Eltern-Informations-Flyer
Informationen für Eltern
Die Elterninformations-Flyer stellen pädagogische Grundsätze und Instrumente vor, die in Kitas angewandt werden und wollen Anregungen sowie Unterstützung in Erziehungsfragen geben. Die Flyer sind in den Kitas erhältlich, die fremdsprachigen Flyer zusätzlich bei der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) oder den kommunalen Integrationsbeauftragten.
Was heißt Elternbeitragsfreiheit?
Die Eltern müssen seit dem Kita-Jahr 2024/25 (01.08.2024) für ihre Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung keine Beiträge mehr für die Kindertagesbetreuung bezahlen.
Die Beitragsfreiheit gilt ab dem (gesamten) Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat – das ist der Monat, in dem der Tag vor dem 3. Geburtstag liegt.
Die Beitragsfreiheit gilt unabhängig von:
- dem Einkommen der Eltern
- dem Betreuungsumfang (Betreuungszeit)
- der Art des Angebots der Kindertagesbetreuung (Krippe, KiGa, altersgemischte Einrichtungen, Kindertagespflege)
- der Trägerschaft (kommunale und freie Träger)
- bestehenden Betreuungsverträgen und -vereinbarungen
Die Beitragsfreiheit gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die von Dritten angeboten werden, so zum Beispiel Sprachunterricht oder Fahrservice zur/von der Kita.
Weitere Informationen
Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen sind Bildungsangebote, die allen Kindern offenstehen müssen.
Deshalb wurde die Elternbeitragsfreiheit seit dem 1. Januar 2023 für Eltern mit bis zu 35.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (35.001 - 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) sind die Elternbeiträge pro Kind und Monat gestaffelt auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt (im Krippenalter auch nach Betreuungsumfang differenziert):
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 € sind beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 € können anteilig entlastet werden.
Mehr Informationen:
Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten sind die Grundsätze elementarer Bildung. Sie dienen Trägern und Fachkräften als Anregung, wie sie den Kindern in verschiedenen Bildungsbereichen Erfahrungen eröffnen können. Ziel ist es, die Kinder in unterstützender und herausfordernder Weise pädagogisch zu begleiten, beispielsweise beim Spracherwerb, dem Umgang mit Zahlen, zum Thema Musik oder dem sozialen Miteinander.
Die „Grundsätze elementarer Bildung", welche erstmals 2004 veröffentlicht worden sind, wurden am 29.07.2024 durch den "Kita-Bildungsplan – die erweiterten Grundsätze elementarer Bildung" ersetzt, welcher ab dem Kita-Jahr 2024/2025 gilt.
Er wurde mit wissenschaftlicher Expertise erarbeitet und erfuhr einen breiten Abstimmungsprozess.
Der Kita-Bildungsplan des Jugendministeriums (MBJS) gibt Leitlinien für pädagogisches Handeln in Alltagssituationen in der Kindertagesbetreuung vor und bietet Grundlagen für nahtlosere Übergänge von der Krippe bis in die Grundschulzeit. Er ist altersübergreifend konzipiert – also für Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege sowie alternative Angebote der Kindertagesbetreuung.
Der Kita-Bildungsplan gibt Anregungen und Beispiele, wie Alltagssituationen pädagogisch gestaltet und mit Themen unterschiedlicher Bildungsbereiche systematisch verknüpft werden können. Pädagogischen Fachkräften bietet er klare Handlungsleitlinien, wie sie ihrem Bildungsauftrag Kinderrecht basiert gestalten können. Der Bildungsplan definiert einerseits pädagogische Alltagssituationen wie Spielen, Essen, Hygiene, Kinderkreise oder Aufräumen, andererseits beschreibt er klassische Bildungsbereiche wie Sprache, Mathematik, Bewegung oder Ästhetik.
Wie sehen die ersten Tage meines Kindes in der Kita oder bei einer Tagespflegeperson aus? Wie ist die Phase der Eingewöhnung zu gestalten? Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita ein. Die Betreuung kann nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen wollen. Kinder benötigen eine behutsame und von den Eltern begleitete Eingewöhnung in die Kita, um Vertrauen in die neue Umgebung, die anderen Kinder und zu den Erzieherinnen und Erziehern zu entwickeln. Den Flyer gibt es auch in englischer, französischer, polnischer, russischer, türkischer, vietnamesischer und arabischer Sprache, damit Kindertagesstätten Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Landessprache informieren können.
