Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler

Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern und in Ergänzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes – ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Zielgruppe für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, der Jahrgangsstufen 11 und 12 der freien Waldorfschulen sowie aller Lernstufen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden. Bedürftige Eltern wenden sich bitte an die Lehrkraft ihres Kindes oder die Schulleitung. Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen.

Im Unterschied dazu werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, beispielsweise für Nachhilfeunterricht, Mitgliedsbeiträge des Sportvereins, Gebühren der Musikschule u.ä. von bedürftigen Eltern bei ihrer Kommune beantragt.



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