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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau, dem 05.12.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 05.12.2019, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.43 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Wahlprüfungsentscheidung: Wahl zum Ortsbeirat Blindow (DS-Nr.: 108/2019)
8. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 114/2019)
9. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 115/2019)
10. 6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) (DS-Nr.: 111/2019)
11. Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung) (DS-Nr.: 112/2019)
12. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2020 (DS-Nr.: 126/2019)
13. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ (DS-Nr.: 113/2019)
14. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau (DS-Nr.: 116/2019)
15. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 119/2019)
16. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS-Nr.: 120/2019)
17. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH (DS-Nr.: 109/2019)
18. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme „Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)“ (DS-Nr.: 123/2019)
19. Neubesetzung des Aufsichtsrates bei der Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 127/2019)
20. Fortschreibung Prenzlauer Mietspiegel 2020 (DS-Nr.: 130/2019)
21. Änderung der Entschädigungssatzung 2019 (DS-Nr.: 128/2019)
22. Installation Überwachungskamera (DS-Nr.: 77/2019)
23. Onlineplattform für´s Ehrenamt (DS-Nr.: 129/2019)
24. Einnahmeausfälle in Folge der Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit (DS-Nr.: 110/2019)
25. Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Prenzlau und ihren Tochtergesellschaften (DS-Nr.: 132/2019)
26. Mitteilungen des Bürgermeisters
26.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Vewaltung (III. Quartal 2019) (DS-Nr.: 117/2019)
27. Fragestunde der Stadtverordneten
28. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung und gratuliert im Anschluss Herrn Zierke zum Geburtstag.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 29 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt: Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen 

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Bürgermeister sagt an, dass es heute nach der Sitzung für die Stadtverordneten und die Gäste Prenzlauer Bier zu verkosten gibt.

