmäßige und korrekte Lüften von Fluren und Räumen, um die Anreicherung und Verteilung potentiell infektiöser Aerosole zu vermeiden, ggf. unter Verwendung von sogenannten CO₂-Ampeln oder CO₂-Messgeräten. Beim Raum- und Nutzungskonzept der Schulen kann geprüft werden, ob sogenannte Luftgüteampeln oder CO₂-App von den Lehrkräften unterstützend genutzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund hat das Bildungsministerium veranlasst, dass je Schule zwei sogenannte CO₂-Ampeln beschafft werden können (aus Mitteln des betrieblichen Gesundheitsmanagements für Schulen).
7. Oktober 2020
Ergebnisse der Lernausgangslage: Die Ergebnisse der umfangreichen Lernstanderhebungen, die zu Schuljahresbeginn an den Grund- und weiterführenden Schulen durchgeführt wurden, liegen vor: Die überwiegende Mehrheit der Schulen hat keine Probleme für das Erreichen der Bildungsziele angezeigt. Daraus folgt, dass flächendeckender Unterricht in den Ferien oder Samstagsunterricht nicht notwendig sind, auch nicht regional oder schulformbezogen. Fast alle Schulen können die Bildungsziele durch eigene Schwerpunktsetzungen z.B. in der Stundentafel an den Schulen erreichen. Wenige Schulen unterschiedlicher Schulformen fordern personelle Unterstützung an, diese werden auch erfüllt.
Flexibilisierung der Kontingentstundentafel/Schwerpunktsetzung: Die große Mehrzahl der Schulen kann durch eigene Schwerpunktsetzung bei der Stundentafel und beim Personaleinsatz die Schülerinnen und Schüler so unterstützen, dass die Bildungsziele erreicht werden.
Einsatz des Vertretungsbudgets: Für das Vertretungsbudget stehen derzeit rund 8 Millionen Euro in 2020 zur Verfügung sowie weitere 5,5 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm für den Ersatz von Lehrkräften. Die Bereitstellung von zusätzlich qualifizierten Fachlehrkräften gehört zur Regelaufgabe der unteren Schulaufsicht (staatliche Schulämter).
Honorarmittel für unterrichtsbegleitende und ergänzende Maßnahmen: Weitere zirka 1,5 Millionen Euro stehen für unterrichtsbegleitende und ergänzende Maßnahmen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus den temporären Einschränkungen im offenen Ganztagsbetrieb. Sie können von den Schulen gezielt für die zusätzliche Unterstützung von Lernprozessen eingesetzt werden. Die Schulaufsicht wird die Schulen bei der Antragstellung aktiv beraten.
Abiturprüfungen 2021: Grundlage des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe bilden die Rahmenlehrpläne und die Bildungsstandards bzw. die Einheitlichen Prüfungsanforderungen. Für das Abitur 2021 wird eine Aufgabe/Teilaufgabe mehr zur Verfügung gestellt, sodass die Schule eine Vorauswahl trifft. Das Abitur 2021 entspricht den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK).
Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10: An der Struktur der Prüfungsarbeiten und den bekannten Aufgabenformaten in den Prüfungsfächern wird festgehalten. Damit wird sowohl die Einhaltung der Bildungsstandards als auch der Rahmenlehrplanvorgaben gewährleistet.
30. September 2020
Digitalpakt Schule: Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen liegen insgesamt 279 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 48 Millionen Euro vor. Von diesen wurden 45 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 6,6 Millionen Euro bewilligt (30. September 2020).
22. September 2020
Sonderstudie „Jugend in Brandenburg 2020 – Corona“: Rund 180.000 Schülerinnen und Schüler der 485 weiterführenden Schulen sind aufgerufen, sich an einer Befragung des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V. (IFK) an der Universität Potsdam zu beteiligen. Im Kern geht es um ihre Befindlichkeiten und Wahrnehmungen in der Corona-Krise. Das Bildungs- und Jugendministerium (MBJS) fördert die Sonderstudie mit rund 112.000 Euro. Die Ergebnisse der Studie werden 2021 vorliegen.
9. September 2020
Studierende unterstützen: Das Bildungsministerium (MBJS) und das Wissenschaftsministerium (MWFK) starten gemeinsam ein Programm zur Entlastung der Lehrkräfte – durch den zusätzlichen Einsatz von Studierenden. Dabei geht es schwerpunktmäßig darum, Schülerinnen und Schüler in den ersten Monaten nach dem Schulstart bei Bedarf individuell zu fördern sowie beim Lernen mit digitalen Medien zu unterstützen. Dafür stellt das Bildungsministerium bis zum Ende des Jahres rund 1 Million Euro zusätzliche Mittel bereit, die aus dem Rettungsschirm des Landes stammen.
17. August 2020
Maskenpflicht an Schulen: Die aktuelle SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes sieht eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal an Schulen im Schulgebäude, auf den Fluren, in der Mensa und ähnlichen Räumen vor, nicht aber im Unterricht und nicht auf dem Schulhof. Für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „geistige Entwicklung“ werden sog. FFPII-Masken bereitgestellt, da in diesen Schulen der (körperliche) Kontakt erfahrungsgemäß sehr eng und das Gefährdungspotential ungleich höher ist. Kurzfristig werden alle Schulen ermächtigt, Mund-Nase-Bedeckungen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln des Schulsozialfonds anzuschaffen. Damit soll Schülerinnen und Schülern, die keine funktionsfähigen Mund-Nase-Bedeckung mitführen (vergessen, verloren, verschmutzt, defekt) die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ermöglicht werden. Die Beschaffung von solchen Vorräten entspricht dem Zuwendungszweck des Schulsozialfonds.
Kampagne „Maske macht Schule“: Um das Einhalten der Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche ein wenig einfacher zu machen und für die Mund-Nase-Bedeckung zu werben, hat das Bildungsministerium eine Kampagne gestartet, die on- und offline ansprechen soll. Rund 6.000 Plakate in unterschiedlichen Größen werden kostenlos an alle 915 Schulen des Landes versandt. Gleichzeitig stehen die Motive zum Download und zur Verwendung in den sozialen Medien im MBJS-Internet bereit.
13. August 2020
Wenige Lehrkräfte freigestellt: Eine Abfrage in den Schulen hat ergeben, dass sich weniger als ein Prozent (0,9 Prozent) aller 21.000 Beschäftigten mit einem Corona-bedingten Attest vom Präsenzunterricht abgemeldet hat.
10. August 2020
Schulstart im Regelbetrieb: Für rund 294.000 Schülerinnen und Schüler im Land. Brandenburg beginnt das neue Schuljahr 2020/21. 1.608 Lehrerinnen und Lehrer wurden unbefristet neu in den Schuldienst eingestellt, so viele wie nie zuvor. Auf Grundlage zweier umfassender Informations-Pakete für alle Schulen (19. Juni und 31. Juli 2020) haben sich die Schulen auf das neue Schuljahr vorbereitet. Darunter sind Handlungsanweisungen zum Einsatz der Lehrkräfte sowie die Aufforderung zur Dokumentation der Lernausgangslage (Unterrichtsinhalte, die pandemiebedingt nicht erteilt werden konnten) und individuelle Lernstanderhebungen bei allen Schülerinnen und Schüler am Beginn des neuen Schuljahres.
Regelbetrieb bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler gehen wieder zur Schule (Präsenzunterricht) und werden auf Grundlage der Stundentafel bzw. des Kurssystems (gymnasiale Oberstufe) unterrichtet. Den Schülerinnen und Schülern, bei denen – in Anbetracht des möglichen erheblichen gesundheitlichen Risikos – für längere Zeit eine Abwesenheit vom Präsenzunterricht medizinisch zwingend notwendig ist, werden Unterrichtsangebote für das Lernen gemacht (Distanzlernen).
Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen (Klassen, Kursen) durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Die Organisation des Unterrichts und des Personaleinsatzes folgt dem Grundsatz, dass aus infektiologischen Gründen nur so viele Lehrkräfte wie nötig in einer Klasse/Lerngruppe unterrichten, aber auch nicht weniger, wie aus fachlichen Gründen im Unterricht erforderlich sind.
Notfallplan – Infektionsfall an einer Schule oder in einer Region: Mit Schuljahresbeginn hat jede Schule für den Eventualfall eine Planung von Schule und Unterricht für alle Jahrgangsstufen entwickelt, die zum Tragen käme, wenn aufgrund des Infektionsgeschehens vor Ort, in der Region oder landesweit der Präsenzbetrieb zeitweilig eingeschränkt und das Distanzlernen entsprechend ausgeweitet werden müsste. Über diese Planung sind die Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Schulträger zu informieren
Distanzlernen: Distanzlernen wird angewendet, wenn der Regelbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Es kommt bei Quarantäne einzelner Schülerinnen und Schüler oder Lerngruppen zum Einsatz. Distanzlernen ist eine Form von Lernangeboten der Schule und grundsätzlich – neben dem Präsenzunterricht – Bestandteil des schulischen pädagogischen Konzeptes. Der gesamte Unterricht ist als Einheit aus Präsenzunterricht und Distanzlernen zu verstehen. Die Kombination von Präsenzunterricht und anderen Lernformen, wie z.B. Distanzlernen, soll Schülerinnen und Schüler auch in den Phasen zwischen Präsenzunterrichtsangeboten einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernablauf und Lernfortschritt ermöglichen. Von den Lehrkräften werden für diese Lernphasen didaktisch ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Damit ermöglicht Distanzlernen einen Lernzuwachs durch individuelle, in besonderem Maße selbstgesteuerte Nutzung von Lernangeboten, auch unter Nutzung digitaler Medien. Das Distanzlernen erfolgt grundsätzlich im Zusammenhang mit der Steuerung des Lernprozesses mit (Online-) Präsenz der Lehrkraft. Die Lehrkraft nimmt in der Regel mindestens einmal wöchentlich zu jeder Schülerin und jedem Schüler Kontakt auf.
Wechselmodell: Das Wechselmodell beschreibt das konkrete Zusammenspiel von Präsenzunterricht und Distanzlernen und greift bei erheblichen Einschränkungen in der Unterrichtserteilung bzw. auch Teilschließungen von Schulen. Die Kontingentstundentafel wird dafür gekürzt. Einzelne Klassen, Lerngruppen oder Jahrgangsstufen wechseln dann tageweise zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen. Das bedeutet: Lerngruppe A ist Montag, Mittwoch und Freitag im Präsenzunterricht in der Schule, Lerngruppe B an diesen Tagen im Distanzlernen zu Hause. Nach einer Woche wird gewechselt.
Hygienestandards: Der Hygieneplan der Schule ist den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Den Schülerinnen und Schülern sollen die hygienischen Mindeststandards regelmäßig vermittelt und in Erinnerung gerufen werden, damit sie deren Bedeutung für ihr eigenes soziales Umfeld und die gesamte Gesellschaft begreifen und sie in ihr alltägliches Handlungsrepertoire integrieren. Dazu gehört auch, dass die Lehrkräfte darauf achten, dass sich Schülerinnen und Schüler an die Verhaltensregeln halten. Dazu wurde den Schulen eine Ergänzung zum Rahmenhygieneplan zur Verfügung gestellt.
Corona-Teststrategie: Stichproben beginnen
Beginnend mit dem ersten Schultag sollten – im Rahmen der Corona-Teststrategie des Landes – ein Prozent aller Kita- und Schulkinder auf freiwilliger Basis einmalig auf das Coronavirus getestet werden. Das sind bis zu 1.074 Kita-Kinder und bis zu 2.944 Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städte hat das Gesundheitsministerium dafür 12 Kitas und das Bildungsministerium 72 Schulen landesweit ausgewählt, darunter 12 Schulzentren (kombinierte Grund- und Oberschule bzw. Grund- und Gesamtschule). Das Angebot war freiwillig. Die Kosten trägt das Land.
Alle Lehrkräfte konnten sich seit Beginn des neuen Schuljahres bis Ende November 2020 – auch ohne Symptome – bis zu sechsmal kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Dafür schloss das Bildungsministerium einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab.
Schul-Cloud: Die „Schul-Cloud Brandenburg“ ist eine leicht bedienbare digitale Lern- und Arbeitsumgebung, auf die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler orts-, zeit- und endgeräteunabhängig zugreifen können. Sie schafft eine technische Grundlage dafür, moderne digitale Lehr- und Lerninhalte in jedem Unterrichtsfach sicher nutzen zu können. Das Bildungsministerium setzt das Vorhaben gemeinsam mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI), der DigitalAgentur Brandenburg (DABB) und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) um. Angesichts der Corona-Pandemie wurde die Pilotphase der Schul-Cloud Brandenburg von geplanten 54 Pilotschulen kurzfristig ausgeweitet: Inzwischen arbeiten bereits 562 Schulen mit der Schul-Cloud Brandenburg bzw. sind angeschlossen (Stand: 31.10.2020), sowie die drei Studienseminare des Landes. Die Schulcloud wurde zudem früher als geplant um ein Videokonferenztool erweitert.
> Karte: Schulen in der Schul-Cloud Brandenburg
Messenger-Dienste: Das Bildungsministerium bietet den Schulen zwei verschiedene Messenger-Dienste zur Nutzung an: Der Messenger in der Schul-Cloud Brandenburg ermöglicht eine gruppeninterne Kommunikation (z.B. in Kursen/Klassen, Teams, Projektgruppen etc.). Alle 562 Schulen in der Schul-Cloud Brandenburg können den integrierten Messenger nutzen (Stand: 31.10.2020). Eine Erweiterung dieses Messengers (der sog. Matrix Messenger) wird gerade beim Hasso-Plattner-Institut entwickelt, der dann auch eine 1:1 Kommunikation bzw. eine Eingrenzung von Kommunikationsgruppen (z.B. Teilbereiche einer Klasse, bestimmte Schülerinnen und Schüler etc.) ermöglichen wird. Parallel dazu steht der Untis-Messenger den Schulen seit Mitte August 2020 zur Verfügung (Erweiterung Landeslizenzvertrag). Bislang haben 64 Schulen mit ca. 34.000 Schülerinnen und Schüler den Messenger aktiviert und im Einsatz.
online gestütztes Lernen: Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) bietet verschiedene Themenportale wie „Online gestütztes Lernen“ und „Schulentwicklung“ an. Zudem hat das LISUM mit dem eCampus eine Lernplattform geschaffen, die digitale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen im E-Learning- und Blended Learning-Format bereitstellt. Im Beratungs- und Unterstützungssystem (BUSS) wurde eine neue Gruppe aus 15 Digitalberaterinnen und Digitalberatern geschaffen, die die Schulen u.a. bei der Einführung der Schul-Cloud ab dem Schuljahr 2020/21 pädagogisch begleiten. Sie ergänzen die bereits bestehende Gruppe von 10 Schulberaterinnen und Schulberatern mit dem Schwerpunkt Medienbildung. Diese insgesamt 25 Lehrkräfte stehen für Fortbildungs-, Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten im Themenbereich Digitalisierung zur Verfügung.
Entlastung der Schulen: Angesichts der besonderen und einmaligen Belastungen der staatlichen Schulämter, der Schulleitungen und Lehrkräfte werden im Schuljahr 2020/21 die Aufgaben der Schulaufsicht und der Schulbetrieb bis auf Weiteres auf das Nötigste beschränkt. Absolute Priorität hat der Rahmenlehrplan, dessen Inhalte in den letzten Monaten nicht vollständig vermittelt werden konnten. Im Vordergrund steht die individuelle Analyse und Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler, um Bildungsnachteile zu verhindern. Das muss ausgeglichen werden und daher werden alle Kräfte darauf konzentriert. Aufgrund dieser außerordentlichen Umstände werden folgende Vorhaben einmalig im Schuljahr 2020/21 ausgesetzt:
- die Durchführung von Statusgesprächen,
- die Verpflichtung zur Durchführung der Vergleichsarbeiten in der 3. und 8. Jahrgangsstufe: VERA 3 und VERA 8,
- Schulvisitationen sowie
- die Ausweitung der bildungspolitischen Vorhaben „Schulen für gemeinsames Lernen“ und Ganztagsschule.
Ende Mai 2020
Eingeschränkter Regelbetrieb von Kitas: Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Kinder nur in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, eine häusliche oder private Betreuung zu organisieren. Alle Kinder, die bisher an der Notfallbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut, d.h. grundsätzlich täglich und im bisherigen Umfang. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, weiter dort benötigt werden. Auch Alleinerziehende werden weiterhin bei der Notfallbetreuung besonders berücksichtigt. Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus ab Ende Mai mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen hierbei feste Gruppen unter Beachtung der unter Infektionsschutzgesichtspunkten beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden. Die mindestens „einmal“ wöchentliche Betreuung kann ausgeweitet werden. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben dabei Vorrang.
Voller Regelbetrieb für die Kindertagespflegestellen: Alle Kinder können wieder aufgenommen werden.
25. Mai 2020
Die Schulen öffnen für weitere Jahrgangsstufen: Die Jahrgänge 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen* gehen wieder zur Schule. Es gibt zwei Modelle:
Modell A (Regelmodell): Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können. Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet.
Modell B (nur dort, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann): In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag. Je Jahrgangsstufe möglichst drei Schulwochenstunden pro Präsenztag.
Weiterführende Schulen: Die Jahrgänge 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen an Gymnasien und Gesamtschulen, die 7. und 8. Jahrgänge aller Schulformen sowie die Jahrgangsstufe 11 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien gehen wieder zur Schule.
Damit gehen alle 290.676 Schülerinnen und Schüler (laut Schulstatistik an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) wieder zur Schule. Das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr wird für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen (5,6, 7 und 8 in der Sekundarstufe I) ausgeweitet. Dieses System kann aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen (räumlich und personell) flexibel ausgestaltet werden. Allerdings soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werden. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den Prüfungen.
Die Regelungen für die Bildungsgänge der Grundschule sowie der Sekundarstufe I gelten entsprechend an den Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“.
Die pädagogischen Angebote in den Bildungsgängen der Grund- und Förderschulen* und denen der Sekundarstufe I werden fortgeführt:
- für Schülerinnen und Schüler, die beim häuslichen Lernen nur unzureichend durch Lehrkräfte erreichbar sind (u.a. wegen unzureichender technischer Ausstattung) oder
- die durch eine schulische Präsenz vor möglichen besonderen Gefährdungen im häuslichen Umfeld besser geschützt werden oder
- im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.
*Außer Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Für sie gelten weiterhin die Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) vom 18. März sowie 28. April 2020, wonach sie geöffnet bleiben konnten.
Jugendfreizeiteinrichtungen, wichtige Treffpunkte für junge Menschen, können wieder öffnen und – unter Wahrung der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen – sozialpädagogische Angebote für Jugendliche machen. Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen können wieder Gäste beherbergen.
15. Mai 2020
Lockerungen im Breiten- und Freizeitsport: Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien wie Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport – unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln – wieder möglich. Berufssportlerinnen und -sportler sowie Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten dürfen wieder ohne Einschränkungen trainieren.