Ein Beobachtungsinstrument, das in den Krippen und Kitas in Brandenburg eingesetzt wird, sind die Grenzsteine der Entwicklung. Mit den „Grenzsteinen" werden sechs Entwicklungsbereiche der Kinder im Alltagsgeschehen in den Kindertageseinrichtungen zu bestimmten Stichtagen beobachtet. Den Flyer gibt es auch in englischer, französischer, polnischer, russischer, türkischer, vietnamesischer und arabischer Sprache, damit Kindertagesstätten Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Landessprache informieren können.
Kindertagesstätten haben im Rahmen ihrer Bildungsarbeit den Auftrag, alle Kinder von Anfang an in ihrer Sprachentwicklung zu unterstützen. Die Erziehendenen lesen den Kindern vor, lassen sie erzählen, diskutieren und auch streiten; sie singen gemeinsam, reimen und machen Wortspiele. Sie geben den Kindern vielfältige Gelegenheiten, Sprache als wichtige Verständigungsmöglichkeit zu erfahren und anzuwenden.
Im Jahr vor der Einschulung eines Kindes findet in der Kita die sogenannte Sprachstandsfeststellung statt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Erziehenden möglichst früh ihre Aufmerksamkeit auf die kindliche Sprachentwicklung lenken.
Für die Bildung der Kinder in der Kindertagesbetreuung und Grundschule gibt es einen gemeinsamen Orientierungsrahmen (GOrBiKs), der ein verbindender Rahmen für die pädagogische Arbeit in der Kita und der Grundschule ist. Er dient den Fachkräften als Grundlage für die Verständigung über einen gemeinsamen Bildungsbegriff, gemeinsame Bildungsziele und die Gestaltung des Übergangs der Kinder von der Kindertagesstätte in die Grundschule.
Mit dem Brandenburgischen Gute-KiTa-Gesetz wurde zum 1. August 2019 die Elternbeteiligung in Brandenburg weiter gestärkt: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten sind seitdem Kreiskitaelternbeiräte und ein Landeskitaelternbeirat zu bilden.
Mit der Reform des Kindertagespflegerechts zum 1. August 2023 sollen auch die Eltern von in Kindertagespflege betreuten Kindern ihre Stimme stärker einbringen können. Eltern von Kindern in Kindertagespflege erhalten landesweit dieselben Beteiligungsrechte wie Eltern von Kindern in Kindertagesstätten.
Der Kita-Ausschuss ist beratend für Angelegenheiten einzelner Kitas vorgesehen.
Der Kreiskitaelternbeirat (KKEB) ist in allen wesentlichen Fragen, die die Kindertagesbetreuung des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt betreffen, anzuhören. Der Gesetzgeber strebt eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kreiskitaelternbeirat und dem Jugendamt an.
Der Kreiskitaelternbeirat wählt aus seinen Reihen eine Vertretung als beratenes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Gewählt wird auch eine Vertretung sowie eine Stellvertretung für den Landeskitaelternbeirat (LKEB), der wiederum in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen, vom dem für Kindertagesbetreuung und Schulangelegenheiten zuständigen Ministerien anzuhören ist.
Rechtliche Grundlagen im Kindertagesstättengesetz (KitaG):
- § 4 KitaG Grundsätze der Beteiligung
- § 6 KitaG Beteiligung der Eltern
- § 6a KitaG Kitaelternbeiräte und Landeskitaelternbeirat
- § 7 Kindertagesstätten-Ausschuss
Weitere Informationen:
- Elternbeteiligung
- Flyer: Stärkung der Elternbeteiligung (August 2023)
Kinder haben Rechte. Und Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinderrechte gehen alle an. Neben der Familie sind Kitas und Schulen, Arbeitsgemeinschaften, Jugendeinrichtungen und Sportvereine zentrale Orte, an denen Kinder ihre Rechte lernen und leben können. Dabei haben Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Trainerinnen und Trainer eine wichtige erzieherische Aufgabe: Wenn Kinder von klein auf erfahren, dass ihre Würde geachtet wird, lernen sie zugleich, die Rechte anderer zu respektieren und sich dafür stark zu machen.
Mehr Informationen:
- Kinderrechte
- Kinderrechte - Bundesjugendministerium (BMFSFJ)
- Kinderrechte im Alltag
- VN-Kinderrechtskonvention (Überischt des BMFSFJ)
- Kinderrechte - Deutsches Kinderhilfswerk
- Zum Download: VN-Kinderrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen
- UN-Kinderrechtskonvention
- Netzwerk Kinderrechte
Am 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Damit sollen insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte in Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen vor der Krankheit geschützt werden.
Das Masernschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kitas (analog bei Tageseltern) oder in der Schule die, von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen, Masernimpfungen nachweisen müssen.
Mehr Informationen: