Sozialpädagogische Berufe

lehrerin zeigt kleinen kinder etwas am tablet © contrastwerkstatt, fotolia.com

In den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung, den Hilfen zur Erziehung sowie der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit werden gut qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte benötigt. Dazu zählen Erzieherinnen und Erzieher, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie  Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es gibt die allgemeine Übereinkunft, dass hier in der Regel Fachkräfte beschäftigt werden, die eine staatliche Anerkennung besitzen. Sie gilt seit jeher als tradierter Ausdruck für fachliche Eignung und Professionalität und gibt den Anstellungsträgern die formale Sicherheit, dass die für die Ausübung des Berufs erforderliche Qualifikation erworben worden ist.

Rechtsgrundlage für die Erteilung der staatlichen Anerkennung bildet das Brandenburgische Sozialberufsgesetz. Daneben haben auch Personen mit anderen Berufsbiographien und anderen Qualifizierungswegen Zugang zu den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Den Fachkräften stehen zudem vielfältige Fortbildungsangebote zur Verfügung.

Erzieherin/Erzieher

Erzieherinnen und Erzieher werden im Land Brandenburg an Fachschulen Sozialwesen ausgebildet, die Bestandteil der Oberstufenzentren sind. Die Ausbildung baut auf verschiedenen möglichen Vorbildungen auf, dauert drei Jahre und beinhaltet praktische Ausbildungsabschnitte. Die Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Gliederung der Ausbildung sowie die Durchführung der praktischen Ausbildungsabschnitte sind in der Fachschulverordnung Sozialwesen geregelt. Bei Vorliegen der entsprechenden individuellen Voraussetzungen kann während der gesamten Ausbildungszeit BAföG bezogen werden. Die staatliche Anerkennung als Erzieherin und Erzieher erhält auf Antrag, wer

  • nach dreijähriger erfolgreicher Ausbildung gemäß Fachschulverordnung Sozialwesen an Fachschulen im Fachschulbildungsgang Sozialpädagogik die Prüfung als Erzieher/in bestanden hat und die übrigen Voraussetzungen nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz erfüllt. Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Erteilung der staatlichen Anerkennung sind in der Soziale Berufe-Durchführungsverordnung geregelt.
  • wer in dem, in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet einen Abschluss in Erzieherberufen erworben hat, eine ergänzende Qualifizierung sowie entsprechende Berufspraxis nachweisen kann.
  • außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Abschlüsse in Erzieherberufen erworben hat, wenn die Ausbildung hinsichtlich Dauer und Inhalt keine wesentlichen Unterschiede zu der im Brandenburgischen Sozialberufsgesetz geregelten Ausbildung aufweist und die übrigen Voraussetzungen nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz erfüllt sind.

Bei Fragen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Behörde (siehe unterstes Aufklappelement). Diese gibt auch Auskunft über die einzureichenden Unterlagen. Neben der Erteilung der staatlichen Anerkennung als Berufszugang gibt es auch die Möglichkeit der Gleichstellung/Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen in Erzieherberufen.

Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Kindheitspädagogik

Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen werden an Fachhochschulen, Fachbereich Sozialwesen im Studiengang Soziale Arbeit ausgebildet. Mit Einführung des gestuften Studiensystems von Bachelor- und Masterstudiengängen wurde das frühere Diplom durch den Bachelorabschluss ersetzt. Die Zulassungsvoraussetzungen werden durch Studien-, Prüfungs- und Praktikumsordnungen geregelt. Die Regelstudienzeit beträgt im Land Brandenburg sechs Semester, inklusive einem praktischen Studiensemester und wird im Land Brandenburg an der Fachhochschule Potsdam und der BTU Cottbus-Senftenberg angeboten. Die Fachhochschule Potsdam und die Hochschule Döpfer in Potsdam bilden zudem im Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit auch Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen für den Bereich der Kindertagesbetreuung aus. Auch hier beträgt die Regelstudienzeit sechs Semester, inklusive einem praktischen Studiensemester und werden die Zulassungsvoraussetzungen durch Studien-, Prüfungs- und Praktikumsordnungen geregelt.

Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder Sozialarbeiter/Sozialpädagoge oder als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge erhält auf Antrag, wer

  • an einer Fachhochschule den Studiengang Soziale Arbeit oder den Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit  erfolgreich abgeschlossen hat und die übrigen Voraussetzungen nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz erfüllt.
  • außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Abschlüsse erworben hat, wenn die Ausbildung hinsichtlich Dauer und Inhalt keine wesentlichen Unterschiede zu der im Brandenburgischem Sozialberufsgesetz geregelten Ausbildung aufweist und die übrigen Voraussetzungen nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz erfüllt sind. 

Bei Fragen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Behörde . Diese gibt auch Auskunft über die einzureichenden Unterlagen.

Fortbildung von Fachkräften

Die sozialpädagogische Fortbildung hat die Aufgabe, die Qualifikation der Fachkräfte zu erhalten, zu aktualisieren und zu erweitern und damit einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten.  Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) ist die zentrale Einrichtung  für die Fortbildung von Fachkräften und für die gemeinsame Fachentwicklung in den  verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Dafür  entwickelt das SFBB unter Berücksichtigung der Methoden der Erwachsenenbildung ein in Angebotsformen und Inhalten differenziertes Fortbildungsangebot, das Multiplikatoren und Praktikern gleichermaßen zur Verfügung stehen soll. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut arbeitet mit anderen Bildungsträgern zusammen, die Fortbildungsangebote für Beschäftigte des Jugendhilfebereiches unterbreiten. Die Termine und Inhalte von Fortbildungsangeboten, Seminaren, Fachtagungen usw. sind dem jeweils zu Jahresbeginn erscheinenden Fortbildungsprogramm oder den Internetseiten des SFBB zu entnehmen.

