Jugendämter

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Die Jugendämter tragen als „örtliche Träger der Jugendhilfe“ die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe laut Achtem Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie koordinieren die Leistungen sowie die Leistungsanbieter in ihrer Kommune bzw. im Landkreis und bieten selbst Leistungen an. Dazu gehören beispielsweise:

  • Hilfen zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe
  • Pflegekinderdienst
  • Kindertagespflege (Kita)
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugenderholung
  • Jugendbildung
  • Aus- und Fortbildung von Fachkräften
  • Adoptionsvermittlung

aber auch:

  • Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, Beistandschaft
  • Unterhaltsvorschuss    
  • Vormundschaft
  • Beurkundung

Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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