Tipps zum Seiteneinstieg

Ein Schüler schreibt etwas an die Tafel  © dpa

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind im Schuldienst des Landes Brandenburg willkommen!
Wenn offene Stellen nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können, ist es möglich, für die Stellenbesetzung auch Personen ohne grundständige Lehrerausbildung in Betracht zu ziehen.
Alle Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung im Seiteneinstieg werden zunächst vor ihrer selbstständigen Unterrichtstätigkeit 4 Wochen kompakt und dann mit dem Beginn der eigenständigen Unterrichtstätigkeit berufsbegleitend in einer pädagogischen Grundqualifizierung auf ihren Einsatz im Unterricht vorbereitet. 

Lehrkräfte, die über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina) verfügen, können – sofern erforderlich nach dem Studium eines zweiten Fachs – nach dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und nach erfolgreichem Ablegen der Staatsprüfung eine Lehramtsbefähigung erwerben. Damit sind sie grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gleichgestellt. 

Vor einer Bewerbung für den Schuldienst sollten Sie sich umfassend über die Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer informieren sowie selbstkritisch die persönliche Eignung reflektieren. Stellen Sie sich beispielsweise die Fragen:

  • Arbeite ich gern mit anderen Menschen, vor allem mit Kindern und Jugendlichen, meinen zukünftigen Schülerinnen und Schülern zusammen?
  • Gehe ich mit anderen Menschen wertschätzend und respektvoll um?
  • Verfüge ich über Empathie?
  • Gebe ich mein Wissen gern weiter?
  • Habe ich starke Nerven und auch eine Portion Humor?
  • Bin ich konfliktfähig, belastbar und flexibel?
  • Verfüge ich über ein gutes Selbst-und Zeitmanagement? 

Wer diese Fragen für sich ehrlich mit „Ja“ beantworten kann, für den könnte der Beruf als Lehrerin oder Lehrer der richtige sein. Um den anspruchsvollen Weg eines Seiteneinstiegs bewältigen zu können, braucht es eine hohe Motivation und Durchhaltvermögen. Nützlich sind im Vorfeld einer Bewerbung praktische Erfahrungen an einer Schule vor Ort. Diese können im Rahmen von Ganztagsangeboten an den Schulen oder als Vertretungslehrkraft erworben werden. Damit kann ein erster Einblick in den Schulalltag gewonnen werden, in schulische Abläufe und die herausfordernde Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern.

Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg

Prinzipiell werden im Land Brandenburg auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für den Schuldienst gesucht. Um die Erziehungs- und Bildungsqualität an den Schulen zu gewährleisten, ergibt sich nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Einstellung jedoch eine Rangfolge nach der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.
Generell gilt: Grundständig ausgebildete Lehrkräfte, die ihre Ausbildung mit einer abschließenden Staatsprüfung beendet haben, werden prioritär in den Schuldienst im Land Brandenburg eingestellt.
Wenn offene Stellen nicht mit solchen Lehrkräften besetzt werden können, dann werden auch sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (Personen ohne Lehramtsbefähigung) für die Stellenbesetzung in Betracht gezogen.

Aufgrund des unabweisbaren Lehrkräftebedarfs gilt auch bei der Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Schuldienst die Beachtung entsprechender Qualifikationen. Vorrang haben Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss auf Master-, Magister- oder Diplom-Niveau (mindestens 4 Jahre). Wenn sich keine Bewerberinnen und Bewerber finden, die diese Voraussetzungen erfüllen, können im Rahmen von Sonderregelungen auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unterhalb dieser Qualifikationen (z. B. mit einem Bachelorabschluss) in den Schuldienst eingestellt werden.

Stellen für Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger
Die Chance, eine Stelle als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger zu finden, ist in den Regionen Brandenburgs am höchsten, in denen ein sehr hoher Bedarf an Lehrkräften besteht und die Stellen nicht immer mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Erfahrungsgemäß ist dies in der Regel in den ländlicheren Regionen Brandenburgs der Fall, beispielsweise in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz u.ä.. Gesucht werden vor allem Lehrkräfte für die Schulformen Grund- und Oberschule, Förderschule sowie im Bereich der beruflichen Bildung.

