Informationen für Träger von Kindertageseinrichtungen

Logo: Informationen für Kita-Träger. Roter Pfeil auf grauem Hintergrund.

Die oberste Landesjugendbehörde im Jugendministerium hat den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von Kindern in Einrichtungen. Im Rahmen dieses Auftrags wird die Erlaubnis zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen erteilt. Außerdem werden – im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers gemäß § 85 SGB VIII –Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung sowie örtliche Träger fachlich beraten und Empfehlungen entwickelt.

Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung

Verfahren zur Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Hinweise zum Verfahren, Vordrucke und Merkblätter


Kindertagesbetreuung © blende11.photo, fotolia.com

Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII

Meldung von besonderen Vorkommnissen, Personal, Betriebsaufnahme und Schließung der Einrichtung 


Kitaerzieher zeigt Kindern Buch_OECD bericht zu Kita © dpa

Personal in Kindertageseinrichtungen

Meldung des Personals, Anträge für Quereinsteigende und Personalberechnung


Bücher und Stifte auf dem Lehrertisch vor der Tafel

Personalrechner

Berechnung der Stellen (VbE) für pädagogische Fachkräfte in einer Kindertagesstätte


Kinderzeichnung © DDRockstar, fotolia.com

Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen

Handreichungen zum intervenierenden und präventiven Kinderschutz


Logo: KitaPlätze

Räumliche Rahmenbedingungen

Standards für Räumlichkeiten und Beteiligung anderer Fachämter


Drei Kinder sitzen im Bällebad und werfen die Bälle hoch.

Einrichtungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf

Materielle Voraussetzung, Ausstattung, personelle Rahmenbedingungen und Finanzierung


Logo: Arbeitshilfen - roter Pfeil auf grauem Grund

Arbeitshilfen, Empfehlungen, Gutachten

des Jugendministeriums und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ)




Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter