Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung und Meldepflichten

Gemäß § 45 SGB VIII bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig über Tag und Nacht oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung.

Für die Erteilung der Erlaubnis und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg gelten folgende Zuständigkeiten:

 

Zuständigkeitsbereich

Stand: 01.01.2023

 

Name

Stellenzeichen

Vertretung

 

Kontaktdaten

 Referatsleitung

 Frau Wagner
 26

 Tel.: 0331-866-3760 
 elke.wagner@mbjs.brandenburg.de

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Gallep
 26.1

 
 Tel.: 0331-866-3761
 sabine.gallep@mbjs.brandenburg.de

 Prignitz 
 Ostprignitz-Ruppin
 

 Frau Kopp
 26.10

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Mora Rubi 

 Tel.: 0331-866-3763
 Mobil: 0160-4830292
 sylvia.kopp@mbjs.brandenburg.de

 Uckermark
 Potsdam
 

 Frau Winkler
 26.11

 

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Goedecke

 Tel.: 0331-866-3764
 Mobil: 0151-25844343
 claudia.winkler@mbjs.brandenburg.de

 Frankfurt (Oder)
 Märkisch-Oderland

 Herr Saupe
 26.12

 

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Kloß

 Tel. 0331-866-3765
 Mobil: 0151-58821033
 martin.saupe@mbjs.brandenburg.de

 Spree-Neiße
 Cottbus
 

 

 Frau Kloß
 26.19

 

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Herr Saupe

 Tel.: 0331-866-3790
 Mobil: 0151-54203640
 susan.kloss@mbjs.brandenburg.de

 Barnim 
 Elbe-Elster

 

 Frau Schröder
 26.14

 

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Gustke

 Tel.: 0331-866-3767
 Mobil: 0160-97971344
 antje.schroeder@mbjs.brandenburg.de

 Havelland
 Teltow-Fläming

 

 Frau Mora Rubi
 26.15

 

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Kopp

 Tel.: 0331-866-3768
 Mobil: 0160-4825725
 doreen.morarubi@mbjs.brandenburg.de

 Dahme-Spreewald
 Oder-Spree

 Frau Kronemann
 26.16

 

 Vertretung bei Abwesenheit
 Herr Staggat
 26.13

 Tel.: 0331-866-3769
 Mobil: 0160-5202983
 nadine.kronemann@mbjs.brandenburg.de



 Tel.: 0331-866-3766
 Mobil: 0171-6973348
 thomas.staggat@mbjs.brandenburg.de

 Potsdam-Mittelmark
 Brandenburg a. d. H.

 Frau Goedecke
 26.17

 

 Vertretung bei Abwesenheit:
 Frau Winkler

 Tel. 0331-866-3798
 Mobil: NN
 michelle.goedecke@mbjs.brandenburg.de

 Oberhavel
 Oberspreewald-Lausitz

 Frau Gustke
 26.18

 

 Vertretung bei Abwesenheit
 Frau Schröder

 Tel. 0331-866-3799
 Mobil: 0151-68826068
 annemarie.gustke@mbjs.brandenburg.de

 


Empfehlung zum Barbetrag (Taschengeld)

Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburgmit ergänzenden Hinweisen für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag (Stand: 24.07.2019)

Die am 24. Juli 2019 veröffentlichte Empfehlung gliedert sich in Aussagen zur Höhe des Barbetrages (Taschengeld) und zum Umgang mit dem Barbetrag (Taschengeld). Es wird erwartet, dass sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg zukünftig an dieser Empfehlung orientieren.         
Ergänzend zur Empfehlung bezüglich der Höhe, befinden sich im zweiten Teil der Empfehlungen ergänzende Hinweise für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag in Ihren Einrichtungen.

Die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS bietet den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den Trägern von Einrichtungen bezüglich der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung Beratung an.

Ein anlassbezogenes Überprüfungsrecht des Umganges mit dem Barbetrag (Taschengeld) in erlaubnispflichtigen Einrichtungen ergibt sich  für die zuständige Einrichtungsaufsicht im MBJS in Auslegung des § 46 SGB VIII.

Empfehlung vom 24.07.2019 Höhe Barbetrag/Umgang mit dem Barbetrag

 

Programm zur einmaligen Ausstattung (teil-)stationärer Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit digitaler Technik (Stand 25.06.2021)

Programm: Einmalige Ausstattung (teil-)stationärer Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit digitaler Technik und medienpädagogischer Qualifizierung des Personals und der Konzepte

Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien, sondern in einer stationären Einrichtung der Hilfe zur Erziehung (Wohngruppen, Kleinsteinrichtungen, Jugendwohngemeinschaften u.ä.) im Land Brandenburg aufwachsen oder aus unterschiedlichsten Gründen zeitweilig in einer Tagesgruppe der Hilfe zur Erziehung im Land Brandenburg aufgenommen werden, sind außerhalb ihrer Herkunftsfamilien und der Schulen besonders darauf angewiesen, dass ihnen angemessene Möglichkeiten der Nutzung der neuen Medien in ihren Einrichtungen durch die jeweiligen Träger bereitgestellt werden.