TOP 7. Wahlprüfungsentscheidung: Wahl zum Ortsbeirat Blindow DS-Nr.: 108/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung trifft folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Blindow liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 DS-Nr.: 114/2019
Herr Teichner betont, dass seine Fraktion sehr zufrieden mit der Haushaltsführung der Stadtverwaltung ist. Für die AfD-Fraktion gibt es jedoch Kleinigkeiten, die zukünftig besser laufen könnten. Hierbei spricht er die Verschuldung, die Mittelzuweisungen vom Land und das Kita-Gesetz an. Ihm ist bewusst, dass die angesprochenen Punkte nicht durch die regionale Ebene verschuldet sind. Aus seiner Sicht hat die Verwaltung den lokal beeinflussbaren Teil des Haushaltes sehr gut bewirtschaftet und spricht ein Lob an den Bürgermeister und den Kämmerer aus. Dennoch geht Herr Teichner auf den bereits bezahlten Camingplatzleiter ein und bittet um Erklärung, warum dieser bereits angestellt wurde, obwohl der Campimgplatz noch nicht in Betrieb ist. Des Weiteren empfindet er es als deutlichen Transparenzverlust, dass im Haushalt die freiwilligen Leistungen insbesondere die Unterstützung von Vereinen usw. nicht mehr im Detail aufgelistet sind. Auch der hohe Gewerbesteuerhebesatz von 375% ist problematisch zu betrachten, da aus seiner Sicht dieser vielleicht noch für die Innenstadt angemessen wäre, jedoch für die Dörfer und das Umfeld nicht akzeptiert werden kann. Die AfDFraktion spricht sich für eine Absenkung dessen aus. Im Weiteren geht Herr Teichner auf die Förderpraxis der Wohnbau GmbH Prenzlau ein und appelliert, die Fördergelder lieber in regionale Kulturprojekte wie dem Historienspektakel zu investieren. Außerdem geht er auf die befristeten Arbeitsverhältnisse in der Stadtverwaltung sowie deren Tochtergesellschaften ein und betont, dass Befristungen lediglich bei projektbezogenen Anstellungen vereinbart werden sollten. Die Angestellten sollten eine angemessene berufliche Sicherheit vom öffentlichen Arbeitgeber geboten bekommen.
Herr Richter spricht den defizitären Haushaltsplan (rund eine halbe Million Euro) an und betont, dass dieser dann im Jahresabschluss wieder einen Überschuss aufweisen wird. Dies war auch in den vergangenen Jahren so zu verzeichnen. Die Stadtverordneten sollten dies aus seiner Sicht nicht mehr tolerieren, da sie keine richtigen Gestaltungsmöglichkeiten haben. Weiterhin geht er auf das Investitionsvolumen der Verwaltung von 4 Millionen Euro für das Dominikanerkloster ein und hätte sich diesbezüglich frühzeitige Informationen über ein derartig großes Vorhaben gewünscht.
Herr Richter erklärt, dass aus der Sicht seiner Fraktion die Stadtverwaltung mehr Gelder in die Infrastruktur, Digitalisierung und Mobilität investieren sollte, auch wenn der Verschuldungsgrad pro Einwohner dann höher als derzeit bei rund 50 € pro Einwohner liegen würde. Aus buchhalterischer Sicht ist der Haushalt solide, jedoch aus seiner Sicht nicht zukunftsfähig. Weiterhin führt er aus, dass Prenzlau einst die Stadt der regenerativen Energien war und sich dies jedoch z.B. in dem Kauf des neuen Autos des Bürgermeisters nicht widerspiegelt und das Bekenntnis zur E-Mobilität fehlt. Seine Fraktion wird dem Haushalt zustimmen und appeliert gleichzeitig mit den Ausführungen an die Verwaltung zukunftsorientiertere Haushaltspläne zu entwickeln. Außdem gibt er zu bedenken, dass die Stadtverordnetenversammlung oder der Hauptausschuss eine Art Generalermächtigung für Dienstreisen des Vorsitzenden beschließen sollte, um hier eine Vereinfachung der bisherigen Verfahrensweise zu erzielen. Auch sollte geregelt werden, wer die Dienstreisen des Ehrenamtes finanziert.
Herr Meyer erklärt, dass seine Fraktion dem Haushalt 2020 zustimmen wird. Er berichtet, dass der Haushalt eine halbe Million Defizit aufweist, was durch die Rücklagen ausgeglichen werden soll. Er gibt zu bedenken, dass man nicht leichtfertig die Rücklagen einsetzen sollte, da Investitionen in der Innenstadt gebraucht werden. Weiterhin geht er auf die rückläufigen Gewerbesteuern ein und spricht die Problematik der Ansiedlung des Einzelhandels an. Die Stadt sollte hier die Gewerbesteuerzahler unterstützen und z.B. durch ausreichend Parkplätze Kunden in die Innenstadt ziehen. Des Weiteren lobt er Projekte wie den Campingplatz und den Ausbau der Winterfeldtstraße. Herr Meyer merkt jedoch auch an, das die Thematik „Kurgarten“ rückblickend nicht gut verlaufen ist. Die Bürger von Prenzlau hoffen auf Lösungsvorschläge und ein faires Miteinander diesbezüglich. Er hofft beim Haushalt 2021 auf eine noch bessere Haushaltslage, da der Haushalt das Leben der Stadt widerspiegelt.
Herr Dittberner bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei der gesamten Verwaltung insbesondere der Kämmerei für die Erarbeitung des Haushaltes und wird diesem zustimmen. Die halbe Million Defizit sieht seine Fraktion eher optimistisch entgegen, da dies voraussichtlich am Ende des Jahres mit einem Plus enden wird. Eine niedrige Verschuldung ist gut für das Image der Stadt, jedoch nicht gut für die investive Leistungsfähigkeit.
Herr Himmel sagt an, dass die SPD-Fraktion dem Haushalt zustimmen wird. Auch seine Fraktion hat bestimmte Inhalte kritisch angesprochen, die jedoch nicht schädlich für die Stadt sind. Viele Zahlen werden aus seiner Sicht im Vorfeld lieber hochgerechnet und fallen dann im Nachgang viel geringer aus. Wichtig wäre es, wenn die Fraktionen früher in bestimmte Angelegenheiten wie z.B. der Investition für das Dominikanerkloster einbezogen werden würden. Die SPD-Fraktion hat sich im nächsten Jahr vorgenommen, sich in die Planung des Haushaltes 2021 mehr einzubringen.
Der Erste Beigeordnete bedankt sich bei der Kämmerei für die geleistete Arbeit und den Fraktionen für die Ausführungen. Er hätte sich gewünscht solche detaillierte Anmerkungen in den Fachausschüssen zu erhalten. Der Schuldenabbau wird aus dem Ergebnishaushalt geleistet, wo das Haushaltsdefizit ausgewiesen ist. Wenn die Stadt Kredite für Investitionen aufnehmen will, muss sie die Leistungsfähigkeit für die Kreditrückzahlungen nachweisen können. Die Investitionen sollen eben nicht aus den Kassenkrediten bezahlt werden. Die Stadt wird demnach fast 11,6 Millionen Euro in den nächsten 5 Jahren in allen Bereichen investieren. Zusätzlich kommen die Investitionen von den kommunalen Unternehmen hinzu (insgesamt weit über 20 Mio €). 
Der Erste Beigeordnete informiert, dass viele Investitionen aus Zeitmangel der Bauunternehmen nicht umgesetzt werden konnten bzw. die Firmen sich erst gar nicht auf Ausschreibungen beworben haben. Dadurch fällt der Haushalt in den Jahresabschlüssen meist positiv aus. Die Liste der freiwilligen Leistungen wurde den Stadtverordneten bereits per Mail zugesandt und wird weiterhin aktuell gehalten. Die freiwilligen Leistungen sind aber an bestimmte Förderregularien wie das Prenzlauer Profil oder auch an langfristige Verträge wie z.B. mit dem IG Frauen und Familie e.V. gebunden. Er sichert den Stadtverordneten zu, dass weitere Informationen zur Investition des Klosters in den nächsten Ausschussfolgen kommen. Zurzeit werden Fördermittel bei den Ministerien angefragt. Eine Gewerbesteuersenkung wäre ein langfristiger Prozess, da hier auf Dauer Einnahmen im Ergebnishaushalt für Leistungen in der Stadt fehlen würden. Der „pauschalisierte“ Gewerbesteuersatz scheint nicht für alle Firmen gerechtfertigt, jedoch mit Blick in andere Städte ist dieser Hebesatz für unsere Region zumutbar. Andere Kommunen im Speckgürtel von Berlin haben eine andere wirtschaftliche Situation hinsichtlich der Steigerungen in der Einkommenssteuer.
Der Erste Beigeordnete kann in der Stadt Prenzlau keine signifikante Steigerung der Einkommenssteuer verzeichnen. Des Weiteren spricht er die E-Mobilität in Bezug auf das neue Auto des Bürgermeisters an und informiert über seine Erfahrungen mit einem E-Fahrzeug. Es gibt momentan kein adäquates Fahrzeug, was dem regulären Einsatz in der Verwaltung gerecht wird, da die Ladekapazitäten der bezahlbaren elektrischen Fahrzeuge dies bislang nicht wirklich hergeben. Auch zukünftig werden sich weitere Themen erst im kommenden Jahr klären und entwickeln. Hierzu zählen die Ausfinanzierung der Kitas, der eventuelle Wegfall der Kitabeiträge, der Personalschlüssel und die finanziellen Zuweisungen an die Kommunen.
Herr Zierke findet es gut, dass die Stadt in Kitas investiert und somit die Familien ihrer Arbeit nachgehen können und gleichzeitig die Kinder untergebracht sind. Die Familien sollten aus seiner Sicht finanziell durch wegfallende Kitabeiträge entlastet werden. Unternehmerische Entscheidungen bezogen auf die Förderungen von Vereinen und Verbänden sollten nicht Thema der Stadtverordneten sondern der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften sein und bleiben.
Herr Teichner informiert, dass im Haushalt der Stadt auch der Haushalt der Tochtergesellschaften verzeichnet ist und dies somit als Gesamtwerk zu betrachten ist.
Der Bürgermeister dankt den Fraktionen für das positive Votum zum Haushalt und der Verwaltung für die Erarbeitung des Haushaltes. Er informiert, dass der Campingplatzmanager frühzeitig angestellt worden ist, um viele Lehrgänge zu besuchen bzw. auch erste praktische Erfahrungen auf anderen Campingplätzen gesammelt hat. So wurde er sogar von der Stadtwerke Waren GmbH bezahlt, die den Camingplatz in Waren betreibt. Er betont, dass die Stadt auch von den Entscheidungen im Landtag finanziell abhängig ist und sich ein geplanter Haushalt bis Jahresende immer noch verändern kann. Des Weiteren spricht er die Tariferhöhungen und die Verringerung der Kreisumlage an. Außerdem erläutert er, dass die Kommunalaufsicht für neue Kredite einen Tilgungsnachweis aus dem Ergebnishaushalt sehen will. Auch die Fragen der vorangegangenen Redner beantwortet er in diesem Zuge.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 115/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. 6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS-Nr.: 111/2019
Der Vorsitzende bittet darum, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam zu besprechen und dann darüber getrennt abzustimmen.
Der Verfahrensweise wird zugestimmt.
Herr Richter erläutert, dass die Fraktion Wir Prenzlauer die beiden Satzungen aus Selbstschutz ablehnen wird. Grund hierfür ist zum einen der § 6 der Sondernutzungssatzung, in dem nur an zwei Orten eine Sondernutzung erlaubt wird. Dies ist eine unzulässige Eingrenzung der Möglichkeit zur politischen Diskussion mit dem Bürger. Weiterhin spricht er aus eigenen Erfahrungen seiner Fraktion und betont, dass diese Satzung Gesprächsmöglichkeiten verhindert. Die Plakatierungssatzung ist aus der Sicht der Fraktion überflüssige Bürokratie. Das Gesetz ermächtigt die Stadt zwar eine Satzung aufzustellen, jedoch verpflichtet sie diese nicht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Stadtverwaltung eine Überwachung dessen nicht leisten kann.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)“ gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 24/5/0 mehrheitlich angenommen

