Mehr Zeit für guten Unterricht: Brandenburg entlastet Lehrkräfte und Schulleitungen

Digitalisierung an Schulen © dpa

Das Bildungsministerium wird Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg von unterrichtsfernen Tätigkeiten entlasten. Über Maßnahmen zur Umsetzung bereits ab August dieses Jahres hat sich das Ministerium mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem dbb Brandenburg und Tarifunion verständigt. Heute wurde die „Vereinbarung zur Entlastung der Lehrkräfte“ im Rahmen des Schulkongresses Brandenburg in Potsdam unterzeichnet. Damit wird ein weiteres Vorhaben aus der Vereinbarung zwischen dem Land und den Gewerkschaften aus dem Herbst 2023 realisiert. 

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Land Brandenburg ist ein attraktiver Standort und ein guter Arbeitgeber für Lehrkräfte. Dafür steht als weitere Maßnahme die heute unterzeichnete Vereinbarung zur Arbeitsentlastung. Ich habe immer wieder von Lehrkräften die Rückmeldung bekommen, dass sie sich mehr auf das Unterrichten konzentrieren möchten. In den vergangenen Monaten haben wir daher selbst als Ministerium intensiv geprüft, worauf wir verzichten können, und mit den Gewerkschaften beraten, wie wir schulische und außerschulische Aufgaben reduzieren können. Ziel war dabei stets, einen guten Unterricht für die Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg weiterhin abzusichern. Gemeinsam mit GEW und dbb können wir nun ein Ergebnis vorlegen, das sich sehen lassen kann. Damit verbinde ich meinen Dank an alle Schulleitungen und Lehrkräfte für ihr Engagement und den täglichen Einsatz für unsere Kinder und Jugendlichen.“ 

Günther Fuchs, Vorsitzender GEW Brandenburg: „In den vergangenen Jahren haben die Lehrerinnen, Lehrer und die Schulleitungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen unterrichtlichen und außerschulischen Aufgaben, die den Schulen übertragen worden sind, wesentlich zu den hohen Belastungen beigetragen haben. In den gemeinsamen Verhandlungen haben wir Möglichkeiten für wirksame Entlastungen erarbeitet. Die vereinbarten Grundsätze sind mit konkreten Maßnahmen untersetzt und eröffnen zugleich einen Prozess der intensiven Begleitung und des gemeinsamen Suchens nach weiteren Möglichkeiten der zukünftigen Entlastung. Im Kern geht es dabei darum, dass die Lehrerinnen und Lehrer sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können und dabei wirksam unterstützt werden. Mit der heutigen Vereinbarung wird die im Oktober 2023 getroffene Übereinkunft zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg um ein wichtiges Element im Schulbereich ergänzt. Die Vereinbarung zur Entlastung ist in der Bundesrepublik ohne Beispiel.“  

Detlef Daubitz, Zweiter Vorsitzender dbb Brandenburg und Tarifunion: „Die Entlastung der Lehrkräfte von nichtpädagogischen Aufgaben ist eine Kernforderung unserer Gewerkschaften. Die heutige Vereinbarung ist dazu nur ein erster, aber wichtiger Schritt. Darüber hinaus müssen aber auch andere Baustellen, die den Schulalltag erschweren, Gegenstand weiterer Gespräche und Verhandlungen bleiben. Neben multiprofessionellen Teams, die eine wichtige Unterstützung für die Bewältigung der immer vielfältigeren Aufgaben die Schulen zu lösen haben, ist die personelle Ausstattung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften erforderlich. Hier muss das Land noch mehr Flexibilität zeigen und alle Ressourcen nutzen. Im Fokus muss dabei bleiben, dass die Anzahl der Studienplätze erhöht wird und die Ausbildung der Lehrkräfte zukünftig mehr am Bedarf orientiert ist. Dabei ist das Beispiel der BTU Cottbus-Senftenberg zu nennen, dass in der Ausbildung von Lehrkräften der Primarstufe neue praxisnahe Wege geht. Abschließend möchte ich noch betonen, dass auf keinen Fall die Rahmenbedingungen für den Schulbereich verschlechtert werden dürfen.“ 