Gleichstellung und Gleichwertigkeit von Erzieher-Abschlüssen

Gleichstellung gemäß Erzieheranerkennungsverordnung

Abschlüsse in Erzieherberufen, die in dem, in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben worden sind, sind gemäß Erzieheranerkennungsverordnung gleichgestellt für den erzieherischen Bereich im Tätigkeitsfeld „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in", auf den sich die erworbene Qualifikation bezogen hat (Teilanerkennung).

Dieser Tatsache wird in der Kita-Personalverordnung im  brandenburgischen Kindertagesstättengesetz § 11 Abs. 1 Rechnung getragen. Danach gehören auch Personen mit einer sogenannten Teilanerkennung zu den geeigneten pädagogischen Fachkräften und können in dem Tätigkeitsfeld, für das sie einen Abschluss erworben haben, beschäftigt werden. Die staatliche Anerkennung kann für diesen Personenkreis nach einer ergänzenden berufsfelderweiternden Qualifizierung und Vorliegen der Praxisvoraussetzungen gemäß Erzieheranerkennungsverordnung erteilt werden. 

Gleichwertigkeit gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz

Zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können gemäß § 7 Brandenburgisches Sozialberufsgesetz auf Antrag gleichwertige Fähigkeiten für ein oder mehrere Tätigkeitsfelder des Berufsfeldes von Erzieherinnen oder Erziehern bescheinigt werden, wenn:

  • eine durch das MBJS genehmigte Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen worden ist und
  • eine in der Regel mindestens zweijährige Berufserfahrung in dem Berufsfeld nachgewiesen wird.

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) zuständig.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit als Erzieherin oder Erzieher für das Arbeitsfeld der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Zuständige Behörden für die Erteilung der staatlichen Anerkennung, die Gleichstellung und die Feststellung der Gleichwertigkeit

Erzieherin/Erzieher

Zuständige Behörden für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher nach erfolgreicher Absolvierung einer entsprechenden Fachschulausbildung sind gemäß Soziale Berufe-Durchführungsverordnung die Oberstufenzentren oder staatlich anerkannten Ersatzschulen mit dem Fachschulbildungsgang Sozialpädagogik.

Zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in nach ergänzender Qualifizierung und Nachweis von Berufspraxis gemäß Erzieherannerkennungsverordnung oder für die Gleichstellung von Erzieherberufen gemäß Erzieherannerkennungsverordnung ist das Staatliche Schulamt Cottbus, Blechenstraße 1, 03046 Cottbus.

Ansprechpartnerin:
Katrin Rimpel
Tel.: (0355) 4866 518
Fax: (0355) 4866 598
Mail:Katrin.rimpel@schulaemter.brandenburg.de

Zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Abschlüssen in Erzieherberufen – außer Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge – gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das Staatliche Schulamt Cottbus, Blechenstraße 1, 03046 Cottbus.

Ansprechpartnerin:
Katrin Rimpel
Tel.: (0355) 4866 518
Fax: (0355) 4866 598
Mail: Katrin.rimpel@schulaemter.brandenburg.de

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit als Erzieherin oder Erzieher für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung nach erfolgreicher Absolvierung einer durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigten Qualifizierungsmaßnahme gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz , ist das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB), Königstraße 36 B, 14109 Berlin zuständig.

Ansprechpartnerin:
Anke Blaschka
Tel.: (030) 48481320
Fax: (030) 48481313
Mail: anke.blaschka@sfbb.berlin-brandenburg.de

Für die entsprechende Feststellung der Gleichwertigkeit als Erzieherin oder Erzieher für das Arbeitsfeld der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam zuständig.

Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder Sozialarbeiter/Sozialpädagoge nach erfolgreicher Absolvierung des Studienganges Soziale Arbeit an einer Fachhochschule im Land Brandenburg oder an einer (Fach-)Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das Landesamt für Soziales und Versorgung, Lipezker Sttraße 45, 03048 Cottbus Dezernat 52 zuständig.

Ansprechpartnerin:
Ilona Reschke
Tel.: (0355) 2893 283
Mail: ilona.reschke@lasv.brandenburg.de

Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge

Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge nach erfolgreicher Absolvierung des Studienganges Bildung und Erziehung in der Kindheit an der Fachhochschule Potsdam sowie an einer (Fach-)Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß Brandenburgischem Sozialberufsgesetz, ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam zuständig.

Ansprechpartner:
Jenny Friese
Tel.: (0331) 866 3738
Mail: jenny.friese@mbjs.brandenburg.de


pädagogisches Personal in der Kita:

Fachberatung für Träger und Einzelpersonen zum Thema beruflicher Einstieg und Ausbildung sowie Fachkräftesicherung im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung
DaBEI e.V.
immer Mo. - Do. 09:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 0331/64730990
kitafachkraft@dabei-brandenburg.de  

soziale Berufe in der Kinder- und Jugendhilfe:


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Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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