TOP 11. Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung) DS-Nr.: 112/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung)“ gemäß Anlage.“
Abstimmung: 24/5/0 mehrheitlich angenommen

TOP 12. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2020 DS-Nr.: 126/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2020“ gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 27/1/1 mehrheitlich angenommen

TOP 13. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ DS-Nr.: 113/2019
Beschluss: Version:1
1. „Dem Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch/ BauGB (Anlage 1, Stand 27.09.2019) wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) wird gebilligt.
2. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 wird abgesehen.
3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Wiesenweg Schönwerder“ (Anlage 1, Stand 27.09.2019) bestehend aus dem Satzungsentwurf (Anlage 1) sowie der Begründung (Anlage 2) werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist beteiligt.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau DS-Nr.: 116/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die programmorientierte Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau vom März 2019 für das Bund/Land-Programm„ Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS).“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 119/2019
Der Vorsitzende bittet darum, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 gemeinsam zu besprechen und dann darüber getrennt abzustimmen. Der Verfahrensweise wird zugestimmt.
Herr Teichner merkt an, dass seine Fraktion nach langen Diskussionen die Drucksachen ablehnen wird, weil kein Mehrwert sondern Kosten für den Bürger zu erkennen sind. Die Strompreise sollen noch weiter ansteigen, obwohl die Politik durch die Energiewende einer Steigerung der Energiepreise entgegenwirken wolle.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie nach Einschätzung der Stadt weitere bereits vorliegende umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.“
Abstimmung: 22/4/3 mehrheitlich angenommen

