Arbeitsgruppe 1 – Grundlagen
Die Arbeitsgruppe 1 (AG 1) erarbeitet den allgemeinen Teil für alle weiteren Regelungen des Kitagesetzes. Ziel ist es, alle wesentlichen, grundlegenden Generalklauseln als rechtliche Leitlinien für das gesamte Kitagesetz/ Kita-Recht (rechtlicher Grundkonsens) zu bündeln. Die gesamte Rechtsauslegung des Kita-Rechts soll sich an diesen Grundlagen orientieren. Es soll eine klare, transparente und nachvollziehbare Beschreibung der Verantwortungsebenen geben (Organisationsebenen). Dies ist besonders wichtig für die Zuständigkeitsregelungen des neuen Kitagesetzes. An dieser Stelle sollten die Definitionen der für die Rechtsanwendung wesentlichen Rechtsbegriffe des Kita-Rechtes einfließen. Dies ist für die Auslegung von enormer Bedeutung und soll insbesondere auch die Verständlichkeit des Gesetzes erhöhen.
In der AG 1 sind Expertinnen und Experten aus folgenden Organisationen vertreten:
Landesverwaltung: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Staatskanzlei
Landkreise/Kreisfreie Städte: Oder-Spree, Cottbus, Potsdam, Uckermark, Potsdam-Mittelmark, Havelland, Brandenburg an der Havel
Gemeinden: Letschin, Teltow, Neuruppin, Blankenfelde-Mahlow, Senftenberg
Kommunale Spitzenverbände: Städte- und Gemeindebund, Landkreistag
Sozialverbände: AWO, Paritäter, Johanniter
Träger: Fröbel GmbH, Internationaler Bund, Hoffnungsthaler Stiftung, Klax GmbH
Parteien: Landtagsfraktion AfD
Elternvertretungen: Landeskitaelternbeirat