Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Voraussetzung für für die Zulassung zur berufsbegleitenden Teilnahme am Vorbereitungsdienst im Rahmen des Seiteneinstiegs ist ein nicht lehramtsbezogener Masterabschluss oder ein ihm gleichgestellter Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina).
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung und schließt mit einer Staatsprüfung ab. Unter folgenden Voraussetzungen können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger berufsbegleitend den Vorbereitungsdienst absolvieren:
- Die Seiteneinsteigerin bzw. der Seiteneinsteiger ist bereits an einer Schule im Land Brandenburg als Lehrkraft beschäftigt.
- Es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor oder eine Anstellung mit dem Ziel der Entfristung.
- Die Seiteneinsteigerin bzw. der Seiteneinsteiger verfügt über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina), der den schulischen Einsatz in mindestens zwei Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen erlaubt und in der Regel zu drei Vierteln den fachwissenschaftlichen Leistungen eines Lehramtsstudienfaches für das erste Fach sowie zur Hälfte den fachwissenschaftlichen Leistungen mindestens eines weiteren Lehramtsstudienfaches des angestrebten Lehramtes entspricht.
- Eine entsprechende Prüfung erfolgt durch das Bildungsministerium (MBJS).
Eine erste Einschätzung, inwieweit diese Voraussetzung für das eigene Hochschulstudium zutreffen, können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger selbst anhand der fachwissenschaftlichen und künstlerischen Studieninhalte der „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ gewinnen.
Sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist, muss die Seiteneinsteigerin bzw. der Seiteneinsteiger über Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens verfügen.
Andere Qualifizierungsabschlüsse sind nicht ausreichend.
Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst schriftlich und nur nach entsprechender Ausschreibung bewerben. Er dauert 24 Monate, kann aber nach Beantragung der vorzeitigen Zulassung zur Staatsprüfung frühestens nach 12 Monaten beendet werden. Während der berufsbegleitenden Teilnahme am Vorbereitungsdienst finden in der Regel an einem Tag pro Woche Seminarveranstaltungen in den Studienseminaren in Potsdam, Bernau und Cottbus statt. Die weiteren Wochentage sind der praktischen Tätigkeit an der Einsatzschule vorbehalten. Das Bildungsministerium unterstützt diesen Ausbildungsabschnitt mit personenbezogenen Anrechnungsstunden. Zudem werden Anträge auf freiwillige Teilzeit befürwortet.
Voraussetzung für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist ein einschlägiger nicht lehramtsbezogener Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (mindestens 4 Jahre)). Ein Bachlorabschluss, ein an einer Fachhochschule erworbener Diplomabschluss nach einem Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren, der Abschluss einer Berufsausbidung oder Meisterprüfung ist nicht ausreichend.
Dabei müssen die Inhalte des absolvierten Studiums im Wesentlichen den fachwissenschaftlichen Anteilen eines lehramtsbezogenen Studiums für zwei Fächer entsprechen (im ersten Fach in der Regel drei Viertel, im zweiten Fach in der Regel die Hälfte). Dies bedeutet, dass die gesamte Breite eines Lehramtsstudiums (abgesehen von der Didaktik) auch in den absolvierten Studien der Bewerber für den Vorbereitungsdienst enthalten sein muss. Dies lässt sich insbesondere anhand der Fachprofile der Lehrerbildung, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht wurden, nachvollziehen. Dabei ist jeweils durch den Vergleich des absolvierten Studiums mit den Fachprofilen der Lehrerbildung zu prüfen, ob in den beiden Fächern die gesamte Breite eines Lehramtsstudiums abgebildet wird.
- Beispiel Mathematik: Wenn ein ausschließliches Studium von Algebra im absolvierten Studium vorliegt, aber keine fachwissenschaftlichen Leistungen in Geometrie, Analysis, Stochastik und in der angewandten Mathematik, entspricht das absolvierte Studium nicht der Breite eines Lehramtsstudiums im Fach Mathematik.
- Beispiel Deutsch: Wenn ausschließlich fachwissenschaftliche Leistungen in der Sprachwissenschaft vorliegen, aber keine in der Literaturwissenschaft, entspricht das absolvierte Studium nicht der Breite eines Lehramtsstudiums im Fach Deutsch.
Sollte das Lehramt für die Primarstufe angestrebt werden, ist zusätzlich erforderlich, dass die fachwissenschaftlichen Bildungsvoraussetzungen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik und in einem weiteren Fach der Primarstufe erfüllt sind.
