Informationen für Träger von Kindertageseinrichtungen
Die oberste Landesjugendbehörde im Jugendministerium hat den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von Kindern in Einrichtungen. Im Rahmen dieses Auftrags wird die Erlaubnis zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen erteilt. Außerdem werden – im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers gemäß § 85 SGB VIII –Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung sowie örtliche Träger fachlich beraten und Empfehlungen entwickelt.
Verfahren zur Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
Hinweise zum Verfahren, Vordrucke und Merkblätter
Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
Meldung von besonderen Vorkommnissen, Personal, Betriebsaufnahme und Schließung der Einrichtung
Personal in Kindertageseinrichtungen
Meldung des Personals, Anträge für Quereinsteigende und Personalberechnung
Personalrechner
Berechnung der Stellen (VbE) für pädagogische Fachkräfte in einer Kindertagesstätte
Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen
Handreichungen zum intervenierenden und präventiven Kinderschutz
Räumliche Rahmenbedingungen
Standards für Räumlichkeiten und Beteiligung anderer Fachämter
Einrichtungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf
Materielle Voraussetzung, Ausstattung, personelle Rahmenbedingungen und Finanzierung
Arbeitshilfen, Empfehlungen, Gutachten
des Jugendministeriums und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ)