Pädagogische Grundqualifizierung

Schüler macht sich Notizen © Robert Kneschke, fotolia.com

Mit der Unterzeichnung des – zunächst auf 13 Monate befristeten – Arbeitsvertrages verpflichten sich alle Lehrkräfte im Seiteneinstieg zur Teilnahme an der pädagogischen Grundqualifizierung.  An ihrer jeweiligen Schule wird sie eine Mentorin oder ein Mentor für ein Schuljahr in ihrer neuen Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer unterstützen. Die pädagogische Grundqualifizierung wird grundsätzlich innerhalb des Einzugsbereichs des zuständigen staatlichen Schulamtes organisiert. Dabei vermitteln erfahrene Seminarleiterinnen und Seminarleiter sowie Beraterinnen und Berater des Beratungs- und Unterstützungssystems (BUSS) den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung.

Die pädagogische Grundqualifizierung gliedert sich in eine 1 -monatige kompakte Vorabqualifizierung, welche vor Beginn der Aufnahme der eigenen Unterrichtstätigkeit stattfindet, und in eine sich anschließende 2-monatige, auf 12 Monate verteilte berufsbegleitende Qualifizierung. Bei der berufsbegleitenden Qualifizierung nehmen sie neben der eigenen Unterrichtstätigkeit jede zweite Woche an Seminaren teil. Den Teilnehmenden werden dafür 4 Abmindungsstunden pro Woche gewährt. Nach positiver Bewährungsfeststellung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter kann das Arbeitsverhältnis durch das jeweilige staatliche Schulamt entfristet werden.

Ansprechpartner sind die Einstellungsteams der vier staatlichen Schulämter:

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel:
Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie die Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel

Staatliches Schulamt Cottbus:
Landkreise Dahme-Spreewald,Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder):
Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder)

Staatliches Schulamt Neuruppin:
Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland

Die staatlichen Schulämter sorgen für die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen und – je nach Fachbedarf der Schulen – für den Einsatz entsprechender Lehrkräfte.


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