Eine zeitgemäße digitale Ausstattung ist auch eine wesentliche Voraussetzung für Mitsprache und Teilhabe in einer sich zunehmend digitalisierenden Gesellschaft. Kinder und Jugendliche sollen auch in ihren Einrichtungen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um sich sicher und gut informiert in der Lebens- und Arbeitswelt von heute und morgen bewegen zu können. Der digitale Lebensraum für Kinder und Jugendliche ist dabei kein gesonderter Lebensraum, deshalb braucht es in den (teil-)stationären Einrichtungen pädagogische Medien und Schutzkonzepte sowie für die Begleitung und Unterstützung qualifiziertes Personal.

Im Rahmen des Programmes sollen Träger von Einrichtungen auch Beratungsangebote zur Entwicklung von Fachkonzepten erhalten, die die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen, die Aufsichtspflicht der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte sowie die Verantwortung der Einrichtungsträger ausreichend fachlich untersetzen.
Dabei sollen pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten für die Mediennutzung aufgezeigt werden, die auch den rechtlichen Anforderungen entsprechend Rechnung tragen.

Programmbeschreibung

Interessenbekundungsantrag


Erteilung einer Betriebserlaubnis – Verfahren

Erteilung einer Betriebserlaubnis – Verfahren

Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017

Mitteilung 31/17 vom 6. April 2017 Information über die Berechnungsgrundlage für den Mindestpersonalschlüssel

Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)

Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderungen, Weisung des MASGF vom 14. Juni 2002

Verknüpfung der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit familienähnlichen Betreuungsformen der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII

Rundbriefe der Einrichtungsaufsicht

Rundbriefe der Einrichtungsaufsicht

Die Einrichtungsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht zukünftig Rundbriefe zu verschiedenen Themen, die im engen Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und in Internaten und Wohnheimen stehen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). Adressaten dieser Rundbriefe sind die Träger der o.g. erlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie nachrichtlich die örtlichen Jugendämter im Land Brandenburg.

An dieser Stelle finden Sie alle Rundschreiben als PDF-Dateien einschließlich ggf. beigefügter Anlagen in der zeitlichen Abfolge ihrer Veröffentlichung.


Rundbrief EA/01/2022 vom 07.02.2022

Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sowie Aktualisierung in § 20 IfSG


Rundbrief EA/03/2020 vom 05.03.2020

Hinweise zur Qualifikation des pädagogischen Personals in Einrichtungen gemäß § 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung, für Wohnheime und Internate und zur Antragstellung zur Genehmigung von Quereinsteigern/-innen


Rundbrief EA/02/2020 vom 05.03.2020

Informationen zum Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Anlage: Dokumentation der Nachweispflicht nach § 20 Infektionsschutzgesetz zum Masernschutz


Rundbrief EA/01/2020 vom 22.02.2020

Informationen zu Präventionsmaßnahmen und zum Umgang mit Verdacht auf Infektionen mit dem Coronavirus in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie in Internaten/Wohnheimen


Rundbrief EA/01/2019 vom 02.05.2019

Informationen zum Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg (KJLR)- Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen


Rundbrief EA/03/2018 vom 30.08.2018

Veränderte Formulare für das Betriebserlaubnisverfahren (§ 45 SGB VIII) und für die Wahrnehmung der Meldepflichten (§ 47 SGB VIII) ab dem 01.09.2018


Rundbrief EA/02/2018  vom 27.07.2018

Hinweise für stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zum Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern gemäß § 1631b Abs. 2 BGB


Rundbrief EA/01/2018  vom 15.02.2018 Änderungen zum Umfang der unverzüglich vorzunehmenden Personalmeldungen im Rahmen des § 47 SGB VIII

Anlage: Formblatt Erhebungsbogen


Antrag auf Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (Formulare)

Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis nach §§ 45 ff. SGB VIII


Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchKJE) vom 6. April 2017


Antrag Betriebserlaubnis 

Anlage 1 Binndifferenzierung

Kontaktdaten Träger

Formblatt Personalbogen

Erhebungsbogen Personal -gesamt-

Personalbogen Leitung

wirtschaftliche Selbstauskunft

Datenbank DABEA

Die online gestützte Datenbank  –DABEA– befindet sich nunmehr im Probebetrieb und ergänzt das bisherige Verfahren in der Einrichtungsaufsicht im Land Brandenburg.   
Erstmalig erhalten auch Träger von bereits bestehenden erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen sowie Antragstellende die Möglichkeit online Anträge zu stellen und ihre Meldepflichten digitalisiert wahrzunehmen.  Die neue Datenbank bietet eine moderne webbasierte Oberfläche und die Möglichkeit webbasiert Antragsverfahren und die Wahrnehmung von Meldepflichten effektiv und professionell zu realisieren.

Die Software DABEA ist als webbasierte Anwendung entwickelt worden und somit unabhängig von der eingesetzten Hardware und des genutzten Betriebssystems. Die Anwendung wird von den Clientrechnern in einem Internetbrowser aufgerufen und bedient. Bevorzugt sollten die Browser „Chrome“, „Edge“ oder „Firefox“ eingesetzt werden.

Für schriftliche Hinweise bei Problemen im Probebetrieb steht das Funktionspostfach der Administratoren der Datenbank unter der E-Mail-Adresse: dabea23_Admin@mbjs.brandenburg.de zur Verfügung. 

Den Zugang zur Datenbank  –DABEA– finden Sie hier:

https://dabea.brandenburg.de


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