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Sofern offene Stellen nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden, können auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (Personen ohne Lehramtsstudium) für eine Stellenbesetzung in Betracht gezogen werden. Bei Interesse an einer Bewerbung für den Schuldienst in Brandenburg gilt folgende Vorgehensweise:

Mögliche Wege der Qualifizierung, in Abhängigkeit von den bereits erworbenen Abschlüssen

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten in der Regel einen zunächst auf 13 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger durchlaufen während dieser Zeit verpflichtend die Pädagogische Grundqualifizierung im Umfang von 500 Stunden.
Die Qualifizierung erfolgt kompakt 4 Wochen vor Beginn der eigenen Unterrichtstätigkeit und wird dann berufsbegleitend neben der Unterrichtstätigkeit fortgesetzt.

Wenn nach den 13 Monaten die Bewährungsfeststellung durch die Schulämter in Abstimmung mit den zuständigen Schulleitungen positiv ausfällt, wird das Arbeitsverhältnis entfristet.

Nur mit einer entfristeten Anstellung und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (Master, Magister, Diplom (mindestens 4 Jahre) können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger berufsbegleitend über ein Zertifikatsstudium ein zweites Fach erwerben, anschließend berufsbegleitend den Vorbereitungsdienst absolvieren und eine Lehramtsbefähigung erhalten, wenn sie die Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben.

Master/Magister/Diplom 
Personen mit einem Hochschulabschluss (Diplom (mindestens 4 Jahre), Magister, Master), die durch ihr vorheriges Studium die fachwissenschaftlichen Bildungsvoraussetzungen für ein Fach zu 75% gemäß der Lehramtsstudienverordnung und für das andere Fach zu 50% für das jeweilige Lehramt nachweisen können, haben die Möglichkeit sich direkt für einen 24-monatigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu bewerben und damit eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Nach erfolgreichem Abschluss sind sie grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt.

Sofern vom bisherigen Hochschulabschluss oder der bisherigen Qualifikation der Seiteneinsteigerin oder des Seiteneinsteigers nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, benötigten sie ein zweites Fach, um anschließend den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst aufnehmen zu können.  Beim WiB e.V., einem An-Institut der Universität Potsdam oder dem WIT e.V. bei der Technischen Hochschule Wildau besteht die Möglichkeit ein entsprechendes berufsbegleitendes Zertifikatsstudium zu absolvieren. Für das berufsbegleitende Studienangebot zur wissenschaftlichen Ausbildung in einem zweiten Fach sollte man mit mindestens zwei Semestern (1 Jahr) rechnen. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert regulär 24 Monate. Es kann jedoch eine vorzeitige Zulassung zur Staatsprüfung nach frühestens 12 Monaten beantragt werden.

Bachelor
Der Erwerb eines Lehramtes über die Seiteneinsteiger-Qualifizierung ist mit einem Bachelorabschluss derzeit nicht möglich. Die Nachqualifizierung setzt einen Hochschulabschluss auf Master-, Magister- oder Diplom-Niveau (mindestens 4 Jahre) voraus. Nach Möglichkeit sollte ein für den Seiteneinstieg geeignetes Masterstudium (insbesondere in Hinblick auf ein Mangelfach) ggf. per Fernstudium oder ein lehramtsspezifisches Masterstudium absolviert werden.

Berücksichtigung eines studierten Faches oder einer studierten Fachrichtung eines nicht lehramtsbezogenen Studiums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Hinsichtlich der fachwissenschaftlichen oder künstlerischen Voraussetzungen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst oder besonderen Zugang gilt: 

Die  Inhalte des absolvierten Studiums müssen im Wesentlichen den fachwissenschaftlichen Anteilen eines lehramtsbezogenen Studiums für zwei Fächer entsprechen (im ersten Fach in der Regel 75%, im zweiten Fach in der Regel 50%). Dies bedeutet, dass die gesamte Breite eines Lehramtsstudiums (abgesehen von der Didaktik) auch in den absolvierten Studien der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst enthalten sein muss. Dies lässt sich insbesondere anhand der Fachprofile der Lehrerbildung, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht wurden, nachvollziehen. Dabei ist jeweils durch den Vergleich des absolvierten Studiums mit den Fachprofilen der Lehrerbildung zu prüfen, ob in den in den beiden Fächern die gesamte Breite eines Lehramtsstudiums abgebildet wird.

