Grundschulzeit
Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule kommen. Die Schule stellt sich deshalb auf die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes ein. Für einen erfolgreichen Schulstart ist es daher wichtig, dass die Lehrkräfte wissen, welche besonderen Interessen ein Kind hat und welche Themen es besonders spannend findet, damit sie vom ersten Schultag an individuell auf das vorhandene Wissen des Kindes aufbauen können. Gerade deshalb spielt im Anfangsunterricht das Lernen lernen – auf der Grundlage des Rahmenlehrplans – eine große Rolle. Die Kinder sollen durch die Aneignung unterschiedlicher Lernmethoden befähigt werden, zunehmend eigenständig und aktiv am Unterricht mitzuwirken.
Um die Kinder individuell in ihren Lernprozessen zu unterstützen, bieten mehr als ein Drittel aller Grundschulen die Flexible Eingangsphase, sogenannte FLEX-Klassen, an. Besonderheiten sind die zielgruppenspezifische Förderung, die Jahrgangsmischung und die individuelle Verweildauer von einem bis zu drei Jahren – je nach Leistungsentwicklung des Kindes. FLEX ist für alle Kinder konzipiert und wird den Bedürfnissen aller gerecht, sowohl der schneller Lernenden als auch Kindern mit Entwicklungsverzögerungen. In FLEX-Klassen arbeiten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gemeinsam mit Grundschullehrkräften. Erst am Ende der Flexiblen Schuleingangsphase wird festgestellt, ob Kinder mit Lern-, Sprach- oder Verhaltensproblemen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
Flexible Eingangsphasen haben die Aufgabe, alle Kinder eines Einzugsbereichs ohne Zurückstellungen, Wiederausschulungen oder Überweisungen an Förderschulen aufzunehmen und sie individuell in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu fördern. Das Ziel ist die Optimierung des Schulanfangs, um sichere Fundamente für das Weiterlernen aller Kinder ab der Jahrgangsstufe 3 zu legen.
Je früher Kinder mit Fremdsprachen bekannt gemacht werden, desto eifriger lernen sie sie später. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 findet eine frühe Begegnung mit Fremdsprachen statt, in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 ist der Unterricht in der ersten Fremdsprache an allen Grundschulen in der Regel im Fach Englisch Pflicht. Sorbisch/Wendisch wird in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 optional nur im sorbisch/wendischen Siedlungsgebiet an ausgewählten Schulstandorten unterrichtet.
Zur besseren Förderung aller Kinder werden in den Grundschulen des Landes Brandenburg in den Jahrgangsstufen 1, 3 und 5 individuelle Lernstandsanalysen (ILeA) – in der Regel in den ersten sechs Wochen des jeweiligen Schuljahres – durchgeführt. Die Lehrkraft will herausfinden, was ein Kind schon für Fertigkeiten und Vorkenntnisse mit in die Schule bringt oder in der Schule schon erworben hat. Diese vom Land standardisierten Verfahren sollen dazu beitragen, dass die Lehrkräfte die Lernausgangslage aller Kinder der Klasse besser verstehen, individuelle Lernpläne erstellen und für die weitere Arbeit Förderangebote entwickeln können und mit den Eltern entsprechend abstimmen. Dieses Material wird nicht zur Leistungsbewertung oder zur Zuordnung von Kindern in Leistungsgruppen eingesetzt, sondern dient ausschließlich der Lehrkraft zur besseren Planung von Unterricht und Förderung.
Bewertet werden die Leistungen in der Jahrgangsstufe 1 durch schriftliche Informationen zur Lernentwicklung, darin fließen die Anstrengungen und die Lernfortschritte ein. Die Mädchen und Jungen erhalten ein Zeugnis mit schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung, zum Stand der Kompetenzentwicklung sowie einer Darstellung zum Stand ihres Erkenntniserwerbs in allen Fächern und Lernbereichen.
Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat ein Recht auf eine seiner individuellen Beeinträchtigung entsprechenden Förderung. Alle allgemeinbildenden Schulen haben die Aufgabe, durch pädagogisches Handeln Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Fördern ist ein Grundprinzip des pädagogischen Handelns. Sonderpädagogische Förderung erweitert die allgemeine Förderung und verwirklicht das Recht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf schulische Bildung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Leistungsmöglichkeiten, Bedürfnisse und Begabungen. Sonderpädagogische Förderung kann sowohl in der allgemeinbildenden Schule im gemeinsamen Unterricht als auch in der Förderschule erfolgen. Der Besuch des gemeinsamen Unterrichts ist möglich, wenn die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an dieser Schule geschaffen werden können. An vielen Schulen gehören bereits Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zum festen Schulpersonal. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen.
Auf Wunsch der Eltern kann auch der Besuch einer Förderschule oder Förderklasse erfolgen. Über den Lernort entscheidet das staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses unter Berücksichtigung des Elternwunsches.
- Broschüre: Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens
- Broschüre: Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten
- Broschüre: Aufmerksamkeits-Defizit/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
- Broschüre: Entwicklungschancen für Kinder mit besonderem Hilfebedarf in der Schule
- Handreichung Feststellungverfahren (LES und KSHGA)
Vergleichsarbeiten sind landesweit einheitliche Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik, die von allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 3 bearbeitet werden. Vergleichsarbeiten geben eine Orientierung über die Leistungsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler und der Klasse. Alle Kinder sollen gute und gleichberechtigte Bildungschancen erhalten, deshalb wird das Leistungsvermögen des einzelnen Kindes und der Klasse mit allgemein gültigen Qualitäts- und Leistungsstandards für Grundschulen verglichen. Die Vergleichsarbeit am Ende der Jahrgangsstufe 3 eröffnet somit als diagnostischer Test die Möglichkeit, besondere Stärken, aber auch Schwächen innerhalb des Unterrichts zu analysieren. Vergleichsarbeiten sind keine Klassenarbeiten, werden nicht benotet und sind unabhängig von Leistungserhebungen für das Zeugnis. Als Reaktion auf die Ergebnisse der Vergleichsarbeit sollen Lehrkräfte und Schulleitungen nach konkreten Möglichkeiten der gezielten Förderung für ihre Schülerinnen und Schüler suchen. (Quelle: ISQ)
Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Grundschulen sind teilnahmeverpflichtet, Schulen in freier Trägerschaft können auf Wunsch an den Vergleichsarbeiten teilnehmen.