Berufsfachschule

OSZ „Gebrüder Reichstein“ in Brandenburg a.d.Havel

Die Berufsfachschule umfasst unterschiedliche berufliche Bildungsgänge, die sich nach dem Grad der angestrebten Qualifikation oder dem berufsqualifizierenden Abschluss unterscheiden. Die Aufnahme in die Berufsfachschule ist entsprechend des jeweiligen Bildungsgangs an bestimmte Zugangsvoraussetzungen gebunden. Die Berufsfachschule vermittelt eine berufliche Grundbildung oder die für den gewählten Beruf erforderliche berufliche Handlungskompetenz und erweitert die allgemeine Bildung.

Im Rahmen der unterschiedlichen Bildungsgänge der Berufsfachschule besteht die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines gleichgestellten Abschlusses der Sekundarstufe I oder der Fachhochschulreife. Der Besuch der Berufsfachschulen im OSZ ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gewährt. Die Berufsfachschule beinhaltet unterschiedliche berufliche Bildungsgänge.

Berufe nach Landesrecht (Assistentenberufe)

Schülerinnen und Schüler erhalten in der Berufsfachschule nach Landesrecht eine vollzeitschulische Ausbildung. Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich der Nachweis der Fachoberschulreife. Die Ausbildung in den Assistentenberufen wird in zweijähriger Form in verschiedenen beruflichen Bereichen angeboten. Der Unterricht wird in allgemeinbildenden Fächern sowie in berufsbezogenen Pflicht- und Wahlfächern erteilt und durch betriebliche Praktika im Umfang von mindestens vier und höchstens zehn Wochen ergänzt. Mit einer erfolgreichen Prüfung am Ende der Ausbildung können verschiedene Berufsabschlüsse nach Landesrecht erworben werden, z.B.

  • Gestaltungstechnische/r Assistentin/Assistent,
  • Biologisch-technische/r Assistentin/Assistent und
  • Sportassistentin/Sportassistent.
Berufsfachschule Soziales

Schülerinnen und Schüler erhalten in der Berufsfachschule Soziales eine vollzeitschulische Ausbildung. Aufnahmevoraussetzung ist erweiterte Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Schulbildung und die gesundheitliche Eignung. Die Ausbildung wird in zweijähriger Form angeboten und führt zum staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht als Sozialassistentin oder Sozialassistent.

Der Unterricht gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich und durch die praktische Ausbildung (mindestens 800 Stunden) in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern bei sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Einrichtungen in öffentlicher oder in freier Trägerschaft ergänzt. Wer neben dem erfolgreichen Abschluss als Sozialassistentin/Sozialassistent mindestens die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, erwirbt die Zugangsberechtigung zu den Bildungsgängen der Fachschule Sozialwesen.

Berufliche Grundbildung

Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G). Aufgenommen werden diejenigen, die keinen Bildungsgang der Berufsschule (also weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können) und keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen können sowie im Land Brandenburg berufsschulpflichtig sind.

Die Berufsfachschule Grundbildung stehen jenen Schülerinnen und Schülern offen, die die 10. Jahrgangsstufe in der allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe I ohne Abschluss beendet und ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel das für ihre Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Oberstufenzentrum. Der vollzeitschulische Unterricht wird in den Fächern des berufsübergreifenden und des berufsbezogenen Bereichs realisiert und hat das Ziel, durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und -fertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Im Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern können die Schülerinnen und Schüler in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden.

Der erfolgreiche Besuch des Bildungsgangs führt Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zu einem der Berufsbildungsreife und Schülerinnen und Schüler mit der Berufsbildungsreife zu einem der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss.

Berufliche Grundbildung – PLUS

Dieser Bildungsgang ist speziell für Berufsschulpflichtige ohne ausreichende Deutschkenntnisse entwickelt worden. Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im zweijährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G).

Aufgenommen werden diejenigen, die keinen Bildungsgang der Berufsschule (also weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können) und keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen können sowie im Land Brandenburg berufsschulpflichtig sind und über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel das für ihre Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Oberstufenzentrum.

Der vollzeitschulische Unterricht wird in den Fächern des berufsübergreifenden und des berufsbezogenen Bereichs realisiert und hat das Ziel, durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und -fertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Im Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern können die Schülerinnen und Schüler in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden.

Der erfolgreiche Besuch des Bildungsgangs führt Schülerinnen und Schüler – bisher noch ohne Abschluss – zu einem der Berufsbildungsreife und Schülerinnen und Schüler mit der Berufsbildungsreife zu einem der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss.


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