Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer
Feierliche Stipendienübergabe am 24. September 2024
Die Staatssekretärin Claudia Zinke begrüßte die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten im Veranstaltungssaal des Jugendzentrums Treffpunkt Freizeit in Potsdam und übergab die Förderbescheide.
Erstmalig erfolgte in diesem Jahr eine geteilte Ausschreibung zum Sommersemester 2024 und zum Wintersemester 2024/25. Aufgrund der Anzahl guter Bewerbungen von Lehramtsstudierenden aus ganz Deutschland hat das Bildungsministerium (MBJS) die Zahl der jetzt vergebenen Stipendien von 20 auf 25 aufgestockt.
Brandenburg will Lehramtsstudierende dafür gewinnen, an Brandenburger Schulen zu unterrichten, die einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben. Dafür wurde das Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer zum fünften Mal ausgeschrieben. Die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die für ein Stipendium ausgewählt wurden, kommen von Universitäten sowohl aus Brandenburg (8) als auch aus anderen Bundesländern: Berlin (8), Sachsen (5), Mecklenburg-Vorpommern (3) und Nordrhein-Westfalen (1) und werden ab dem 1. Oktober 2024 bis zum Ende ihres Lehramtsstudiums (Regelstudienzeit) gefördert.
Folgende Schulen werden Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten betreuen:
- Brandenburg/Havel: Grundschule in der kleinen Gartenstraße, Grundschule "Frederic Joliot Curie"
- Barnim: Grundschule Marienwerder (Marienwerder)
- Cottbus: Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" Spreeschule
- Dahme-Spreewald: Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule (Lübben [Spreewald])
- Elbe-Elster: Oberstufenzentrum Elbe-Elster (Elsterwerda), Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Sieben Brunnen (Finsterwalde), Grundschule Stadtmitte (Finsterwalde)
- Frankfurt (Oder): Grundschule "Lenné"
- Havelland: Pestalozzi-Schule Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen (Rathenow)
- Märkisch-Oderland: Schule am Tornowsee - Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Oberbarnim), "Schule im Grünen" Verlässliche Halbtagsgrundschule Alt Zeschdorf (Zeschdorf / Ortsteil Alt Zeschdorf), Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schule am Wald (Vierlinden / Ortsteil Worin)
- Oberhavel: Grundschule "Am Weinberg" (Liebenwalde)
- Oder-Spree: Theodor-Fontane-Grundschule (Fürstenwalde / Spree), Sonnengrundschule (Fürstenwalde / Spree), Europaschule Oberstufenzentrum Oder-Spree (Fürstenwalde / Spree)
- Ostprignitz-Ruppin: Grundschule am Mühlenweg (Walsleben), Oberschule "Alexander Puschkin" (Neuruppin)
- Potsdam-Mittelmark: Geschwister-Scholl-Grundschule (Bad Belzig)
- Prignitz: Oberschule Wittenberge
- Teltow-Fläming: Friedrich-Ebert-Grundschule (Luckenwalde), Grundschule Glienick (Zossen)
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro oder wahlweise 300 Euro mit anschließender Zuwendung in Höhe von 300 Euro je gefördertem Monat gleichmäßig über den Zeitraum des Vorbereitungsdienstes verteilt. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit dem Beginn des 3. Studienjahres des Lehramtsstudiums, also im 5. Fachsemester. Die Förderung endet mit dem Studienabschluss nach der Regelstudienzeit.
Die finanzielle Förderung wird um eine ideelle Förderung in Form des Begleitprogramms Einfach.Klasse.Brandenburg ergänzt. Dieses bietet verschiedene Fortbildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen, ein Mentoren-Programm sowie die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bedarfsschule, der zuständigen Kommune sowie dem staatlichen Schulamt. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend. Einfach.Klasse.Brandenburg wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) umgesetzt.
> Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
Die rechtliche Grundlage für die Gewährung eines Stipendiums bildet die Richtlinie Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer (3. Juli 2023). Sie regelt alle zentralen Aspekte des Stipendienprogramms, zum Beispiel, wer ein Stipendium beantragen kann, welche Voraussetzungen an die Stipendienvergabe geknüpft sind, wie das Antragsverfahren gestaltet ist und welche Rückzahlungspflichten entstehen, wenn die Stipendienverpflichtungen nicht eingehalten werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug zu folgenden Leistungen:
- Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit,
- ein insgesamt zwanzigtägiges Praktikum an der zugeordneten Programmschule (eine Aufteilung in zwei mal zwei Wochen ist möglich oder in begründeten Ausnahmefällen auch eine anderweitige zusammenhängende Aufteilung),
- absolvieren des Praxissemesters an der zugeordneten Programmschule (Wenn das Lehramtsstudium kein Praxissemester vorsieht, verlängert sich der Vorbereitungsdienst um 6 Monate. Die Gewährung eines Stipendiums ist gleichwohl möglich. Wenn das Praxissemester zwingend außerhalb Brandenburgs zu erbringen ist, ist die Gewährung eines Stipendiums möglich, wenn die Zusatzverpflichtung eingegangen wird, dass sich die Tätigkeit als Lehrkraft an der Programmschule mindestens 6 Monate über den eigentlichen Förderungszeitraum hinaus erstreckt.)
- Eine befristete Beschäftigung mit mindestens 50 Prozent einer Vollbeschäftigung nach Abschluss des Lehramtsstudiums bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes an der Programmschule.
- Vorbereitungsdienst an der zugeordneten Programmschule sowie dem zuständigen Studienseminar und
- Lehrtätigkeit an der zugeordneten Programmschule für mindestens die Dauer, in der die Förderung durch das Stipendienprogramm erfolgt ist.
- Teilnahme am ideellen Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg.
Wenn die Vorgaben der Richtlinie des Brandenburg-Stipendiums für Landlehrerinnen und Landlehrer nicht eingehalten werden, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. Dabei staffelt sich die Rückzahlung entsprechend der Tätigkeit als Lehrkraft an der jeweiligen Programmschule. Näheres hierzu regelt Ziffer 9 der Richtlinie.
Nachstehende Voraussetzungen sind an eine Förderung geknüpft:
- Studium eines Lehramtes für welches ein besonderer Bedarf besteht. Dazu gehören:
- das Lehramt für die Primarstufe,
- das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
- das Lehramt für Förderpädagogik.
- Für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II kommt eine Stipendienvergabe nur für die Unterrichtsfächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik in Betracht oder andere Fächer, für die an einzelnen Schulen ein besonderer Bedarf besteht, zum Beispiel für Sorbisch/Wendisch.
- die persönliche Eignung und Motivation an einer Programmschule tätig zu werden,
- eine Studiendauer von mindestens vier absolvierten Fachsemestern in allen Studienfächern und
- das Vorliegen der erforderlichen Studienleistungen (30 Leistungspunkte je Semester). Hinweis: Die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie wird anerkannt. Die nachzuweisenden Leistungspunkte verringern sich entsprechend.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten – neben einer finanziellen Förderung – mit Einfach.Klasse.Brandenburg ein umfangreiches Begleitprogramm durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Dieses bietet Inhalte, die das Studium ergänzen und unterstützt die Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei, in den Regionen "Wurzeln zu schlagen": Einfach.Klasse.Brandenburg umfasst pädagogische Seminare, Unterstützung bei der Vernetzung vor Ort und im zukünftigen Landkreis, Netzwerkveranstaltungen mit den anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Hilfe bei konkreten Anliegen und Fragen. Die pädagogischen Seminare bereiten die Studierenden gezielt auf eine Tätigkeit an ländlichen Programmschulen vor - Themen sind beispielsweise Elternarbeit, Kinderschutz oder das Kennenlernen außerschulischer Lernorte in Brandenburg.