TOP 16. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ DS-Nr.: 120/2019 Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3), der Umweltbericht (Anlage 4) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Umweltbericht und nach Einschätzung der Stadt weitere umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.“
Abstimmung: 22/4/3 mehrheitlich angenommen

TOP 17. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH DS-Nr.: 109/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die 3. Änderung Konsortialvertrages der ICU GmbH.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 18. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme „Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)“ DS-Nr.: 123/2019
Herr Meyer will wissen, warum die Kosten bei Bauprojekten in der Stadt immer steigen, obwohl diese vorab geringer geplant wurden. Weiterhin fragt er, wie die Verfahrensweise bei der Wahl der Bauplaner ist.
Der Bürgermeister merkt an, dass man nicht davon sprechen kann, dass die Bauprojekte der Stadt immer mehr kosten als geplant. Es gab nicht nur Preiserhöhungen bei Baumaßnahmen, sondern auch Senkungen.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass bei dieser Baumaßnahme Herr Thorhauer, ein solider Bauplaner, beauftragt wurde. Die steigenden Kosten sind u.a. mit der Tatsache zu begründen, dass die Baufirmen mit vielen Aufträgen gut ausgelastet sind und seit Jahren die Preise und Angebote eher steigen. Die Grundlage der Kostenfeststellung für diese Ausschreibung, nämlich der Aufzug der Arthur-Becker Grundschule, liegt bereits 2 Jahre zurück.
Frau Karstädt bittet darum, solche Fragen in den entsprechenden Ausschüssen zu stellen und dort zu besprechen. Diese Frage wurde bereits im Ausschuss beantwortet.
Herr Meyer möchte seine Fragen,egal in welchem Gremium, stellen dürfen. Des Weiteren will er wissen, wie die Vergabepraxis abläuft und bezieht sich hierbei auf die Begründung der Drucksache, in der 70.000 € als Mehrausgaben veranschlagt wurden.
Der Zweite Beigeordnete stimmt Frau Karstädt zu. Diese Fragestellung wurde bereits in den Ausschüssen geklärt. Er gibt an, dass es keine generelle Situation ist, dass die Kosten der Baumaßnahmen steigen.
Frau Oyczysk hat bereits eine Übersicht erstellt, in der zu erkennen ist, dass mindestens zwei Maßnahmen günstiger geworden sind als geplant. Die Vergabe an freiberuflichen Leistungen wie z.B. an die Bauplaner werden frei zum Wettbewerb ausgeschrieben, speziell wenn Fördermittel in Anwendung kommen. Frau Oyczysk ergänzt zur Vergabepraxis, dass es zwei verschiedene Verfahren diesbezüglich gibt. Zum einen werden bestimmte Planer angeschrieben und es wird nach einem Angebot gefragt. Zum anderen wird die Planungsabsicht auf der Vergabeplattform Brandenburg angekündigt. Jeder Planer, der sich für geeignet hält, kann sich für dieses Vorhaben bewerben. Am Ende werden die Planer aus beiden Verfahren zusammengefügt und aus diesem Pool an Angeboten abgewogen, welches das wirtschaftlichste ist.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme „Einbau eines Aufzuges in das Gebäude der Grundschule Diesterweg (Teil 1)“ in Höhe von 70.000 €.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 19. Neubesetzung des Aufsichtsrates bei der Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 127/2019 Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Herrn Jörg Dittberner für die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH Prenzlau zum 01.01.2020.“
Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 20. Fortschreibung Prenzlauer Mietspiegel 2020 DS-Nr.: 130/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Prenzlauer Mietspiegels 2018 gemäß § 558d BGB. Es wird die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) in Höhe von 1,8 % zugrunde gelegt.“ Abstimmung: 29/0/0 einstimmig angenommen

