Kindertagesbetreuung
Ab 1. August 2024 müssen Eltern keine Beiträge mehr für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergartenalter zahlen. Damit sorgt Brandenburg für eine beitragsfreie Kindertagesbetreuung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Die Beitragsfreiheit gilt für alle Kitas im Land Brandenburg, unabhängig von der Art des Angebots der Kindertagesbetreuung und kommunaler oder freier Trägerschaft.
Die individuellen Rechte der Kinder, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, ihre Lebenswelt und vor allem ihr Wohl stehen im Vordergrund. Die Gewährleistung des Kindeswohls und einer guten frühkindlichen Bildung sind zentrale Anliegen und Leitlinie für alle Entscheidungen in der Kindertagesbetreuung. Dabei rückt die Umsetzung des Bildungsauftrags immer stärker in den Vordergrund: Kitas sind Bildungsstätten mit Betreuungsauftrag für Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter.
Insgesamt gibt es im Land mehr als 2.000 Kitas, in denen mehr als 190.000 Kinder betreut werden. Mehr als 200.000 Mädchen und Jungen werden in 2.035 Kindertagesstätten umfassend betreut: in Krippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen. Rund 3.000 weitere Kinder sind in der Kindertagespflege untergebracht (Stand: 1. März 2023).
Die Betreuungsquote im Land Brandenburg beträgt für Kinder unter drei Jahren 57 Prozent (2021) und für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung 97 Prozent. Damit ist Brandenburg bundesweit spitze. 60 Prozent der Kinder im Grundschulalter besuchen einen Hort.
Die Personalausstattung wurde seit 2010 stetig verbessert und wird weiter ausgebaut. Für Kinder bis zum 3. Geburtstag wurde sie ab 1. August 2016 von zuvor 1:6 (bis Juli 2015) auf 1:5 verstärkt. Zum 1. August 2020 erfolgte die Verbesserung der Personalbemessung im Kindergarten von 1:11 auf 1:10. Verbesserungen im Bereich Kindertagesbetreuung spiegeln sich seit 2010 in einer Erhöhung der Landeszuschüsse von etwa 158 Millionen Euro auf etwa 555 Millionen Euro im Jahr 2021 wider.
Angebote der Kindertagesbetreuung
Informationen rund um Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege (Tageseltern) und Eltern-Kind-Gruppen.
Rechtsanspruch und Anmeldung
Anspruch auf einen Kita-Platz, Elternbeiträge, rechtliche Regelungen (Kita-Gesetz Brandenburg).
Kita beitragsfrei ab 3
Informationen zur Eltern-Beitragsfreiheit für alle Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung
Kita-Elternbeitragsentlastung
Ab 1. Januar 2025: Weiterhin einkommensabhängige Beitragsbefreiung der Eltern in der Kindertagesbetreuung.
Gute Kita Brandenburg
KiQuTG - („Gute-KiTa-Gesetz“ genannt): Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende, Förderung längerer Betreuungszeiten, Stärkung der Elternbeteiligung und mehr Zeit für Anleitung
Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen
Rund 100 ausgewählte Kitas, die besonderen Herausforderungen gegenüber stehen, wurden personell verstärkt.
Eltern-Informationen
Mehrsprachige Informationen über die Zeit der Eingewöhnung, Grundsätze elementarer Bildung und Grenzsteine der Entwicklung.
Informationen für Träger von Kindertageseinrichtungen
zum Betriebserlaubnis-Verfahren, Meldepflichten, Personal, räumlichen Bedingungen, Kinderschutz in Einrichtungen und mehr.
Investitionsprogramme
Bund und Länder unterstützen die Kommunen sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen mit Investitionsprogrammen.