Bilinguale Angebote und Fremdsprachenzertifikate

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Bilingualer Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Mehrsprachigkeit, für fachübergreifendes Arbeiten und interkulturelles Lernen. Bilingualer Unterricht wird in Form von

  • durchgehendem fremdsprachigen Sachfachunterricht und
  • bilingualen Modulen erteilt.

Die Module sind inhaltlich, zeitlich und organisatorisch flexibel und dienen der Erweiterung der fremdsprachlichen Kompetenz bei der Bewältigung fachspezifischer Situationen. Bilinguale Bildungsangebote werden derzeit in den Fächern Geografie, Geschichte, Politische Bildung, Kunst, Sport, Musik, LER, Mathematik, Biologie, Sachunterricht, Wirtschaft-Arbeit-Technik, Deutsch, Erziehungswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaft jeweils in den Zielsprachen Englisch, Polnisch, Sorbisch/Wendisch, Französisch sowie Spanisch unterrichtet.

Bilingualer Unterricht findet an insgesamt 34 allgemeinbildenden Schulen für mehr als 4.500 Schülerinnen und Schüler statt, darunter sieben Grundschulen, fünf Oberschulen, vier Gesamtschulen und 18 Gymnasie (laut Schuldatenerhebung 2020/2021).

International Baccalaureate Diploma - Englisch
Außerdem gibt es in Brandenburg zwei Schulen, die mit dem International Baccalaureate Diploma (IB) einen international anerkannten Schulabschluss in der Unterrichtssprache Englisch anbieten: die Berlin Brandenburg International School (BBIS) in Kleinmachnow und das Gymnasium des Leonardo da Vinci-Campus in Nauen.

Erwerb des deutsch-französischen Abiturs - Abibac: Ein weiteres Ziel bei der Weiterentwicklung bilingualen Unterrichts ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Erwerb des deutsch-französischen Abiturs (Abibac). Dazu erhalten sie verstärkten Sprachunterricht in Französisch. In den Abibac-Klassen bzw. -Kursen werden zwei Sachfächer grundsätzlich in französischer Sprache unterrichtet: Geschichte und Geografie bzw. Politische Bildung. Im Land Brandenburg gibt es aktuell zwei Abibac-Schulen: das Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf und die Voltaireschule Potsdam. Erstmalig konnten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 sowohl das deutsche als auch das französische Abitur gleichzeitig ablegen. Grundlage dafür ist eine Verwaltungsabsprache zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und dem Minister für Erziehung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik.
> Verwaltungsabsprache

Die bisherigen Erfahrungen mit bilingualem Unterricht sind positiv und weisen auf einen Qualitäts- und Innovationsschub für Schulen hin. Dieser kommt insbesondere in der wachsenden fremdsprachigen sachfachorientierten Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zum Ausdruck. Bilinguale Bildungsangebote fördern zudem innerschulische Unterrichts- und Schulentwicklungsprozesse. So werden Kommunikationsprozesse innerhalb des Kollegiums und die Zusammenarbeit der Fachkonferenzen intensiviert, die gezielte Reflexion von Lehr- und Lernprozessen und die verstärkte Entwicklung einer internationalen schulischen Atmosphäre begünstigt. Der Rahmen für die Erteilung bilingualer Unterrichtsangebote ist durch die bildungsgangbezogenen Regelungen für die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe gegeben.

Polnisch-Unterricht an brandenburgischen Schulen

Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten, sich die polnische Sprache im Unterricht der allgemein bildenden Schulen, der Förderschulen, beruflichen Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges anzueignen. Die polnische Sprache kann als Begegnungssprache, als zweite oder dritte Fremdsprache oder als Wahlunterricht bzw. Arbeitsgemeinschaft gewählt werden.

  • Polnisch als Begegnungssprache wird in Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten und in die Fächer und Lernbereiche integriert. Die Begegnungssequenzen umfassen in der Regel 10 bis 20 Minuten, es werden keine Noten erteilt.
  • Wahlunterricht kann als zusätzlicher Unterricht angeboten werden, die Teilnahme ist freiwillig. Mit der Entscheidung am Wahlunterricht teilzunehmen, begründet sich jeweils für ein Schuljahr die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Der Wahlunterricht wird nicht auf die Wochenstundentafel angerechnet, eine Leistungsbewertung erfolgt nicht.
  • Polnisch als weitere erste Fremdsprache ist an den 20 Europaschulen des Landes Brandenburg möglich. Die Schulen entscheiden selbst und je nach Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler und der Eltern, welche Form des Polnisch-Unterrichts sie anbieten.

Die meisten Angebote gibt es im grenznahen Bereich zu Polen. Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt (Oder) findet an drei Grundschulen begegnungssprachlicher Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 statt. An acht Schulen (Grund-, Ober- und Förderschulen) erlernen Schülerinnen und Schüler die polnische Sprache im Rahmen des Wahlunterrichts. An elf Schulen aller Schulformen im allgemein bildendenden Bereich (Grund-, Ober- und Gesamtschulen, Gymnasium) und zwei Oberstufenzentren wird Polnisch als Fremdsprache unterrichtet. (Stand: 11.06.2021). An 20 Grundschulen im grenznahen Raum zu Polen finanziert das Bildungsministerium Polnisch-Arbeitsgemeinschaften. Insgesamt 2.763 Schülerinnen und Schüler erlernten im Schuljahr 2020/2021 die polnische Sprache an Brandenburgs Schulen (Quelle: Schuldatenerhebung).

Deutsch-polnische Schulprojekte

Deutsch-polnische Schulprojekte sind auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ausgerichtet, dabei besuchen deutsche und polnische Schülerinnen und Schüler (12 bis 25 pro Jahrgang und Standort) gemeinsam den Unterricht. Polnisch ist in der Regel die zweite Fremdsprache, im Ausnahmefall Wahlunterricht. Das Angebot wird ab Jahrgangsstufe 7 eingerichtet. Schulen mit deutsch-polnischen Schulprojekten sollen mit mindestens einer polnischen Partnerschule kooperieren, wo die polnischen Schülerinnen und Schüler auf den Schulbesuch in Brandenburg vorbereitet werden. Polnische Schülerinnen und Schüler können unter Berücksichtigung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden, sowie bei Vorhandensein der individuellen Voraussetzungen ab Jahrgangsstufe 9 aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Folgende Schulen beteiligen sich an deutsch-polnischen Schulprojekten:

Schule mit „Latarnia"-Projekt

In diesem Projekt kooperieren jeweils eine polnische mit einer deutschen Schule in den Jahrgangsstufen 7 bis 10. Der Unterricht in den beteiligten Klassen findet abwechselnd an der Heimatschule und der polnischen Partnerschule statt. In der Jahrgangsstufe 7 wird in den Partnerschulen eine paritätisch zusammengesetzte deutsch-polnische Klasse gebildet, die abwechselnd an einem Wochentag regulären Unterricht entweder in der brandenburgischen oder der polnischen Partnerschule absolviert. Dabei bestimmt der Unterrichtsort die Unterrichtssprache.
Seit der Schulreform in Polen erfolgt die Kooperation auf polnischer Seite in den Jahrgangsstufen 7 und 8 mit einer Grundschule. Die Kooperation kann ab Jahrgangsstufe 9 mit einem Liceum fortgesetzt werden. Die Partnerschulen legen die Fächer für den Unterricht in den Projektklassen fest. Besonders geeignet sind Kunst, Musik, Sport, Geografie, Mathematik und Informatik. Das Städtische Gymnasium I, Karl-Liebknecht-Gymnasium Frankfurt (Oder) führt ein Latarnia-Projekt.

Muttersprachlicher Unterricht

Dieser freiwillige Zusatzunterricht richtet sich grundsätzlich an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Der Unterricht wird ab einer Gruppengröße von mindestens 12 Schülerinnen und Schülern mit der gleichen Muttersprache gefördert. Er findet für maximal vier Unterrichtsstunden pro Woche nach dem regulären Unterricht statt. Im Schuljahr 2020/2021 wurden für 18 Gruppen muttersprachliche Angebote organisiert.

Gruppen für muttersprachlichen Unterricht bestehen an folgenden Schulen:

Sorbisch/Wendisch an brandenburgischen Schulen

Dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur und deren Vermittlung wird in einer Reihe von Grundschulen und Schulen der SEK I und II im Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden Rechnung getragen.

Das Fach Sorbisch/Wendisch in der Grundschule bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprech-, Hörverstehens-, Schreib- und Lesekompetenzen zu erwerben bzw.  weiterzuentwickeln. Die muttersprachlichen Kompetenzen können durch geeignete Maßnahmen und Methoden besonders gefördert werden. Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, die die niedersorbische Sprache erlernen und vertiefen wollen, sind zur Teilnahme am Unterricht im Fach Sorbisch/Wendisch berechtigt.

In der Sekundarstufe I und II wird Sorbisch/Wendisch als Unterrichtsfach angeboten. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 sind zur Teilnahme am Unterricht im Fach Sorbisch/Wendisch berechtigt, wenn aufgrund der vorhandenen Kenntnisse zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung trifft die Fachkonferenz oder die das Fach Sorbisch/Wendisch unterrichtende Lehrkraft.

Am Niedersorbischen Gymnasium in Cottbus ist die Teilnahme am Unterricht im Fach Sorbisch/Wendisch oder am Unterricht in Sorbisch/Wendisch als Fremdsprache für Schülerinnen und Schüler der Schule Pflicht. In festzulegenden Fächern wird Unterricht in niedersorbischer Sprache erteilt.

Das Land unterhält in Cottbus/Chóśebuz eine Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung Cottbus (ABC). Zu deren Aufgaben zählt die Erstellung von Lehr- und Lernmitteln, die Entwicklung der Rahmenlehrpläne aller Jahrgangsstufen und die Lehrerfortbildung für den Unterricht in Sorbisch/Wendisch einschließlich des dafür notwendigen Personals.

Internationale Fremdsprachenzertifikate

Neben den im Fremdsprachenunterricht erbrachten Leistungen können Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen freiwillig internationale Fremdsprachenzertifikate erwerben. Dafür sprechen motivationale, pädagogische und berufsbezogene Aspekte. Die Teilnahme an einer Zertifikatsprüfung kann für Schülerinnen und Schüler ein effizientes Mittel zur Überprüfung der individuellen Kompetenzen sein, da sie ihre im Fremdsprachenunterricht und ggf. im bilingualen Sachfachunterricht erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstständig ziel- und zweckgerichtet außerhalb des unterrichtlichen Kontexts anwenden können. Der Erwerb eines außerschulischen Fremdsprachenzertifikats steigert deshalb auch das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler. Sowohl schulische Leistungsüberprüfung als auch außerschulische Fremdsprachenzertifizierungen haben den Bezug zu den Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemeinsam. Auf dieser Grundlage haben die Anbieter von Fremdsprachenzertifikaten Prüfungsformate mit standardisierten Aufgabentypen entwickelt, um das erreichte Kompetenzniveau zu messen. Diese Zertifikate stoßen auf immer größeres Interesse bei Fremdsprachenlehrkräften und den Schülerinnen und Schülern, da es sich bei den zertifizierten Sprachkenntnissen um dokumentierte Kompetenzniveaus handelt, die den nationalen und internationalen Arbeitgebern bekannt sind und den Schülerinnen sowie Schülern erweiterte Chancen in ihrem weiteren Bildungsweg, im künftigen Beruf und im Studium bieten. Die Zertifikate besitzen eine zeitlich unbestimmte Gültigkeit.

Diplôme d’études de langue francaise (DELF)

Seit 2006 unterhält das MBJS mit der Kulturabteilung der Französischen Botschaft in Deutschland, dem Institut français eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung der Prüfungen zum Erwerb des DELF für Schülerinnen und Schüler. Das DELF ist ein anspruchsvolles, international anerkanntes, außerschulisches Sprachdiplom, das vom französischen Erziehungsministerium vergeben wird

Im Land Brandenburg wird das DELF scolaire auf vier Niveaustufen des GER (A1, A2, B1 und B2) angeboten; dabei hat sich die Anzahl der am Programm teilnehmenden Schulen von 21 im Jahr 2006 auf 39 im Jahr 2021 fast verdoppelt, insgesamt gab es im Schuljahr 2020/2021 417 Prüfungsteilnehmende.

Im Land Brandenburg wird das DELF scolaire auf vier Niveaustufen des GER (A1, A2, B1 und B2) angeboten; dabei hat sich die Anzahl der am Programm teilnehmenden Schulen von 21 im Jahr 2006 auf 39 im Jahr 2021 fast verdoppelt, insgesamt gab es im Schuljahr 2020/2021 417 Prüfungsteilnehmende.

Seit 2017 werden im Land Brandenburg auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Instituto Cervantes Berlin und dem MBJS DELE-Prüfungen angeboten. Das DELE ist ein international anerkanntes Zertifikat zum Nachweis spanischer Sprachkenntnisse. Die Prüfungen orientieren sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und werden für die Referenzniveaus A1, A2, B1, B2, C1 und C2, mit speziellen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler für die Niveaus A1 und A2/B1, angeboten.

CertiLingua

Mit dem Exzellenzlabel CertiLingua liegt ein international anerkannter Nachweis für besondere mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen vor, das Abiturientinnen und Abiturienten, die über herausragende fremdsprachliche und internationale Qualifikationen verfügen, nach einem einheitlichen europäischen Verfahren erhalten können. Zu den Kriterien gehören: exzellente Kompetenzen in zwei modernen Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, bilinguale Sachfachkompetenz und eine in der Zielfremdsprache gefertigte Dokumentation darüber, sich in grenzüberschreitenden Projekten mit europäischen und internationalen Themen tiefgründig auseinandergesetzt zu haben. Durch die intensive sprachliche und inhaltliche Beschäftigung werden die Absolventinnen und Absolventen in besonderer Weise auf internationale Studiengänge und für die spätere berufliche Orientierung unter internationalem Blickwinkel vorbereitet. Das CertiLingua-Programm versteht sich als eine Maßnahme, die u.a. dazu dient, die Qualität des schulischen Fremdsprachenunterrichts weiterzuentwickeln, Lernanreize zu schaffen, interkulturelles Lernen zu fördern, internationales Engagement anzuerkennen und das schulische Profil zu bereichern. Aktuell gibt es zwei CertiLingua Schulen im Land Brandenburg: das Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf und das Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium in Potsdam.


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