  • Beispiel Mathematik: Wenn ein ausschließliches Studium von Algebra im absolvierten Studium vorliegt, aber keine fachwissenschaftlichen Leistungen in Geometrie, Analysis,Stochastik und in der angewandten Mathematik, entspricht das absolvierte Studium nicht der Breite eines Lehramtsstudiums im Fach Mathematik.
  • Beispiel Deutsch: Wenn ausschließlich fachwissenschaftliche Leistungen in der Sprachwissenschaft vorliegen, aber keine in der Literaturwissenschaft, entspricht das absolvierte Studium nicht der Breite eines Lehramtsstudiums im Fach Deutsch.

Sollte das Lehramt für die Primarstufe angestrebt werden, ist zusätzlich erforderlich, dass die fachwissenschaftlichen Bildungsvoraussetzungen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik und in einem weiteren Fach der Primarstufe erfüllt sind. Folgende Anlagen können für die Analyse genutzt werden:

Anlage 3 Angaben zum Hoch- oder Fachhochschulabschluss
Anlage 3.1 Zuordnung zum beantragten 1. Fach
Anlage 3.2 Zuordnung zum beantragten 2. Fach
Anlage 3.3 Zuordnung Promotion
Anlage 4 Informationen zum Datenschutz
Fachprofile der Lehrerbildung (KMK-Beschluss)

Für den Umfang Ihres Studiums gelten folgende Richtwerte, die nicht unterschritten werden sollten: 

Lehramt für die Primarstufe:
im ersten Fach ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 20 Leistungspunkte (14 Semesterwochenstunden)

Lehramt für die Sekundarstufen I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I:
im ersten Fach ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden). 

Lehramt für die Sekundarstufe I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II:
im ersten  Fach ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden). 

Lehramt für Förderpädagogik

  • für das allgemeinbildende Fach,
    - wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden)
    - wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
  • für das Fach Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischer Fachrichtungen,
    - wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 90 Leistungspunkte (60 Semesterwochenstunden), wovon ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
    - wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden), wovon ca. 20 Leistungspunkte (13 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 40 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.

Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)

  • für das berufliche Fach,
    - wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden)
    - wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden)
  • für ein weiteres allgemeinbildendes Fach,
    - wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden)
    - wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden).
  • für den Studienbereich Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen, - wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden),wovon ca. 23 Leistungspunkte (15 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
    - wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden), wovon ca. 15 Leistungspunkte (10 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Dauer des Weges als Seiteneinsteigerin bzw. Seiteneinsteiger zum Lehramt - Unterstützung beim Seiteneinstieg

Ziel der umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen ist es, bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mittelfristig ein Ausbildungsniveau zu erreichen, das dem von grundständig ausgebildeten Lehrkräften entspricht – die Lehramtsbefähigung.            

Zu diesem Zweck absolvieren alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger während ihrer zunächst 13-monatigen befristeten Vertragslaufzeit die pädagogische Grundqualifizierung.                       
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss auf Master, Magister oder Diplomniveau (mindestens 4 Jahre) können, sofern Ihnen ein Unterrichtsfach fehlt, berufsbegleitend über ein Zertifikatsstudium (Dauer: mindestens 2 Semester (1 Jahr)) ein zweites Fach nachqualifizieren.
Anschließend - bei Vorliegen von 2 Unterrichtsfächern - können sie den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren und eine Lehramtsbefähigung erhalten.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert regulär 24 Monate, kann aber nach Beantragung der vorzeitigen Zulassung zur Staatsprüfung frühestens nach 12 Monaten beendet werden.

