Newsletter: Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

Gesetzesänderung: Erweitertes Führungszeugnis auch für Mitarbeiter/-innen in der Kindertagesbetreuung möglich

Am 01. Mai 2010 ist das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentral-registergesetzes“ (BZRG) in Kraft getreten, sein Wortlaut ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im BZRG wird geregelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angabe von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Kernstück der Änderung ist nun die Einführung des sog. erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten.
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