Akteure der Kinder- und Jugendhilfe
In der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten zahlreiche Akteure zusammen: die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zahlreiche Träger der freien Jugendhilfe auf Stadt-, Landkreis- und Landesebene sowie das Land als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die oberste Landesjugendbehörde, bietet jedoch selbst keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an. Der Landes- Kinder- und Jugendausschuss berät die Landesregierung und dient der Kooperation zwischen den Trägern.
Jugendämter
tragen als „örtliche Träger der Jugendhilfe“ die Gesamtverantwortung, koordinieren Leistungen sowie Leistungsanbieter und bieten selbst Leistungen an.
Freie Träger der Jugendhilfe
Erbringen größtenteils die Kinder- und Jugendhilfeleistungen, beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit oder bei Erziehungsleistungen außerhalb der Familie.
Vormundschaft
Wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind nicht mehr wahrnehmen können bzw. dürfen oder die Eltern eines Kindes nicht festgestellt werden können, wird ein Vormund für das Kind bestellt.