Keine Testpflicht an Schulen und Kitas
Das gilt seit 30. April 2022 für alle Kita- und Hortkinder, die Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Kitas und Schulen.
Keine Maskenpflicht in Schulen
Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gilt weiterhin die Maskenpflicht. Im Unterricht gibt es keine Maskenpflicht mehr. Jede und jeder darf freiwillig eine Maske tragen.
Kita und Hort
Alle Betreuungsangebote sind geöffnet, die Kindertagesbetreuung findet im uneingeschränkten Regelbetrieb statt.
Schule und Unterricht
Das neue Schuljahr 2022/23 soll mit so viel Normalität wie möglich starten: Bei vollem Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht.
Aufholen nach Corona
Das Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ soll alle Kinder und Jugendliche untersützen.
Corona-Hilfen
zur Sicherung der Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Weiterbildung und Sport.
Chronologie
Maßnahmen der Landesregierung, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Schulleitungen und Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.
- Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
- Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung
- Richtlinie des MBJS zur Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung von COVID-19 Testungen für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im vorschulischen Bereich durch Eltern (RL SARS-CoV-2-Testungen
- Infektionsschutzgesetz des Bundes
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)