TOP 21. Änderung der Entschädigungssatzung 2019 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 128/2019
Herr Teichner will wissen, welche finanziellen Einsparungen durch diesen Antrag wirklich zu verzeichnen sind. Seine Fraktion wird den Antrag ablehnen.
Frau Schön erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Verwaltung lediglich geprüft hat, ob der Antrag den Regelungen der Kommunalaufwandsenschädigungsverordnung entspricht. Anmerkung der Verwaltung:
Auf Nachfrage der AfD-Fraktion zu den Ersparnissen der Entschädigungssatzung-2019 im Vergleich zur Entschädigungssatzung 2015 hat die Verwaltung die Richtigkeit der Angaben geprüft und kann eine Ersparnis von 1.140,00 € bestätigen.
Wortlaut: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung 2019) wie folgt zu ändern:
1. § 2 Abs. 2 lit. b) - an die Fraktionsvorsitzenden 85,00 €
2. § 2 Abs. 2 lit. d) - an die Vorsitzenden der Fachausschüsse 85,00 €“
Abstimmung: 16/13/0 mehrheitlich angenommen

TOP 22. Installation Überwachungskamera Antrag CDU/FDP-Fraktion DS-Nr.: 77/2019
Herr Gerulat erklärt, dass es seiner Fraktion mit dem Antrag um die Erhöhung der Sicherheit in Prenzlau geht. Dieses Thema wurde im Hauptausschuss bereits diskutiert und Bedenken wie der Datenschutz umfassend erläutert. Er berichtet, dass der Pavillon nicht der einzige Ort war, an dem Vandalismus erfolgte. Die Hemmschwelle der Menschen hierfür ist gesunken. Aus seiner Sicht ist die Herstellung der Sicherheit durch Überwachungskameras eine gerechtfertigte Maßnahme.
Frau Reinke merkt an, dass dieser Antrag für ihre Fraktion nicht zielführend ist, da die Datenschutzbeauftragte bereits erklärt hat, dass dieses Vorhaben rechtlich nicht zulässig sein wird. Des Weiteren findet sie eine Überwachungskamera hier als Maßnahme sehr hochgegriffen, zumal es sich um Vandalismus, Ruhestörung und maximal noch illegaler Müllentsorgung handelt und nicht um Körperverletzung oder Ähnlichem. Ihre Fraktion befürwortet eher präventive Maßnahmen wie die verstärkten Kontrollen und keine Maßnahmen, die die Personlichkeitsrechte einschränken.
Der Bürgermeister betont, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Videoüberwachung in der Stadt ist. Diese Überwachung gibt es ja bereits, jedoch an anderen Stellen, wo sie auch rechtssicher eingesetzt werden kann. Das persönliche Recht im öffentlichen Bereich unbeobachtet zu sein, steht im Verhältnis zu den Vandalismusschäden über diesen. Wenn die Stadt einen Antrag bei der Landesdatenschutzbeauftragten einreicht, wird dieser mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Die Aufzeichnungen wären vor dem Gesetz strafrechtlich nicht einsetzbar.
Herr Teichner sagt an, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehnen wird.
Wortlaut: Version: 1
„Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, die Installation einer Überwachungskamera, aufgrund aktueller Ereignisse, am Pavillon im Bauerngarten und am Pavillon Uckerpromenade Richtung Spielplatz (inkl. Schwanskulpturen). Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, ob weitere Brennpunkte existieren, für die eine Videoüberwachung sinnvoll wäre.“
Abstimmung: 9/20/0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 23. Onlineplattform für´s Ehrenamt Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 129/2019
Wortlaut: Version: 1 „Die Verwaltung wird beauftragt, Folgendes zu prüfen: Realisierung einer Onlineplattform im Stadtportal für ehrenamtliches Engagement in Anlehnung an folgendem Beispiel https://www.aktion-mensch.de/was-du-kannst/deinemoeglichkeiten/ ehrenamt.html - Prüfung der technischen Voraussetzungen - Möglichkeiten der Einbindung auf der städtischen Internetseite - Kosten der Erstellung einer solchen Plattform - Folgekosten.“
Abstimmung: 27/0/2 einstimmig angenommen

TOP 24. Einnahmeausfälle in Folge der Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit DS-Nr.: 110/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage DSNr. 110/2019 zur Kenntnis.

