Pflegekinderhilfe
Im Land Brandenburg leben ca. ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen, die außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, in Pflegefamilien, dies können auch Großeltern oder andere Verwandte sein. Die Vollzeitpflege eines Kindes oder Jugendlichen kann vorübergehend oder für einen auf Dauer angelegten Zeitraum gewährt werden. Zu den Aufgaben der Pflegekinderhilfe gehören die Suche und Überprüfung von Personen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien sowie die Beratung und Begleitung der Pflegepersonen. Die Zuständigkeit für die Gewährleistung dieser Aufgaben liegt in der Regel bei den Pflegekinderdiensten der Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Zwei Jugendämter haben freie Träger mit ausgewählten Aufgaben der Pflegekinderhilfe beauftragt. Das Land begleitet und unterstützt die Jugendämter und freien Träger bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Pflegekinderhilfe.