Folgende Anlagen können für die Analyse genutzt werden:
Anlage 3 Angaben zum Hoch- oder Fachhochschulabschluss
Anlage 3.1 Zuordnung zum beantragten 1. Fach
Anlage 3.2 Zuordnung zum beantragten 2. Fach
Anlage 3.3 Zuordnung Promotion
Fachprofile der Lehrerbildung (KMK-Beschluss)
Für den Umfang Ihres Studiums gelten folgende Richtwerte, die nicht unterschritten werden sollten, bei einer Bewerbung für das:
Lehramt für die Primarstufe:
im ersten Fach ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 20 Leistungspunkte (14 Semesterwochenstunden).
Lehramt für die Sekundarstufen I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I:
im ersten Fach ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
Lehramt für die Sekundarstufe I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II:
im ersten Fach ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden).
Lehramt für Förderpädagogik
- für das allgemeinbildende Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
- für das Fach Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischer Fachrichtungen,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 90 Leistungspunkte (60 Semesterwochenstunden), wovon ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden), wovon ca. 20 Leistungspunkte (13 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 40 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)
- für das berufliche Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden)
- für ein weiteres allgemeinbildendes Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden).
-
für den Studienbereich Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden), wovon ca. 23 Leistungspunkte (15 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden), wovon ca. 15 Leistungspunkte (10 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Neben den vorab genannten Voraussetzungen muss auch der Unterrichtseinsatz während der Ausbildungsdauer in der dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und in der ausgeschriebenen und studierten Fächerkombination im Land Brandenburg erfolgen. Eine entsprechende Bestätigung des zuständigen staatlichen Schulamtes oder ggf. des Schulträgers einer Ersatzschule ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen (Anlage 1a) bzw. 1b). Das zuständige staatliche Schulamt oder ggf. der Schulträger einer anerkannten Ersatzschule müssen bei befristeter Beschäftigung zusätzlich die Erklärung der beabsichtigten unbefristeten Beschäftigung bescheinigen.
Aktuelle Ausschreibung für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mit Beginn 01.02.2025
Unterlagen sind – über die jeweilige Schulleitung – bis zum 27.09.2024 einzureichen bei:
- der Schulrätin/dem Schulrat für Lehrerbildung des zuständigen staatlichen Schulamtes
- oder – bei Ersatzschulen – an den Schulträger.
In den nachfolgenden Formularen für die Bewerbung finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. Achten Sie bitte darauf, dass ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind (s. vorgegebene Anlagen im Formular „Bewerbungsschreiben“)
Die Zeugnisse vom Master- (und davor absolvierten Bachelor-), Magister- und Diplomabschluss sowie von der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife) sind als beglaubigte Kopien beizulegen. Bitte heften Sie alle im Bewerbungsschreiben genannten Anlagen in der angegebenen Reihenfolge mit einem Haftstreifen ( Aktendulli ) zusammen. Beim Bearbeiten der Anlagen 3.1 und 3.2 benötigen Sie für die Spalte 1 der Tabelle die Fachprofile der Lehrerbildung bzw. die fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Universität für die entsprechenden Lehramtsstudienfächer mit den dazugehörigen Modulbeschreibungen.
Unaufgeforderte Bewerbungen vor Veröffentlichung einer Ausschreibung können nicht berücksichtigt werden. Nach Ausschreibung sind Bewerbungen auf dem Dienstweg über das zuständige staatliche Schulamt bzw. bei einer Tätigkeit an einer anerkannten Ersatzschule über den Schulträger zu richten an das:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Referat 45 -
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Dafür sind die jeweilig unten stehenden Anlagen, die erst nach Veröffentlichung der Ausschreibung jeweils aktualisiert bekannt gegeben werden, beizufügen. Beachten Sie dabei die Dauer des Postweges, so dass ein fristgerechter Eingang gewahrt werden kann.
Bewerbungsunterlagen samt Anlagen:
Bewerbung (Schule in öffentlicher Trägerschaft)
Anlage 1a Schule in öffentlicher Trägerschaft
Bewerbung (anerkannte Ersatzschule)
Anlage 1b anerkannte Ersatzschule
Anlage 2 Angaben zu einer vorherigen Bewerbung (berufsbegl. VD)
Anlage 3 Angaben zum Hoch- oder Fachhochschulabschluss
Anlage 3.1 Zuordnung zum beantragten 1. Fach
Anlage 3.2 Zuordnung zum beantragten 2. Fach
Anlage 3.3 Zuordnung Promotion
Anlage 4 Informationen zur Datenverarbeitung
Fachprofile der Lehrerbildung (KMK-Beschluss)
Um stets auf dem aktuellen Stand von Ausschreibungen zu sein, empfiehlt es sich, den Newsletter des Amtsblattes des MBJS bestellen. Er wird umgehend nach Erscheinen per Mail zugesandt.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund ihres nicht lehramtsbezogenen Studiums die erforderlichen fachwissenschaftlichen oder künstlerischen Kenntnisse in nur einem Fach nachweisen können, müssen – um für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden – ein zweites Fach studieren.
- Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz § 7
- Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
- Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung (LAPV) § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
- Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg