Gute gesunde Schule – Landesprogramm

Programm für eine gute gesunde Schule Brandenburg

Gesundheit und Bildungserfolg hängen eng zusammen. Gute Ernährung, ausreichend Bewegung und gesundheitsbewusstes Verhalten sind Voraussetzung dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernumgebung wohlfühlen und besser lernen können. Das Landesprogramm „Gute gesunde Schule“ unterstützt die Schulen im Land Brandenburg seit 2017 und verfolgt das Ziel, die Qualität von Bildung und schulischer Gesundheitsförderung im Rahmen nachhaltiger Schul- und Unterrichtsentwicklung stärker miteinander zu verzahnen. Eingebunden sind 11 Kooperationspartner und Unterstützer: Dazu zählen Gesundheits- und Krankenkassen, Gesundheits- und Präventionseinrichtungen, die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung sowie der Landessportbund Brandenburg. Interessierten Schulen werden vielfältige Beratungs- und Fortbildungsangebote unterbreitet und zugleich Materialien bereitgestellt, beispielsweise zu den Bereichen:

  • gesunde Ernährung und Ernährungsbildung,
  • Gesundheit durch Bewegung,
  • Konflikt- und Stressbewältigung sowie soziales Miteinander,
  • Suchtprävention sowie
  • psychische Gesundheit.

Darüber hinaus erfahren die Schulen Unterstützung bei der Umsetzung des Themas „Gesundheitsförderung“ im Unterricht. Als Orientierungshilfe stehen zur Verfügung: 

  • das Steuerungshandbuch „Gute gesunde Schule“ und
  • die LISUM - Handreichung für das übergreifende Thema Gesundheitsförderung.

Merkmale einer guten Schule
Gesundheitsförderung und Prävention gehören als integrale Bestandteile von Schulentwicklung zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses. Der Ansatz der „Guten gesunden Schule“ geht von einem unmittelbaren Zusammenhang von Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitsqualität aus. Gesundheitsförderung und Prävention stellt kein zusätzliches Handlungsfeld für Schulen dar, sondern das Lernen und Leben an der Schule wird mit Blick auf gesundheitsförderliche und präventive Maßnahmen aktiv gestaltet. Dabei gelten folgende Prinzipien:

  • Nachhaltigkeit,
  • Ganzheitlich-ökologische Gesundheitskonzept,
  • Selbstbestimmung, Partizipation, Empowerment,
  • Entstehung und Erhaltung der Gesundheit – Salutogenese,
  • Innere und äußere Vernetzung.
Jede Schule kann beim Landesprogramm mitmachen

Anträge von Schulen zur Teilnahme am Landesprogramm sind jeweils zum Schuljahresbeginn an das zuständige Schulamt zu stellen. Fragen an das jeweils zuständige staatliche Schulamt, an die Schulrätinnen und Schulräte für Lehrerbildung sowie die BUSS- Agenturen.
> staatliche Schulämter

Voraussetzungen, um eine „Gute gesunde Schule“ zu werden

Für die Teilnahme einer Schule am Landesprogramm „Gute gesunde Schule“ sind erforderlich:

  • ein Beschluss der Schulkonferenz (Lehrkräfte -, Eltern- und Schülervertretung) in einen Gesundheitsförderungsprozess einzutreten,
  • die Einbindung des Schulträgers und der regional zuständigen Schulaufsicht in den Schulentwicklungsprozess,
  • die externe Beratung und Unterstützung durch die Kooperationspartner des Landesprogramms sowie die Begleitung durch Schulberaterinnen und Schulberater der BUSS-Agenturen.
Aufgaben der Schule im Landesprogramm

Das Leistungsangebot und die Anforderungen des Landesprogramms „Gute gesunde Schule“ stehen in der Rahmenvereinbarung zur Fortführung des Landesprogramms für eine „Gute gesunde Schule“. Im §1 sind die Voraussetzungen für Schulen zur Teilnahme und im §6 die zu erbringenden Leistungen benannt.
> Rahmenvereinbarung zur Fortführung des Programms für eine „Gute gesunde Schule“

Aufgaben der Schule:

  • Antrag auf Aufnahme in das Landesprogramm „Gute gesunde Schule“ stellen, in der Regel zum Schuljahresbeginn (samt Schulkonferenzbeschluss),
  • konzeptionelle Ausgestaltung des Schulentwickungsprozesses – unter Nutzung des „Wegweisers zur Gesundheitsförderung an Schulen“,
  • Verpflichtung, die Schulentwicklung auf Gesundheitsziele auszurichten (Bestätigung durch Schulkonferenzbeschluss),
  • Orientierung aller Maßnahmen der Umsetzung und der internen Evaluation am Qualitätskreislauf und den Qualitätsmerkmalen einer guten gesunden Schule
    > Selbstevaluation: Modul Gesundheitsförderung
  • Festlegungen zur Steuerung und nachhaltigen Qualitätssicherung der Gesundheitsförderung treffen und dokumentieren,
  • Fortbildungen der entsprechenden Programmangebote nutzen,
  • Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Schulberaterinnen und Schulberatern der BUSS-Agenturen sowie
  • Teilnahme am Landesprogramm transparent machen (z.B. im Schulporträt, auf der Schul- Website und bei ZENSOS-Besonderheiten).


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter