Zusatzerhebung Kinder von beruflich Reisenden
Über die Zusatzerhebung "Kinder von beruflich Reisenden" werden die Zahl der Schüler beruflich Reisender an den Stützpunktschulen bzw. an den Stammschulen erhoben.
Fahrende sind Personen, die einem Wandergewerbe nachgehen, sowie Berufsbinnenschiffer, Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Die folgenden Bestimmungen gelten insbesondere für vollzeitschulpflichtige Kinder von Schaustellern und Zirkusangehörigen. (§ 13, Absatz 1 Grundschulverordnung)
Eine Stammschule ist die zuständige Schule am gemeldeten Wohnsitz oder Winterquartier der Familie, die für die schulische Bertreuung der Kinder ganzjährig verantwortlich ist. Eine Stützpunktschule ist eine Schule, die die Kinder während der Reisezeit vor Ort, in dem das Unternehmen gastiert, besuchen.
Die Erfassung erfolgt an den Schulen online über das zentrale System ZENSOS.
Erhebung im Schuljahr 2021/2022
Stichtag | 12.12.2022 |
Erfassungszeitraum | 12.12.2022 - 18.12.2022 |
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Schulrätin bzw. an den zuständigen Schulrat der Staatlichen Schulämter. Grundsätzliche Fragen zu ZENSOS werden durch die zentrale Hotline des MBJS, Ref. 43 beantwortet.
Briefe: | 01.12.2021 | Brief an die allgemeinbildenden Schulen | [PDF; 32 KB] |
Anlage: | 01.12.2021 | Anlage | [PDF; 42 KB] |