Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
Voraussetzung für die Zulassung zur berufsbegleitenden Teilnahme am Vorbereitungsdienst im Rahmen des Seiteneinstiegs ist zunächst ein nicht lehramtsbezogener Masterabschluss oder ein ihm gleichgestellter Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen). Ein Bachelorabschluss oder ein an einer Fachhochschule erworbener Diplomabschluss, der den Besuch eines Diplomstudienganges mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren erfordert, ist nicht ausreichend.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung und schließt mit einer Staatsprüfung ab. Unter folgenden weiteren Voraussetzungen können Seiteneinsteigende berufsbegleitend den Vorbereitungsdienst absolvieren:
- Die seiteneinsteigende Lehrkraft ist bereits an einer Schule im Land Brandenburg beschäftigt.
- Es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor oder eine Anstellung mit dem Ziel der Entfristung.
- Die seiteneinsteigende Lehrkraft verfügt über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen), der den schulischen Einsatz in mindestens zwei Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen erlaubt und in der Regel zu drei Vierteln den fachwissenschaftlichen Leistungen eines Lehramtsstudienfaches für das erste Fach sowie zur Hälfte den fachwissenschaftlichen Leistungen mindestens eines weiteren Lehramtsstudienfaches des angestrebten Lehramtes entspricht.
- Eine entsprechende Prüfung erfolgt durch das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA).
Eine erste Einschätzung, inwieweit diese Voraussetzung für das eigene Hochschulstudium zutreffen, können Seiteneinsteigende selbst anhand der fachwissenschaftlichen und künstlerischen Studieninhalte der „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ gewinnen.
Sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist, muss die seiteneinsteigende Lehrkraft über Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens verfügen.
Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst schriftlich und nur nach entsprechender Ausschreibung bewerben. Er dauert 24 Monate, kann aber nach Beantragung der vorzeitigen Zulassung zur Staatsprüfung frühestens nach 12 Monaten beendet werden. Während der berufsbegleitenden Teilnahme am Vorbereitungsdienst finden in der Regel an einem Tag pro Woche Seminarveranstaltungen in den Pädagogischen Zentren in Potsdam, Bernau, Neuruppin und Cottbus statt. Die weiteren Wochentage sind der praktischen Tätigkeit an der Einsatzschule vorbehalten. Das Bildungsministerium unterstützt diesen Ausbildungsabschnitt mit personenbezogenen Anrechnungsstunden. Zu Anträgen auf eine etwaige Teilzeitbeschäftigung beraten die staatlichen Schulämter bzw. Schulträger freier Schulen.
Voraussetzung für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist ein einschlägiger nicht lehramtsbezogener Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (mindestens 4 Jahre)). Ein Bachlorabschluss, ein an einer Fachhochschule erworbener Diplomabschluss nach einem Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren, der Abschluss einer Berufsausbidung oder Meisterprüfung ist nicht ausreichend.
Die Inhalte des absolvierten Studiums müssen im Wesentlichen den fachwissenschaftlichen Anforderungen – in Inhalt und Umfang – eines lehramtsbezogenen Studiums für zwei Fächer entsprechen (im ersten Fach in der Regel drei Viertel, im zweiten Fach in der Regel die Hälfte). Dies lässt sich insbesondere anhand der Fachprofile der Lehrerbildung nachvollziehen, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlicht wurden. Folgende Anlagen können für die Analyse genutzt werden. Folgende Anlagen können für die Analyse genutzt werden:
- Anlage 3 Angaben zum Hoch- oder Fachhochschulabschluss
- Anlage 3.1 Zuordnung zum beantragten 1. Fach
- Anlage 3.2 Zuordnung zum beantragten 2. Fach
- Anlage 3.3 Zuordnung Promotion
- Fachprofile der Lehrerbildung (KMK-Beschluss)
Für den Umfang Ihres Studiums gelten folgende Richtwerte, die nicht unterschritten werden sollten, bei einer Bewerbung für das:
Lehramt für die Primarstufe:
im ersten Fach ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 20 Leistungspunkte (14 Semesterwochenstunden).
Lehramt für die Sekundarstufen I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I:
im ersten Fach ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
Lehramt für die Sekundarstufe I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II:
im ersten Fach ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden) und
im zweiten Fach ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden).
Lehramt für Förderpädagogik
- für das allgemeinbildende Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden).
- für das Fach Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischer Fachrichtungen,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 90 Leistungspunkte (60 Semesterwochenstunden), wovon ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 60 Leistungspunkte (40 Semesterwochenstunden), wovon ca. 20 Leistungspunkte (13 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 40 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)
- für das berufliche Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden)
- für ein weiteres allgemeinbildendes Fach,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 61 Leistungspunkte (41 Semesterwochenstunden)
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 41 Leistungspunkte (27 Semesterwochenstunden).
-
für den Studienbereich Förderpädagogik, inkl. der allgemeinen Förder- und Inklusionspädagogik und zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,
- wenn es als Erstfach angegeben wurde ca. 68 Leistungspunkte (45 Semesterwochenstunden), wovon ca. 23 Leistungspunkte (15 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen
- wenn es als Zweitfach angegeben wurde ca. 45 Leistungspunkte (30 Semesterwochenstunden), wovon ca. 15 Leistungspunkte (10 Semesterwochenstunden) auf die allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik sowie insgesamt ca. 30 Leistungspunkte (20 Semesterwochenstunden) auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen entfallen.
Neben den vorab genannten Voraussetzungen muss auch der Unterrichtseinsatz während der Ausbildungsdauer in der dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und in der ausgeschriebenen und studierten Fächerkombination im Land Brandenburg erfolgen. Eine entsprechende Bestätigung des zuständigen staatlichen Schulamtes oder ggf. des Schulträgers einer Ersatzschule ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen (Anlage 1a) bzw. 1b). Das zuständige staatliche Schulamt oder ggf. der Schulträger einer Ersatzschule müssen bei befristeter Beschäftigung zusätzlich die Erklärung der beabsichtigten unbefristeten Beschäftigung bescheinigen.
Die aktuelle Ausschreibung mit den erforderlichen Bewerbungunterlagen und Anlagen sowie weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesinstiuts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) unter folgendem Link: https://libra.brandenburg.de/libra-fuer/seiteneinsteigende/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst/ausschreibung-und-bewerbung/
Um stets auf dem aktuellen Stand von Ausschreibungen zu sein, empfiehlt es sich, den Newsletter des Amtsblattes des MBJS zu bestellen. Er wird umgehend nach Erscheinen per Mail zugesandt.
> Newsletter des Amtsblattes
Seiteneinsteigende, die aufgrund ihres nicht lehramtsbezogenen Studiums die erforderlichen fachwissenschaftlichen oder künstlerischen Kenntnisse in nur einem Fach nachweisen können, müssen – um für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden – ein zweites Fach studieren.
- Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
- Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
- Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung (LAPV)
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen