Reform des Kita-Rechts
Das Brandenburger Kita-Recht ist über drei Jahrzehnte gewachsen und immer komplexer geworden. Das neue Kita-Recht soll die heutige Lebenswelt der Kinder besser berücksichtigen und einen verlässlichen Rechtsrahmen bieten. Das Ziel: Die Qualität und Teilhabe sollen verbessert, die Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtert und Streitigkeiten vermieden werden. Die Kommunen, öffentliche und freie Kita-Träger, Verbände, Fachkräfte und Eltern sind gefragt, um – gemeinsam mit dem Jugendministerium – ein transparentes, klar strukturiertes und praxistaugliches Kita-Recht zu entwickeln, das auch eindeutige Verantwortlichkeiten – etwa bei der Finanzierung – benennt.
Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Mit dem neuen Kita-Gesetz sind natürlich hohe Erwartungen verbunden, die wir auch erfüllen wollen. Wir wollen ein Gesetz, das verständlicher ist, ein Gesetz das transparenter und unbürokratischer ist, bei dem die Zuständigkeiten klar geregelt sind.“
Robert Witzsche, Landeskitaelternbeirat: „Wenn alle gut und auf Augenhöhe miteinander zusammenarbeiten, dann kann dabei im Sinne der Kinder tatsächlich ein tolles und zeitgemäßes Gesetz herauskommen.“
Bernd Mones, Vorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg: „Wir als Liga der Wohlfahrtsverbände finden es sehr gut, dass dieser Reformprozess so energisch und auch so partizipativ angegangen wird.“
Der Reformprozess
Grundsätze für die geplante Kita-Rechtsreform, thematische Arbeitsgruppen, Zeitrahmen und Begriffsbestimmungen.
Arbeitsgruppe 1 – Grundlagen
AG 1 erarbeitet den allgemeinen Teil für alle weiteren Regelungen des Kitagesetzes. Ziel: alle wesentlichen, grundlegenden Generalklauseln als rechtliche Leitlinien bündeln.
Arbeitsgruppe 2 – Qualität und Aufgaben
AG 2 erarbeitet Empfehlungen für die gesetzliche Beschreibung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung. Bewährte Rechtsvorschriften werden berücksichtigt, Partizipationsrechte rechtlich verankert und Kriterien für den Übergang von der Kita zur Schule formuliert.
Arbeitsgruppe 3 – Angebotsformen
AG 3 befasst sich mit allen Angebotsformen der Kindertagesbetreuung und macht konkrete Vorschläge, welche Angebotsformen im Gesetz definiert bzw. begrifflich konkretisiert sein sollten.
Arbeitsgruppe 4 – Fachkräfte
Themen der AG 4: Fachkräftekatalog, Fort- und Weiterbildung, Qualifikation von Praxisberatung und Kita-Leitung, Regelungsbedarfe im Quer- und Seiteneinstieg, multiprofessionelle Teams, Art und der Umfang der Personalbemessungen.
Arbeitsgruppe 5 – Erlaubnisverfahren und Aufsicht
AG 5 erarbeitet Empfehlungen zur widerspruchsfreien Integration des (Betriebs-) Erlaubnisverfahren in das neue Kitagesetz.
Arbeitsgruppe 6 – Finanzierung
AG 6 formuliert Vorschläge, wie die Finanzierung der Kindertagesbetreuung nachvollziehbarer, schlanker und bedarfsorientierter ausgestaltet werden kann – unter der Maßgabe der Kostenneutralität.