TOP 25. Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Prenzlau und ihren Tochtergesellschaften DS-Nr.: 132/2019
Herr Teichner bedankt sich für die Antwort und erklärt, dass diese Übersicht für seine Fraktion hinsichtlich der Befristungen der Arbeitsverhältnisse gerade bei der Stadtwerke GmbH Prenzlau erschreckend ist. Auch die Stadtverwaltung hat ca. 20 befristete Arbeitsverhältnisse, die jedoch projektbezogen sind. Er bittet darum, eine Aufstellung zu erhalten, um welche Stellen es sich im Detail bei der Stadt handelt.

TOP 26. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 26.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Vewaltung (III. Quartal 2019) DS-Nr.: 117/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert, dass einige Bürger auf ihn zugekommen sind und sich darüber beschwert haben, dass es im Bereich Neustädter Damm zu verstärktem LKWLärm gekommen sei. Die Stadt hat einen Antrag beim zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg gestellt, ob die Möglichkeit besteht, von 22-6 Uhr ein 30 km/h Fahrgebot für LKWs einzurichten. Dies wird derzeit auch so in der Schwedter Straße gehandhabt. Das Ergebnis der Prüfung des Ministeriums besagt, dass dieses Fahrgebot nur für LKWs nicht ausreichen würde und daher auch für PKWs gelten muss. Gründe dafür sind der schlechte Untergrund der Straße, der nicht nur Schwingungen sondern auch Lärm erzeugt. Dieses Fahrgebot würde dann vom Mitteltorturm/Lindenstraße bis zum Abzweig Güstower Straße gelten. Somit ist der Vorschlag, ein generelles Fahrgebot von 30km/h für alle Kraftfahrzeuge zu erlassen. Dies wird in den Ausschüssen nochmal thematisiert werden.
Frau Karstädt merkt an, dass die Bürgeranfragen, die der SPD-Fraktion zugegangen sind, eigentlich nur die Vibrationen durch die Straße bemängeln. Hinzu kommt, dass es sich aus ihrer Sicht nur um die Häuser handelt, die unmittelbar an der Straße stehen.

TOP 27. Fragestunde der Stadtverordneten
Frau Zumpe berichtet von einem besorgten Bürger, der sie darauf aufmerksam gemacht hat, dass unter dem Kino „TEDi“ eingezogen ist. Dieses Gebäude ist ein denkmalgeschütztes Haus, an dem jetzt ein riesiges Reklameschild prangt. Dies ist aus ihrer Sicht keine gute Lösung für diese Gewerbefläche.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Vermietung der Gewerbeflächen der Eigentümer regelt und dieser auch grundsätzlich entscheidet, wer dort einmietet. Das Reklameschild von „TEDi“ ist seines Wissens von der Denkmalschutzbehörde genehmigt worden.
Herr Meyer stimmt Frau Zumpe zu und will wissen, wie die Anlieferung (Laderampe usw.) und die Kundenparkplatzsituation geregelt ist.
Der Bürgermeister informiert, dass bislang die gültige Nutzungsänderung die Anlieferung zur Laderampe und die Kundenparkplätze über die gesonderte Zufahrt von der Kleinen Straße des Friedens regelt.
Der Zweite Beigeordnete erklärt in diesem Zusammenhang, dass im Zuge des Anbaus vom „roten“ Nettomarkt auch ohne Baugenehmigung eine Werbereklame angebracht worden ist. Er hofft, dass die Denkmalschutzbehörde dem Umgebungsschutz der Stadtmauer die entsprechende Priorität einräumt und diese massive Reklame untersagt.

TOP 28. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.43 Uhr.

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Niederschrift SVV vom 05.12.2019 (öffentlich) (120.7 KB)

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