Jugendämter
Die Jugendämter tragen als „örtliche Träger der Jugendhilfe“ die Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe laut Achtem Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie koordinieren die Leistungen sowie die Leistungsanbieter in ihrer Kommune bzw. im Landkreis und bieten selbst Leistungen an. Dazu gehören beispielsweise:
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfe
- Pflegekinderdienst
- Kindertagespflege (Kita)
- Kinder- und Jugendschutz
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugenderholung
- Jugendbildung
- Aus- und Fortbildung von Fachkräften
- Adoptionsvermittlung
aber auch:
- Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, Beistandschaft
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaft
- Beurkundung