Kinderschutz im Sport

Sportlerinnen und Sportler stehen zusammen auf dem Spielfeld und erzählen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein hohes Gut von Verfassungsrang, der Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen bewahren – oder diese zumindest auf ein akzeptierbares und vertretbares Minimum reduzieren soll. Eltern und ihre Kinder sollen zugleich durch Wissensvermittlung stark gemacht werden, um mögliche Gefahren selbst rechtzeitig zu erkennen und ihnen als selbstbewusste Persönlichkeiten entgegenzutreten. Die gemeinsamen Anstrengungen auf den verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichsten Bereichen müssen der modernen Lebenswelt immer wieder neu angepasst werden.

Das Bundeskinderschutzgesetz enthält im Kontext mit dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verpflichtende Standards des Kinderschutzes für Träger der Jugendhilfe, z.B. zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Ihre Ausgestaltung und Umsetzung im Bereich des freien Sports liegen in der Autonomie des organisierten Sports in Deutschland. Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung unterstützt die Landesregierung Maßnahmen des organisierten Sports zur Verbesserung des Kinderschutzes.


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