Fachschulen

OSZ „Johanna Just“ Potsdam

Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg und Bestandteil der Oberstufenzentren. Sie schließen mit den Bildungsgängen und Fachrichtungen an die berufliche Erstausbildung und einschlägigen Berufserfahrungen an. Die Fachschule vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Der Unterricht kann in Vollzeit- oder Teilzeitform erfolgen. Die Unterrichtsfächer und Lernfelder sowie die Unterrichtsstunden sind den entsprechenden Verordnungen zu entnehmen. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage verbindlicher Curricula und schulinterner Rahmenlehrpläne.

Mit einer einschlägigen Berufsausbildung, einer abgeschlossenen entsprechenden Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und der Fachoberschulreife oder einem gleichwertigen Schulabschlusses kann man sich an einer Fachschule beruflich weiterbilden. Die Fachschulen führen zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und ermöglichen den Erwerb der Fachhochschulreife über Zusatzkurse. An den Fachschulen bestehen die verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an der Fachschule Sozialwesen und an der Fachschule Technik und Wirtschaft.

Fachschule Sozialwesen

Der Bildungsgang der Fachschule Sozialwesen umfasst die Fachrichtungen

  • Sozialpädagogik,
  • Heilerziehungspflege,
  • Heilpädagogik (Aufbaulehrgang),
  • Sonderpädagogik (Aufbaulehrgang).

Die Bildungsgänge in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege werden in Vollzeit- und in Teilzeitform angeboten und dauern jeweils drei Schuljahre. Die Ausbildung im Aufbaulehrgang Heilpädagogik dauert in Vollzeitform drei Schulhalbjahre und in Teilzeitform fünf Schulhalbjahre. Inhalte der Unterrichtsfächer des berufsübergreifenden Bereichs und der Lernfelder im berufsbezogenen Bereich sind in den Curricula enthalten. Die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege sind:

  • die Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder
  • die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit.

Die Aufnahme in die Aufbaulehrgänge setzt eine staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger voraus. Der Zugang zu den Fachrichtungen Heilpädagogik und Sonderpädagogik steht nur solchen Bewerberinnen und Bewerbern offen, die bereits eine einschlägige Fachschulausbildung z.B. als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger oder Erzieherin/Erzieher abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr hauptberuflich in ihrem erlernten Beruf tätig waren.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventinnen und Absolventen auf Antrag die staatliche Anerkennung und das Recht auf Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz. Die staatliche Anerkennung ist eine Berufszulassung, ohne die kein fachgerechter beruflicher Einsatz möglich ist. Zuständig dafür sind das Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus (Heilerziehungspflegerin/-pfleger, Heilpädagogin/-pädagoge, Sozialarbeiterin/-arbeiter) und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Erzieherin/Erzieher, Kindheitspädagogin/-pädagoge).

Fachschule Technik und Wirtschaft

Die Bildungsgänge der Fachschule Technik und Wirtschaft vermitteln eine vertiefte berufliche Fachbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung. Sie führen zu einem staatlichen Berufsabschluss der beruflichen Weiterbildung im Fachbereich Technik als staatlich geprüfter Techniker oder staatlich geprüfte Technikerin und im Fachbereich Wirtschaft als staatlich geprüfter Betriebswirt oder staatlich geprüfte Betriebswirtin. Der Bildungsgang Technik und Wirtschaft in Vollzeitform dauert 2 Jahre und in Teilzeitform 3 Jahre. Die Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch der Fachschule Technik und Wirtschaft sind:

  • die Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss,
  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und
  • eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.

Der Bildungsgang der Fachschule Technik gliedert sich in folgende Fachrichtungen:

  • Agrartechnik,
  • Bautechnik,
  • Elektrotechnik,
  • Foto- und Medientechnik,
  • Informatik,
  • Maschinentechnik,
  • Mechatronik.

Der Bildungsgang der Fachschule Wirtschaft gliedert sich in folgende Fachrichtungen:

  • Betriebswirtschaft,
  • Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement.

Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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