Keine Testpflicht an Schulen und Kitas
Das gilt seit 30. April 2022 für alle Kita- und Hortkinder, die Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Kitas und Schulen.
Keine Maskenpflicht in Schulen
Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gilt weiterhin die Maskenpflicht. Alle Fahrgäste haben eine FFP2-Maske zu tragen; bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend. Im Unterricht gibt es seit Anfang April keine Maskenpflicht mehr. Jede und jeder darf freiwillig weiterhin eine Maske tragen.
Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung sieht keine Einschränkungen mehr für Schulen und Kitas vor. Sie trat am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai 2022.
Kita und Hort
Alle Betreuungsangebote sind geöffnet, die Kindertagesbetreuung findet im uneingeschränkten Regelbetrieb statt.
Aufholen nach Corona
Das Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ soll möglichst alle Kinder und Jugendliche erreichen.
Corona-Hilfen
zur Sicherung der Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Weiterbildung und Sport.
Chronologie
Maßnahmen der Landesregierung, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Schulleitungen und Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.
- SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung
- Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung
- Richtlinie des MBJS zur Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung von COVID-19 Testungen für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im vorschulischen Bereich durch Eltern (RL SARS-CoV-2-Testungen
- Infektionsschutzgesetz des Bundes
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)