Schule für gemeinsames Lernen - Inklusion

Logo der Schule für gemeinsames Lernen

Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es insgesamt 231 „Schulen gemeinsamen Lernens", darunter 166 Grundschulen, 29 Oberschulen, 6 Gesamtschulen und 7 Oberstufenzentren (OSZ) sowie 23 Schulzentren (Grund- oder Oberschule mit Grundschulteil). Das sind etwa 41 Prozent aller Schulen in öffentlicher Trägerschaft der genannten Schulformen. In den allgemeinbildenden „Schulen für gemeinsames Lernen“ werden damit rund 71.400 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, zuzüglich 9.590 Schülerinnen und Schüler an den sieben beteiligten OSZ.

Das Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES), gemeinsam in einer Klasse lernen

Die Landesregierung wird – laut Koalitionsvertrag – das gemeinsame Lernen weiter ausbauen: „Die Koalition will die Inklusion und das gemeinsame Lernen schrittweise ausbauen und personell angemessen stärken. Der Umgang mit Inklusion wird gesetzlich konkretisiert. Dem Abbau von Barrieren und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fühlen wir uns verpflichtet. Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine Regelschule besucht. Um Eltern auch in Zukunft diese Wahlmöglichkeit offen zu halten, soll ein Netz an Förderschulen sichergestellt werden. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler wird durch ein Monitoringsystem eng begleitet.“

Die Evaluation des gemeinsamen Lernens hat im Schuljahr 2018/19 begonnen und wird im Schuljahr 2019/20 – unter Einbeziehung aller allgemeinbildenden Schulen für gemeinsames Lernen – fortgesetzt. Durchgeführt wird sie vom Zentrum für empirische Inklusionsforschung (ZEIF) der Universität Potsdam. Ende 2020wird der Evaluationsbericht erwartet.          


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