Sportunterricht in der Schule

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Im Zentrum des Sportunterrichts steht die Entwicklung einer übergreifenden sport- und
bewegungsbezogenen Handlungskompetenz,
die folgende Kompetenzbereiche beinhaltet:

  • bewegen und handeln,
  • reflektieren und urteilen,  
  • Interagieren sowie
  • Methoden anwenden.

So sieht es der neue Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 vor, der seit dem Schuljahr 2016/17 gilt und im Schuljahr 2017/18 verbindlich an allen Schulen eingeführt wird. In den Stundentafeln für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg sind drei Stunden Sportunterricht pro Woche verpflichtend vorgesehen. Darüber hinaus ist eine tägliche Bewegungszeit erstrebenswert. Sie dient der physischen wie der psychischen Entwicklungsförderung der Schülerinnen und Schüler. Den Sportlehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern sollen sechs pädagogische Perspektiven im Sportunterricht Handlungsorientierung geben: Leistung, Gestaltung, Gesundheit, Kooperation, Körpererfahrung und Wagnis. Im Mittelpunkt einer körperlich-sportlichen Grundbildung stehen die Entwicklungsförderung der organischen, motorischen und sensorischen Leistungsfähigkeit, die Entfaltung der koordinativen und konditionellen Fähigkeiten, der Beweglichkeit und Körperhaltung, die Entwicklung der Verbesserung der Handlungsfähigkeit im Sport sowie der praktischen Teilhabe an der Sportkultur unter mehrperspektivischer pädagogischer Sicht.

Der Sportunterricht des Landes Brandenburg orientiert sich grundsätzlich am „Aktionsprogramm für den Schulsport“, den die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK), der Deutschen Sportbund und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam beschlossen haben. Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat in ihrer „Internationalen Charta für Leibeserziehung und Sport" erklärt, dass der Sportunterricht an Schulen das wirksamste Mittel ist, um allen Kindern und Jugendlichen die Fertigkeiten, Einstellungen, Werte und das Wissen und Verständnis für eine lebenslange gesellschaftliche Teilhabe am Sport zu vermitteln.

Bewegung fördert Reifung und Aktivität

Im Schulalter von Kindern und Jugendlichen können sich insbesondere das Nervensystem und die Knochenstrukturen besonders gut entwickeln, wenn hinreichende Bewegungsreize gesetzt werden, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Versäumnisse in dieser Zeit sind adäquat nicht mehr aufholbar. Bewegung im Kindesalter fördert die Hirnreifung und damit auch intellektuellen Fähigkeiten. Aus diesem Grund ist Bewegungsaktivität als Stimulanz für die harmonische beidseitige Hirnentwicklung und damit auch als Grundlage für die kognitiven Leistungen anzusehen. In der wissenschaftlichen Literatur werden immer wieder Hinweise über Interaktion von Koordination und Kognition beschrieben und nachgewiesen.

Körper und Bewegung, Spiel und Sport

Der Schulsport steht in der Schule für den Aufgabenbereich „Körper und Bewegung, Spiel und Sport“. In Spiel und Sport ereignet sich das pädagogisch Bedeutsame vordergründig in und durch Bewegung, womit zugleich die Körperlichkeit der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise angesprochen wird. Darauf beruhen die Sonderstellung und die Unverzichtbarkeit dieses Aufgabenbereiches in der Schule. Schulsport in der brandenburgischen Schule ist jedoch in seinen pädagogisch bedeutsamen Wirkungen nicht auf die körperliche und die motorische Dimension der Entwicklung beschränkt, sondern versteht sich als wichtiger Ansatzpunkt ganzheitlicher Bildung und Erziehung. Die Bewegungen, um die es im Sport in der Schule geht, aktualisieren auch immer soziale Dimensionen, Motive, Kognitionen und Wertvorstellungen. Insofern verdienen die Unterrichts- und Erziehungsprozesse in diesem wichtigen Altersbereich nachdrücklich das Attribut "ganzheitlich".

