Newsletter: Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg

Neues Förderprogramm „Kita-Betreuung“ zum 1. August 2019

Mit einem neuen Förderprogramm zur Kindertagesbetreuung sollen die längeren Betreuungszeiten von Kindern im Vorschulalter künftig durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) besser berücksichtigt werden. Die Förderrichtlinie befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien der Landesregierung. Sie werden indes bereits jetzt über die wichtigsten Termine und Modalitäten informiert, um eine zeitnahe Umsetzung in 2019 zu gewährleisten.

Alle öffentlichen und freien Träger der Kindertagesstätten, die Kinder in Krippe und Kindergarten  betreuen, können über die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg eine Zuwendung aus diesem Förderprogramm erhalten. Dazu müssen die Kita-Träger dem Jugendamt die Anzahl der vertraglich belegten Plätze für die Kinder melden, für die eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich 8 Stunden/Tag (bei Wochenkontingenten: mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart worden ist, und zwar zu den Stichtagen:

  • 1. Juni 2019 (Meldung bis zum 01. August 2019) und
  • 1. März 2020 (Meldung bis zum 15. März 2020).

Diese Meldung kann formlos an das zuständige Jugendamt erfolgen und als Antrag gewertet werden.

Für vertraglich vereinbarte Betreuungsumfänge von Kindern im Vorschulalter von mehr als durchschnittlich 8 Stunden/Tag (bei Wochenkontingenten: mehr als 40 Stunden) sieht das neue Förderprogramm „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen im vorschulischen Bereich in Krippe und Kindergarten“ künftig eine Pauschale von 600 Euro pro Haushaltsjahr vor. Diese Richtlinie soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Anträge auf Förderung für das Haushaltsjahr 2019 (Zeitraum 01.08.2019 – 31.12.2019) müssen seitens der Jugendämter beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bis zum 15. August 2019 gestellt werden, um eine zeitnahe Bewilligung, eine Rechtswirksamkeit des Bescheides der Bewilligungsbehörde (Monatsfrist) und die zeitnahe Auszahlung zu gewährleisten.

Die Zuwendungen des Jugendamtes sollen im Haushaltsjahr

  • 2019 bis zum 31. Oktober 2019

an die Kita-Träger beschieden und ausgezahlt werden.

Rückfragen an: Annett Csefalvay-Elsaßer, Tel.: 0331 866-3725, annett.csefalvay-elsasser@mbjs.brandenburg.de

 
Weitere Informationen:
Kindertagesbetreuung

Fachkräfteportal „Kita“
Redaktion Infomail:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Ulrike Klevenz

Anschrift: Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Email: Ulrike.Klevenz@mbjs.brandenburg.de