Teilstationäre und stationäre Hilfen
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Als teilstationäre Hilfen zur Erziehung werden in der Regel die Angebote in einer Tagesgruppe bezeichnet. Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege stattfinden. Die Tagesgruppe wird als Leistungsangebot von einem Träger installiert. Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, bedürfen für den Betrieb einer Einrichtung der Erlaubnis gemäß Achtem Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Der Zugang zur Hilfeform Tagesgruppen erfolgt über das örtliche Jugendamt. Die Personensorgeberechtigten stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. In der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung werden gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen, den Fachkräften der Tagesgruppe und der für den Fall zuständigen Sozialarbeiterin im Jugendamt die individuellen Ziele der Maßnahme erarbeitet und in einem Hilfeplanprotokoll festgehalten.
Leistungen der Tagesgruppe sind u.a.:
- wirksame Kombination von pädagogischen und beratenden Kernleistungen für Kinder/Jugendliche und deren Familien,
- einzigartige Kombination von Einzelförderung und Gruppensetting, ganzheitliche Förderung des Kindes und alltagsnahe Familienarbeit,
- Nutzung des Lebensortes der Familien und des Lernortes der Tagesgruppe durch die Kinder und Eltern,
- Hilfen für die einzelnen Kinder – erzieherische, heilpädagogische, bildende, betreuende, versorgende Leistungen,
- Förderung der individuellen Entwicklung,
- soziales Lernen in und durch Gruppe,
- Begleitung der schulischen Förderung,
- Mittagessen und Vesper,
- Hilfen für die Mütter und Väter ggf. für weitere Familienmitglieder,
- beratende, unterstützende, praktische, handlungsorientierte, Leistungen mit und für Kinder und Eltern,
- moderierende Leistungen: Kind-Kind, Eltern-Kind, Lehrer-Kind, Lehrer-Eltern, Lehrer-Kinder, Jugendamt-Eltern,
- aktivierende Leistungen (zur besseren Wirksamkeit verhelfen, in Schwung bringen...),
- in Kinderschutzfragen prüfende Leistungen,
- kooperative Organisation des Alltags mit den Familien,
- Trainingsangebote zur Erweiterung der Handlungskompetenzen sowie
- Hilfen im sozialen Umfeld, Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Schule, Kitas, Ärzten, Beratungsstellen, Kliniken, Polizei, Jugendeinrichtungen, Familienbildungsstätten u.v.a.m.
Die Wirksamkeit der Hilfe durch eine Tagesgruppe ist in ihrer Ganzheitlichkeit durch die Bindung an einem Ort und wenigen Bezugspersonen größer als die Summe der einzelnen Leistungsbestandteile, die auch separat und an verschiedenen Orten erbracht werden könnten. Die Ergebnisse auch der teilstationären Hilfe zur Erziehung werden nachweisbar weitgehend durch eine gelingende Beziehungsarbeit wirkungsintensiver.
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung, für die eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie geeignet und notwendig ist, werden als stationäre Hilfen zusammengefasst. Dazu gehören die Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, in betreuten Wohnformen wie z.B. Jugendwohngemeinschaften oder bei einer geeigneten anderen Person oder Familie. Bei der konkreten Auswahl einer stationären Hilfe ist die Geeignetheit des Angebotes für den individuellen Bedarf des Kindes, Jugendlichen und der Familie von ausschlaggebend. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Leistungsträger, in der Regel dem Jugendamt. Der Wahl und den Wünschen der Leistungsberechtigten hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.