Kindertagesbetreuung
Die individuellen Rechte der Kinder, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, ihre Lebenswelt und vor allem ihr Wohl stehen im Vordergrund. Die Gewährleistung des Kindeswohls und einer guten frühkindlichen Bildung sind zentrale Anliegen und Leitlinie für alle Entscheidungen in der Kindertagesbetreuung. Dabei rückt die Umsetzung des Bildungsauftrags immer stärker in den Vordergrund: Kitas sind Bildungsstätten mit Betreuungsauftrag für Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter.
Kindertagesstätten sind:
- die Kinderkrippe (Krippe) für die Kleinsten im Alter bis zu drei Jahren,
- der Kindergarten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung,
- der Hort für Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 für die Betreuung vor und insbesondere nach dem Unterricht sowie in den Schulferien sowie
- altersgemischte Einrichtungen und andere bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen.
Gut 200.000 Kinder werden in 2.032 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 2.600 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht. Die Betreuungsquote liegt in Brandenburg insgesamt bei 73 %. Im Krippenbereich liegt die Betreuungsquote bei 60 %, im KiGa-Bereich bei 98 % und im Hortbereich bei 65 %. (Stand: November 2024)
Die Kinder werden von über 25.000 Personen pädagogisch bertreut (Stand: März 2024). Die Personalausstattung wird weiter ausgebaut. Für Kinder bis zum dritten Geburtstag (Krippenalter) wurde sie von 1:5 zuerst ab August 2022 auf 1:4,65 und seit August 2023 auf 1:4,25 verstärkt. Die Verbesserung der Personalbemessung im Kindergarten erfolgte zum August 2020 auf 1:10 (von zuvor 1:11).
Das Land Brandenburg fördert die Kindertagesbetreuung jedes Jahr mehr: seit 2020 bereits mit über 500 Mio. € und 2023 bereits mit 685,2 Mio. €.
Elternbeiträge:
Seit dem 1. August 2024 müssen Eltern keine Beiträge mehr für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergartenalter (vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung) zahlen. Die Beitragsfreiheit gilt für alle Kitas im Land Brandenburg, unabhängig von der Art des Angebots der Kindertagesbetreuung und kommunaler oder freier Trägerschaft.
Seit 2023 werden außerdem Eltern nach Ihrem Einkommen von den Kita-Beiträgen entlastet: Eltern mit bis zu 35.000 € Jahreshaushaltsnettoeinkommen sind grundsätzlich von den Elternbeiträgen befreit und für Eltern mit mittleren Einkommen (35.001 - 55.000 €) sind die Elternbeiträge sozialverträglich gestaffelt auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.
Angebote der Kindertagesbetreuung
Informationen rund um Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege (Tageseltern) und Eltern-Kind-Gruppen.
Rechtsanspruch und Anmeldung
Anspruch auf einen Kita-Platz, Elternbeiträge, rechtliche Regelungen (Kita-Gesetz Brandenburg).
Kita beitragsfrei ab 3
Informationen zur Eltern-Beitragsfreiheit für alle Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung
Kita-Elternbeitragsentlastung
Ab 1. Januar 2025: Weiterhin einkommensabhängige Beitragsentlastung der Eltern in der Kindertagesbetreuung
Gute Kita Brandenburg
KiQuTG - („Kita-Qualitätsgesetz“ genannt, früher auch „Gute-KiTa-Gesetz“): Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende, Förderung längerer Betreuungszeiten, Stärkung der Elternbeteiligung, mehr Zeit für Anleitung und besserer Kind-Personal-Schlüssel
Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen
Rund 100 ausgewählte Kitas, die besonderen Herausforderungen gegenüber stehen, wurden personell verstärkt.
Eltern-Informationen
Mehrsprachige Informationen über die Zeit der Eingewöhnung, Grundsätze elementarer Bildung und Grenzsteine der Entwicklung.
Informationen für Träger von Kindertageseinrichtungen
zum Betriebserlaubnis-Verfahren, Meldepflichten, Personal, räumlichen Bedingungen, Kinderschutz in Einrichtungen und mehr.
Investitionsprogramme
Bund und Länder unterstützen die Kommunen sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen mit Investitionsprogrammen.