11. Mai 2020
Weiteres Unterrichtsangebot: Auch die Jahrgangsstufe 5 der Grund- und Förderschulen* bekommt wieder ein regelmäßiges Unterrichtsangebot. Damit sind insgesamt wieder rund 150.00 Schülerinnen und Schüler wieder an den Schulen, von insgesamt 290.676 Schülerinnen und Schülern vor dem Lockdown (laut Schulstatistik an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft), das entspricht einem Anteil von rund 52 Prozent.
*Außer Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Für sie gelten weiterhin die Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) vom 18. März sowie 28. April 2020, wonach sie geöffnet bleiben konnten.
9. Mai 2020
Lockerungen in weiteren Bereichen:
Private Kinderbetreuung: Die Beschränkung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum gilt nicht bei begleiteten Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Das gilt insbesondere für Kitas und Kindertagespflegestellen. So können Erzieherinnen und Erzieher sich mit mehreren Kindern im öffentlichen Raum zum Beispiel auf Spielplätzen oder Parks aufhalten. Auch im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung kann jetzt eine Person auch wieder die Kinder von anderen betreuen.
Öffentliche Spielplätze wieder geöffnet: Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen. Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird. Auch öffentliche Plätze und Straßen können im Rahmen von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen von nachbarschaftlich organisierter Kinderbetreuung wieder betreten und genutzt werden.
Weiterbildung: In den Weiterbildungseinrichtungen werden – neben digitalen Lernangeboten – in begrenztem Umfang wieder Präsenzangebote möglich. Für Angebote der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung wird die Zahl der maximalen Teilnehmer auf 5 begrenzt, für Angebote der beruflichen Weiterbildung gelten keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl, solange das Abstandsgebot eingehalten wird.
Schulische Bewegungsangebote sind auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel sind wieder erlaubt. Dies schließt u.a. die Nutzung von WC-Anlagen und Umkleideräumen, das Betreten von Gebäuden zum Entnehmen und Zurückstellen von Sportgeräten ein. Andere Sanitäreinrichtungen von Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden.
Hilfen zur Erziehung: Unterstützungsangebote für Kinder und Familien – wie Erziehungsberatungsstellen, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche – können ihren wieder Betrieb aufnehmen, es sei denn, das jeweils zuständige Jugendamt widerspricht.
Mit Stand 7. Mai 22020 haben rund 54.250 Kita-Kinder Anspruch auf Notfallbetreuung und damit rund 33 Prozent aller Kita-Kinder**. Das ist eine der höchsten Betreuungsquoten aller Bundesländer.
**dem Jugendministerium von den Landkreisen und kreisfreien Städte gemeldete Zahlen.
4. Mai 2020
Weitere Öffnung der Schulen: Präsenz-Unterricht für ausgewählte Jahrgangsstufen – Jahrgangsstufe 6 der Grund- und Förderschulen*, Jahrgangsstufe 9 der Ober- und Gesamtschulen, der Gymnasien und Förderschulen* sowie Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und 12 der Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien. Zudem nehmen auch die Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen und im Zweiten Bildungsweg wieder am Präsenzunterricht teil. In den Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges wird für die Klassen und Kurse, deren Studierende im nächsten Jahr den Abschluss anstreben, mit dem Unterricht begonnen, auch für die Studierenden im 2. Semester der Hauptphase. Fast 130.000 Schülerinnen und Schüler sind wieder an den Schulen, von insgesamt 290.676 Schülerinnen und Schülern vor dem Lockdown (laut Schulstatistik an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft), das entspricht einem Anteil von rund 44 Prozent.
*Außer Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Für sie gelten weiterhin die Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) vom 18. März sowie 28. April 2020, wonach sie geöffnet bleiben konnten.
29. April 2020
Corona-Soforthilfe – Rettungsschirm des MBJS: Zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Coronakrise entstanden sind, hat das MBJS in Abstimmung mit dem MdFE ein Förderprogramm für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder-und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports aufgelegt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung.
> Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich des MBJS
27. April 2020
Erste Schritte zur stufenweise Öffnung der Schulen: Zunächst Unterrichtsangebote für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufe 10 der Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen* mit Blick auf die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 sowie für die Prüfungsvorbereitung mehrerer Bildungsgänge der Oberstufenzentren (zweiter Jahrgang der Fachoberschule, Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales, Berufsfachschule Landesrecht, Fachschule Technik und Wirtschaft Unterricht in der Berufsschule 3. Lehrjahr) sowie in den Klassen und Kurse der abschlussbezogenen Bildungsgänge an den Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss anstreben. Fast 40.00 Schülerinnen und Schüler wieder an den Schulen, von insgesamt 290.676 Schülerinnen und Schülern vor dem Lockdown (laut Schulstatistik an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft), das entspricht einem Anteil von rund 14 Prozent.
*Außer Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Für sie gelten weiterhin die Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) vom 18. März sowie 28. April 2020, wonach sie geöffnet bleiben konnten.
Der Anspruch auf Notfallbetreuung von Kita-Kindern wird erheblich ausgeweitet auf alle Eltern aus systemrelevanten Berufen und Alleinerziehende, die keine alternative Betreuung für ihre Kinder haben. Eine Notfallbetreuung erfolgt ebenfalls aus Gründen des Kindeswohls. Mit Stand 20. April 2020 haben fast 18.000 Kita-Kinder** Anspruch auf Notfallbetreuung (etwa 14 Prozent aller Kita-Kinder); mit Stand 30. April 2020 haben rund 41.500 Kita-Kinder** Anspruch auf Notfallbetreuung (24 Prozent aller Kita-Kinder).
**dem Jugendministerium von den Landkreisen und kreisfreien Städte gemeldete Zahlen.
20. April 2020
Schrittweise Öffnung der Schulen: Die Hauptprüfungstermine für das schriftliche Abitur beginnen. Rund 10.000 sind für die Abiturprüfungen zugelassen. Zwischen 20. April und 5. Mai 2020 nehmen 97,5 bis 100 Prozent der zu den Hauptschreibeterminen angemeldeten Schülerinnen und Schülern an den schriftlichen Prüfungen teil. Das schriftliche Abitur endet am 8. Juni 2020 mit dem letzten Nachschreibetermin in Mathematik.
> Abiturprüfungen sind in Brandenburg gut angelaufen
1. April 2020
Keine Elternbeiträge für geschlossene Kitas: Die Richtlinie Elternbeitragserstattung tritt in Kraft. Viele Eltern geraten durch die Nichtinanspruchnahme der Kindertagesbetreuung in finanzielle Nöte, da sie ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können oder teilweise unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Die Landesregierung hat sich zur Sicherung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung dazu entschieden, den öffentlichen und freien Trägern die Elternbeiträge der Betreuungsverträge auszugleichen, für die keine Kindertagesbetreuung in der Zeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Anspruch genommen wird.
> Keine Elternbeiträge für geschlossene Kitas ab April
18. März 2020
Kompletter Lockdown: Sämtliche Brandenburger Schulen und Kitas werden geschlossen, aufgrund der „Allgemeinen Weisung des Gesundheitsministeriums“ (MSGIV) vom 15. März 2020. Mit dem Betriebsverbot für die Kitas – tritt die Notfallbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen in Kraft. Eine Betreuung erfolgte ebenfalls aus Gründen des Kindeswohls. Anfangs sind rund 7 Prozent aller Kita-Kinder in der Notfallbetreuung.
> Ab Mittwoch wird in Brandenburg an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Kita-Betrieb untersagt
An den zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und beim Abitur wird festgehalten, die Terminmöglichkeiten werden der besonderen Situation angepasst. Über die konkreten Planungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und rechtssicheren Durchführung der zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und beim Abitur werden die Schulen am 16. März 2020 informiert.
> Schriftliches Abitur 2020 startet am 20. April