Schulsport – Teil von Bildung und Erziehung

Der Schulsport ist ein eigenständiger und nicht austauschbarer Bereich von Bildung und Erziehung. Er besitzt darüber hinaus ebenso eine Schlüsselfunktion für die Gesamtentwicklung des Sports. Die pädagogische Absicht, Handlungsfähigkeit im Sport zu vermitteln, weist über die Schule hinaus und begründet die Bezugnahme des Schulsports auf das außerschulische sportliche Leben. Gerade in dieser Hinsicht stellt er in einer für den Schüler erkennbaren Weise eine Brücke zwischen individueller Bildung und sozialer Mitwirkung dar.

Schulsport bereichert Alltag

Der Schulsport, dessen Kern der Sportunterricht ist, der aber auch außerunterrichtliche Formen umfasst, kann in hohem Maße zur vielfältigen Bereicherung des schulischen Alltags beitragen. Er wirkt nicht nur ausgleichend gegenüber manchen Belastungsformen des Schulalltags, sondern ermöglicht Schülerinnen und Schülern, in altersgemäßen Formen Mitverantwortung zu übernehmen, mit Lehrkräften zusammenzuarbeiten, die Schule nach außen zu vertreten und sich in ihr selbstgestaltend zu erleben. Neben dem obligatorischen Schulsportunterricht findet der Schulsport zudem im Land Brandenburg im Wahlpflichtunterricht Sport, zusätzlichem Sportangeboten im Ganztag, in Schulsport-Arbeitsgemeinschaften (teilweise in Kooperation mit örtlichen Sportvereinen), inner- und überschulischen Schulsportvergleichen und Sportfesten sowie in der Sekundarstufe II in Seminarkursen im Fach Sport statt.

Schulschwimmen

Ziel der Schwimmausbildung ist der sichere Aufenthalt im Wasser. Zu den weiteren ausgewählten Kompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, zählen das Bewegen im Wasser, das Erlernen von Schwimmtechniken, Wasserspringen, Tauchen und Rettungsschwimmen.

Dabei sind zur Entwicklung des „sicheren schwimmen Könnens“ folgende Niveaustufen zu vermitteln und von den Schülerinnen und Schülern zu erlernen:

  1. Wassergewöhnung
  2. Grundfertigkeiten
  3. Schwimmen Können (Basisstufe)
  4. Sicher Schwimmen Können

Grundlage für die Erteilung des Schwimmunterrichts ist der Rahmenlehrplan 1-10 und ein Curriculum des jeweiligen Schulschwimmzentrums, in denen in Brandenburg i.d.R. der Schwimmunterricht erteilt wird. Schulschwimmzentren zeichnen sich durch ihre besondere Organisationsform und den Einsatz speziell ausgebildeter Lehrkräfte für die Erteilung des Schwimmunterrichts aus.

Besonders im wasser- und seenreichen Land Brandenburg kommt dem Schwimmen eine gesundheitsfördernde und gesunderhaltende Aufgabe zu. In der Grundschule und in der weiterführenden Schule ist das Themenfeld verpflichtend zu unterrichten.

Wesentlich ist es, dass für das schwimmen Können eine Chancengleichheit für alle Kinder besteht. Chancengleichheit bedeutet, dass jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seiner kulturellen und ethnischen Zugehörigkeit sowie dem sozialen Status seiner Familie optimale Entwicklungsmöglichkeiten hat und seine Potenziale, auch beim Schwimmen, entfalten kann.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), die Gesetzliche Unfallversicherung sowie die bei der Erarbeitung der Schrift „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ beteiligten Verbände (Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft und der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung) stimmen darin überein, dass „sicher schwimmen können“ ein wichtiges Kulturgut darstellt und für alle Schülerinnen und Schüler als motorische Basiskompetenz zu verstehen ist.

Kooperation Schule – Sportverein

Die allermeisten Sportvereine im Land Brandenburg arbeiten eng mit Schulen zusammen. Mehr als 2.000 der insgesamt fast 3.000 Sportvereine kooperieren in irgendeiner Form mit mindestens einer Schule. Mehr als ein Viertel aller Sportvereine erstellen gemeinsame Angebote in Zusammenarbeit mit Schulen. Durch die Verbindung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Sportangeboten soll erreicht werden:

  • vertiefte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler,
  • Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort,
  • Bereitstellung von attraktiven Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche und
  • effektivere Nutzung der in der Region vorhandenen materiellen und personellen Ressourcen durch die Kooperation mit außerschulischen Partnern.


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