Adoptionsprozess

Kinderzeichnung © DDRockstar, fotolia.com

Ein Kind zu adoptieren ist eine besondere Form der Familiengründung. Sie unterscheidet sich u.a. aufgrund der doppelten Elternschaft von dem Familienleben mit leiblichen Kindern und stellt besondere Anforderungen an die Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber. Adoptionsvermittlungsstellen begleiten die Bewerbenden und bereiten auf den Adoptionsprozess vor. Dazu gehört, dass entsprechende Informationen zum Verfahren und z. B. zur besonderen Situation von Adoptivkindern vermittelt werden. Die Fachkräfte und die Bewerbenden werden mehrere Gespräche führen, um sich kennenzulernen. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Annahmewunsch auseinanderzusetzen, Fragen zu stellen und eigene Ressourcen zu erkennen. Seminarangebote unterstützen den Prozess einer Vorbereitung. Die Adoptionsvermittlerinnen und Adoptiopnsvermittler kommunizieren zum Ende des Eignungsfeststellungsverfahrens eine Einschätzung über die spezielle Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.

Ein zu adoptierendes Kind hat ggf. Beziehungsabbrüche erlebt und muss mit dem Verlust bzw. der Trennung umgehen. Daher ist es wichtig, dass künftige Adoptiveltern zum Beispiel:

  • einen stabilen familiären Hintergrund bieten können,
  • die Herkunftsfamilie des Kindes und seine Geschichte achten,
  • sich emotional und flexibel auf die Bedürfnisse eines Kindes einstellen,
  • eigene Bedürfnisse zurückstellen können,
  • körperlich und geistig gesund sind,
  • ökonomisch abgesichert und ohne kindeswohlgefährdende Vorstrafen sind,
  • in einer kindgerechten Umgebung leben,
  • über ausreichend Wohnraum verfügen und
  • in einer stabilen Partnerschaft leben bzw. verlässliche Verwandte und/oder Freunde haben.

Ein Elternteil sollte nach Möglichkeit seine Berufstätigkeit unterbrechen, um sich ganz dem Adoptivkind zu widmen und somit den Prozess der Entwicklung einer tragfähigen Beziehung besser fördern zu können. Das Adoptionsrecht lässt die Adoption durch Ehepaare, bei einem Siefelterntel auch ohne Ehe, verpartnerte Einzelpersonen und Alleinstehende zu. Die Einwilligung der leiblichen Eltern in die Adoption muss vorliegen.

Notwendige Unterlagen

Für die Eignungsüberprüfung wird eine Reihe von Dokumenten benötigt:

  • Fragebogen für die Aufnahme eines Adoptivkindes
  • Lebensbericht der Bewerber_innen
  • Abstammungsurkunde
  • Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde
  • Einkommensnachweis
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • ärztliche Bescheinigung
  • persönliche Fotos

Zudem können weitere Unterlagen notwendig sein. Zusätzlich gelten bei internationaler Vermittlung die Vorgaben des jeweiligen Landes. Die Adoptionsunterlagen sollten wegen der begrenzten zeitlichen Gültigkeit erst nach Aufforderung durch die Adoptionsvermittlungsstelle beschafft werden.


rechtliche Wirkungen  einer Adoption

Durch eine Adoption nach deutschem Recht erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes zu den leiblichen Eltern. Das Kind wird mit den Adoptiveltern, deren Eltern und Geschwistern, verwandt. Ein adoptiertes Kind besitzt dann denselben rechtlichen Status wie ein leibliches Kind. Es ist unterhalts- und erbrechtlich völlig gleichgestellt. Adoptiveltern erhalten – wie andere Eltern auch – Kindergeld, Elterngeld/Elternzeit sowie sämtliche steuerrechtlichen Vergünstigungen. Renten, die bis zur Annahme des Kindes gezahlt wurden, werden auch nach Rechtswirksamkeit der Adoption weiter gewährt.



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