Newsletter: Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

Kita-Fachkräfteoffensive des Bundes: Interessenbekundungsverfahren beginnt!

Die Abstimmungen mit dem Bund zur Umsetzung der Fachkräfteoffensive im Land Brandenburg sind abgeschlossen und das Interessenbekundungsverfahren beginnt.

Wie bereits mitgeteilt, werden Vorhaben in drei Programmbereichen gefördert und jedem Bundesland steht ein bestimmtes Kontingent an geförderten Maßnahmen zur Verfügung. Ab sofort können unter www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive Interessenbekundungen für die Programmbereiche 1 und 3 abgegeben werden.


1. Mehr praxisintegrierte vergütete Ausbildung für angehende Erzieherinnen und Erziehern

§ 10 Abs. 2 KitaPersV ermöglicht durch die Anrechnung auf das notwendige pädagogische Personal von Personen in der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung bereits seit dem Jahr 2010 eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung im Land Brandenburg.

Durch die Fachkräfteoffensive des Bundes können in zwei Schritten insgesamt 170 Personen (2 x 85) in der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung gem. § 10 Abs. 2 KitaPersV eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Fachschülerinnen und -schüler erhalten im ersten Ausbildungsjahr 1.140 Euro (brutto) im Monat, im 2. Jahr 1.202 Euro im Monat und im 3. Jahr 1.303 Euro. Die Träger übernehmen einen Eigenanteil an der Vergütung von 30% im 2. Jahr und 70% im 3. Jahr (teilweise Refinanzierung über Personalschlüssel möglich).

Träger im Land Brandenburg, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sicherstellen, dass eine qualifizierte Anleitung gemäß der "Standards für die Fachkräftequalifikation am  Lernort Praxis" (Konsultationskitas Fachkräftequalifizierung) erfolgt. Dazu hat die anleitende Fachkraft mindestens einmal vor Beginn der Maßnahme sowie danach zur Reflexion mindestens einmal im Quartal eine Konsultationskita Fachkräftequalifizierung zu besuchen.

Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, darf im 1. Ausbildungsjahr keine Anrechnung auf das notwendige pädagogische Personal gem. § 10 Abs. 1 KitaG erfolgen; im 2. und 3. Jahr kann eine Anrechnung in dem Umfang erfolgen, der eine Deckung der Personalkosten während der Ausbildungszeit (Differenz zu Bundesförderung) ermöglicht.

Der Träger muss ggf. bereit und in der Lage sein, ein anfallendes Schulgeld zu übernehmen, wenn die/der Auszubildende die Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft absolviert.

Pro Träger können maximal drei Auszubildende diese Förderung erhalten.

Die in diesem Rahmen geförderten Personen in vergüteter Ausbildung sind unverzüglich im Rahmen des Antrags- und Meldeverfahrens gem. § 47 SGB VIII bei der obersten Landesjugendbehörde namentlich zu benennen


2. Gute Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler

2.1 Finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung zur Praxisanleiterin  bzw. zum Praxisanleiter

Hier fördert der Bund einen Zuschuss zu den Qualifizierungskosten von maximal 1.000 Euro für eine Fachkraft, die die Anleitung von Auszubildenden übernimmt, die in Programmsäule 1 gefördert werden.

Träger, die diese Förderung im Land Brandenburg in Anspruch nehmen möchten, müssen sicherstellen, dass die Fachkraft in der Anleitungsqualifizierung sich unter Nutzung einer Konsultationskita Fachkräftequalifizierung die "Standards für die Fachkräftequalifikation am Lernort Praxis" (Konsultationskitas Fachkräftequalifizierung) aneignet (mindestens einmal vor Beginn der Maßnahme sowie danach zur Reflexion mindestens einmal im Quartal während der Förderung der vergüteten Ausbildung aus Säule 1) und diese umsetzt.

Eine Interessenbekundung ist hier erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 

2.2 Zeitliche Freistellung für die Anleitungstätigkeit

Vergleichbar dem Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ werden hier 2 Wochenstunden zusätzliche Anleitungszeit von Auszubildenden aus Programmsäule 1 gefördert (25 Euro pro Stunde). Da das Land Brandenburg bereits seit 2012 ein eigenes Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ verfügt und eine Neuausrichtung zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes geplant ist, wurden die Bundesmittel in den Programmbereich 1 verschoben und haben dort eine Aufstockung des Kontingents ermöglicht. 


3. Neue Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis

Der Träger erhält vom Bund den Aufstiegsbonus, wenn er besonders qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher mit herausgehobenen Aufgaben betraut. Die Fachkraft erhält vom Arbeitgeber eine Höhergruppierung von bis zu 300 Euro monatlich. Im Land Brandenburg können 78 Träger und Fachkräfte von dieser Maßnahme profitieren. 

Mit den wachsenden Anforderungen an das Feld wächst auch die Bedeutung einer kompetenten Leitung. Um die Qualifizierung von Leitungen/stellvertretenden Leitungen anzuregen, wird der Aufstiegsbonus aus der Fachkräfteoffensive des Bundes im Land Brandenburg daher als Unterstützung für Qualifizierungen im Bereich Kita-Management eingesetzt. 

Die Qualifizierung muss bereits begonnen haben. Während  der Qualifizierung muss die Fachkraft, die den Bonus erhält, die amtierende Leitung in ihren Aufgaben unterstützen (z.B. bei der Personaleinsatzplanung). Die Förderung erfolgt während der Qualifizierung.

Die Qualifizierung muss mindestens folgende Inhalte abdecken:

- Personalentwicklung

- Mitarbeitergespräche- Gesprächsführung

- Recht im Kitaalltag

- Bundeskinderschutzgesetz und Partizipation

- Zeitmanagement und Arbeitsorganisation, Personaleinsatzplanung

- Pädagogische Konzeptionsentwicklung

- Organisation in der Einrichtung

- Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungspartnerschaft

- Führungskompetenzen und Arbeitstechniken in Gruppen

- Teamprozesse: Gestalten, Lenken und Führen

- Öffentlichkeitarbeit, Qualitäts- und Beschwerdemanagement

 

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass die Qualifizierung zu Beginn der Förderung begonnen hat.

Der Träger stellt außerdem sicher, dass zwischen Träger und Leitung anhand der "Empfehlungen zum Aufgabenprofil Kita-Leitung" Neue "Empfehlungen zum Aufgabenprofil von Kita-Leitung" ) oder  anderer geeigneter Instrumente regelmäßig eine Verständigung über die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen stattfindet. 


Weitere Informationen zur Fachkräfteoffensive des Bundes finden Sie hier: Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher

Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Interessenbekundung und zum Antragsverfahren an diese E-Mail: interessenbekundung@bundesprogramm-fachkraefteoffensive.de

 
Weitere Informationen:
Kindertagesbetreuung

Fachkräfteportal „Kita“
Redaktion Infomail:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Ulrike Klevenz

Anschrift: Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Email: Ulrike.Klevenz@mbjs.brandenburg.de