Neues Verfahren zur Überprüfung und Verbesserung der Schulqualität

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Die Schulvisitation in den 740 öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg wird ab dem Schuljahr 2018/19 neu organisiert. Noch stärker als bisher werden die besuchten Schulen nach verbindlichen und wählbaren Qualitätskriterien untersucht. Auch der Rhythmus der Qualitätsanalysen ändert sich.

Künftig werden die zu prüfenden Schulen nach fachlicher Dringlichkeit festgelegt. Damit sollen die landesweiten Standards von Schulqualität an allen Schulen gesichert werden. Die Entscheidung darüber wird nach einem Lageeinschätzungsgespräch von Schulleitung, Schulaufsicht und Schulvisitation festgelegt. Bisher wurden formal alle Schulen des Landes in einem Zeitraum von ca. fünf Jahren erneut besucht. Die neue Auswahl der Schulen erfolgt nun kategorisiert und differenziert: 

  1. Schulen mit sehr guter und stabiler Entwicklung werden in größeren Abständen, die bis zu zehn Jahren dauern können, evaluiert.
  2. Schulen in der Entwicklung werden regelmäßig nach fünf Jahren visitiert, um ihnen weitere Hinweise für die Schulentwicklung zu geben.
  3. Schulen in kritischer Lage werden alle zwei Jahren besucht, um Fortschritte im Qualitätsbereich überprüfen zu können. „Schule in kritischer Lage“ sind solche Schulen, in denen die Schulleistungsergebnisse wiederholt unterhalb der Landesergebnisse liegen. Die Ergebnisse vorhergehender Visitationen müssen den Anlass für eine zeitnahe weitere Evaluation geben. Ebenso bewertet die Schulaufsicht die Situation in diesen Schulen als instabil und kritisch hinsichtlich der Qualität von Schule und Unterricht.

Außerdem kann in den Schulen ein besonderer Entwicklungsbedarf in der Unterrichtsqualität festgestellt werden. In diesen Schulen wurde nach Beobachtungen des Visitationsteams in mehr als 70 Prozent der Unterrichtsstunden dokumentiert, dass die Unterrichtsqualität nicht den normativen Erwartungen entspricht. Nach einem Jahr wird die Schule erneut besucht und die Unterrichtsqualität gezielt überprüft.

Neu ist auch, dass die Schulaufsicht eine Schulvisitation anfordern kann, wenn kurzfristig eine Gesamteinschätzung zur Schul- und Unterrichtsqualität aus externer Sicht erforderlich ist.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Mit der Neuregelung kann adäquater auf schulische Bedingungen und Bedürfnisse eingegangen werden. Zudem können wir die unsere Ressourcen zielgenauer einsetzen. Die Schulvisitationen stellen sicher, dass die Standards von Schulqualität im gesamten Land gewahrt werden und keine Schule zurückgelassen wird. Die Schulen stehen vor zahlreichen neuen Herausforderungen, wie das Gemeinsame Lernen und das Lernen mit digitalen Medien. Die neue Form der Visitation wird uns helfen, den qualitative Anspruch an unsere Bildungsstätten zu erfüllen.“

Die Prüfung der Schulen umfasst 10 Merkmale, davon sind sieben verpflichtende Basismerkmale. Zusätzlich kann sich jede Schule nach Beschluss der Schulkonferenz drei Wahlmerkmale aus acht angebotenen aussuchen. Basismerkmale der externen Qualitätsanalyse sind Schulmanagement, Qualitätsentwicklung, Unterricht, Förderung, Lehrkräfteprofessionalität und die Qualitätskriterien der jeweiligen Schulform der Schule sowie Medienbildung. Als Wahlmerkmale werden unter anderem angeboten Ganztag, Leistungsbewertung, Gesundheitsförderung sowie Sprach- und Leseförderung.

Die Schulvisitationen werden von speziell ausgebildeten Schulräten und von Lehrkräften vorgenommen. Eine Visitation dauert in der Regel drei Tage. Sie umfasst in bewährter Weise schriftliche Befragungen im Vorfeld, Unterrichtsbeobachtungen und intensive Gespräche mit Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. Außerdem werden Schuldokumente ausgewertet. Am Ende des Besuchs werden die Visitationsergebnisse der Schulleitung und im Anschluss der Schulkonferenz vorgestellt.

Zudem erhalten die Schulen nach der Qualitätsanalyse die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit der Schulvisitation zu bewerten. Die Berichte werden in einer Kurzform in den Schulporträts veröffentlicht. Die Schulen haben den Auftrag, mit Unterstützung der Schulaufsicht auf der Grundlage der Ergebnisse der Schulvisitation an ihrem Stärken- und Schwächeprofil zu arbeiten.


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