An den Einsatzschulen erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Unterstützung durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren.

Einkommen - Verbeamtung

Das Einkommen bzw. die individuelle Eingruppierung basiert auf zwei Faktoren

  • Tätigkeit/Einsatz im Unterricht sowie
  • bisherige Ausbildungsabschlüsse

und entspricht nicht der einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft. Eine grundständig ausgebildete Lehrkraft verfügt über die Befähigung für zwei Unterrichtsfächer und wird nach der Entgeltordnung E13 bzw. Besoldungsgruppe A13 vergütet.

Bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die zur Deckung eines dauerhaften Bedarfs eingestellt werden, wird das Beschäftigungsverhältnis zunächst auf 13 Monate befristet.                     
Vergütet wird mindestens nach Entgeltgruppe E 10 nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die in den Schuldienst eingestellt wurden, und nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, werden nach der Entgeltgruppe E10 vergütet (sofern dies der Entgeltordnung LK entspricht). Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über einen Bachelorabschluss verfügen, der zum Unterrichten in einem Unterrichtsfach befähigt, werden laut Entgeltordnung Lehrkräfte nach E 11 vergütet (seit 01.01.2019 in allen Schulformen gültig).

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über einen Masterabschluss verfügen, der zum Unterrichten in einem Unterrichtsfach befähigt, werden laut Entgeltverordnung Lehrkräfte nach E 12 vergütet (seit 01.01.2019 in allen Schulformen gültig).

Nach dem erfolgreichen Absolvieren des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes sind „ehemalige“ Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt - auch in Bezug auf den Verdienst nach E 13 und die Möglichkeit der Verbeamtung.

In das Beamtenverhältnis darf nach Erwerb einer Lehramtsbefähigung nur berufen werden, wer das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Seiteneinsteigerqualifizierung in Teilzeit bzw. mit reduzierter Stundenanzahl

Die pädagogische Grundqualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern kann auch bei einer Einstellung in Teilzeit absolviert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz an der jeweiligen Schule über der Hälfte der zu leistenden Pflichtstunden liegen muss.
In Vollzeit unterrichtet eine Lehrkraft 27 Pflichtstunden/Woche an Grundschulen bzw. 25 Pflichtstunden/Woche an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen.

Personen mit ausländischem Hochschulabschluss bzw. ausländischem Lehrerabschluss

Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss sollten bestenfalls im Vorfeld ein kostenpflichtiges Gutachten bei der ZAB in Bonn in Auftrag geben.

Personen mit einem ausländischen Lehrerabschluss sollten hingegen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Lehrerqualifikation stellen, damit Ihre Unterlagen geprüft werden können.

Ansprechpartner bzw. Kontaktpersonen

Ansprechpartner für die Seiteneinsteigerberatung:

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel 
Dr. Dagmar Bauch
Dagmar.Bauch@schulaemter.brandenburg.de
Tel.: (03381) 39 7407 (Hotline: dienstags 14 Uhr bis 16 Uhr)

Staatliches Schulamt Cottbus  
Frau Theiss
gabriele.theiss@schulaemter.brandenburg.de
Tel: (0355) 4866 312 (bevorzugt montags und donnerstags)

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)     
Frau Hoffmann
antje.hoffmann@schulaemter.brandenburg.de
Tel:(0335) 5210 468 (bevorzugt dienstags zw. 14-15.30 Uhr)    

Staatliches Schulamt Neuruppin:
Frau Köhn
dorit.koehn@schulaemter.brandenburg.de;
Tel: (03391) 7007 107 (bevorzugt mittwochs zwischen 9 und 12 Uhr)                          

Ansprechpartner für Einstellungen: Einstellungsteams der staatlichen Schulämter:

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel:
Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie die Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel

Staatliches Schulamt Cottbus:
Landkreise Dahme-Spreewald,Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder):
Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder)

Staatliches Schulamt Neuruppin:
Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland

Die staatlichen Schulämter sorgen für die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen und – je nach Fachbedarf der Schulen – für den Einsatz entsprechender Lehrkräfte.



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