Mitwirkung in der Schule
Die demokratische Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern in den Schulen unseres Landes sind im Brandenburger Schulgesetz fest verankert. Sie wurden insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erweitert. Nunmehr können in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 auf Wunsch ebenfalls Klassensprecherinnen oder Klassensprecher gewählt werden.
Alle drei Interessensgruppen nehmen in Gremien gleichberechtigt ihre demokratischen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in der Schule wahr, setzen sich aktiv für ihre Schule ein, machen Vorschläge und entscheiden mit. Die Gremien gibt es auf verschiedenen Ebenen: in jeder Klasse, jeder Schule, jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt sowie für das gesamte Land.