Ansprechpersonen für das Begleitprogramm:
Programmleitung: Wenke Vogt - wenke.vogt@dkjs.de
Programmmitarbeit: Anett van Buer - anett.vanbuer@dkjs.de
Jährlich stehen 40 Stipendienplätze zur Verfügung, die je zu Hälfte für das jeweilige Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben werden. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal Stipendienprogramm, das mit Beginn des Bewerbungszeitraums am 15. Januar bzw. 15. Juni freigeschaltet wird. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar bzw. 31. Juli des Jahres.
Folgende Unterlagen sind notwendig über das Bewerberportal hochzuladen:
- unterschriebener Lebenslauf,
- ausführliches Motivationsschreiben,
- Absichtserklärung mit der Verpflichtung an der Programmschule als Lehrkraft tätig zu werden (Formular),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsübersicht,
- Kopie eines Ausweisdokumentes und
- sofern Sie außerhalb Brandenburgs studieren: Die Bestätigung Ihrer Hochschule, dass Sie ein dort vorgesehenes Praxissemester an einer Brandenburger Schule absolvieren dürfen. (Wenn das Lehramtsstudium kein Praxissemester vorsieht, verlängert sich der Vorbereitungsdienst um 6 Monate.)
- Ausländische Bewerberinnen und Bewerber reichen bitte ergänzend noch eine Aufenthaltserlaubnis ein.
Der Auswahl und Stipendienvergabe liegen folgende Kriterien zu Grunde:
- vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen,
- Lehramtsstudium, für das ein besonderer Bedarf besteht,
- persönliche Eignung und Motivation,
- Studiendauer von mindestens vier absolvierten Fachsemestern (in allen Studienfächern) und Vorliegen der entsprechenden Leistung (30 LP pro Semester), wobei die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie anerkannt wird und sich die nachzuweisenden Leistungspunkte entsprechend verringern. Allerdings gilt – je mehr Leistungspunkte bereits erreicht wurden, desto besser.
Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenen Stipendienplätze übersteigt, können Auswahlgespräche durchgeführt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.
Förderung für Schulreferendare
Die Stadt Zehdenick, das Amt Gransee und Gemeinden und die Stadt Fürstenberg/Havel fördern Lehramtsstudierende monatlich mit 200 Euro, die
- ihr Praxissemester im Rahmen ihres Lehramtsstudiengangs (Master- oder Staatsexamensabschluss) und/oder
- ihren Vorbereitungsdienst an einem brandenburgischen Studienseminar und an einer (Ausbildungs-) Schule des Mittelbreichs absolvieren.
- Regio-Nord fördert Schulreferendare (weitere Informationen)
Förderung für Lehramtsstudierende mit Sorbisch/Wendisch (Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa)
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa fördert Lehramtsstudierende, die das Fach Sorbisch/Wendisch studieren, monatlich mit 500 Euro für die Dauer von maximal 60 Monaten, wenn sie
- ihren Vorbereitungsdienst an einer Schule im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa absolvieren,
- für die Dauer von 5 Jahren an einer Schule im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa im Fach Sorbisch/Wendisch als Lehrkraft tätig werden.
- Deine Zukunft - Deine Chance im Landkreis Spree-Neiße (weitere Informationen)
Förderung für Lehramtsstudierenden mit Sorbisch/Wendisch (Stadt Cottbus/Chóśebuz)
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz fördert ab dem Wintersemester 2024/25 Lehramtsstudierende, die das Fach Sorbisch/Wendisch studieren, monatlich mit 500 Euro für die Dauer von maximal 60 Monaten, wenn sie
- ihren Vorbereitungsdienst an einer Schule der Stadt Cottbus/Chóśebuz absolvieren,
- für die Dauer von 5 Jahren an einer Schule der Stadt Cottbus/Chóśebuz im Fach Sorbisch/Wendisch als Lehrkraft tätig werden.
- Förderung der Stadt Cottbus (weitere Informationen)