Die Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte treten ab dem 1. August 2024 in Kraft. Sie enthalten folgende Bausteine: 

  • Künftig werden den Schulen zentral erarbeitete Curricula sowie Beispiele für Fachpläne und Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der durch die Schulen selbst zu erstellenden Konzepte lässt sich so schätzungsweise von aktuell 30 auf perspektivisch drei bis fünf reduzieren.
  • Bereits zum Beginn des aktuellen Schuljahres hat das MBJS schulinterne Fachpläne („Muster-SchiC“) und Planungshilfen für einen kompetenzorientierten Unterricht in Deutsch und Mathematik zur Verfügung gestellt. Diese sollen die schulintern zu erstellende Curricula ersetzen. Diese Fachpläne und Materialien werden für weitere Schulfächer entwickelt. Die zentral erarbeiteten Curricula werden spätestens zum Schuljahr 2026/27 verbindlich sein.
  • Zur Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben können Schulen seit dem 1. Februar 2024 Schulassistenzkräfte einstellen – zunächst innerhalb eines Modellprojektes. Der flächendeckende Ausbau dieser Möglichkeit wird fortgesetzt.
  • Auf den Zeugnissen in den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden im Fach Deutsch nicht mehr die einzelnen Kompetenzbereiche benotet. Es ist nur noch eine Gesamtnote für Deutsch erforderlich.
  • Der Aufwand bei Evaluationsprozessen für die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und im Abitur ist für die Lehrkräfte reduziert worden.
  • Zur Entlastung der Lehrkräfte wurden mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 die Verwaltungsvorschriften Leistungsbewertung dahingehend verändert, dass die Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I in den Schulen reduziert werden kann. Es werden nun noch Bandbreiten hinsichtlich der Anzahl der Klassenarbeiten vorgegeben.
  • Schulen müssen weniger statistische Abfragen und Erhebungen vornehmen. Insgesamt werden vier von 42 Erhebungen (9,5%) vollständig abgeschafft und weitere sechs Erhebungen (14,3%) werden im Umfang reduziert. Zudem wird es nur noch fünf Erfassungstermine im Schuljahr geben.
  • Über das Startchancen-Programm wird der Aufbau und Einsatz von multiprofessionellen Teams an den 110 Programmschulen vorangebracht. Mit der zusätzlichen Expertise sollen sie personell verstärkt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten eine gezielte Beratung und Unterstützung, die Elternarbeit soll lernförderlich ausgebaut werden.
  • Jede Lehrkraft an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird künftig mit einem digitalen Endgerät arbeiten können. Zudem wird das Land Brandenburg die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiver nutzen und den rechtssicheren Einsatz von KI im Schulbereich prüfen.
  • Zur Sicherung der Qualität der schulischen Bildung und Erziehung wird das Angebot an Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte weiter ausgebaut und räumlich näher organisiert. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung regionaler Zentren im Zuge der Neugründung des Landesinstituts für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA). 

Die Zielstellung und die Umsetzung der Entlastungen für die Schulen und Lehrkräfte haben Prozesscharakter. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen MBJS, GEW, dbb wird der Prozess zur Entlastung der Lehrkräfte weitergeführt, inhaltlich begleitet, Vorschläge für weitere Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. 

Hintergrund
Im Oktober 2023 einigten sich die Landesregierung und die Gewerkschaften auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der Landtag Brandenburg hat die notwendigen Rechtsänderungen am 19. Juni 2024 beschlossen. So ist es künftig möglich, Fachkräften zusätzlich zur Besoldung eine Zulage zur Personalbindung zu zahlen. Im April 2024 unterzeichneten das MBJS und der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte die Dienstvereinbarung über die Gewährung von Sonderzuschlägen und Zulagen für Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben. 

Ferner sieht das Maßnahmenpaket unter anderem vor, dass Lehrkräfte für freiwillig planmäßig geleistete Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine höhere Ausgleichszahlung erhalten als für Mehrarbeit. Zudem wird das Einkommen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die in den Schuldienst des Landes Brandenburg zurückkehren, um einen dringenden Bedarf abzudecken, nicht mehr auf die Pension angerechnet. 


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