Seiteneinstieg in den Schuldienst
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind willkommen! Werden keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte für eine offene Stelle an einer konkreten Schule gefunden, werden im Land Brandenburg auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt. Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden vor dem Einsatz an einer Schule oder berufsbegleitend mit einer pädagogischen Grundqualifizierung auf ihren Einsatz im Unterricht vorbereitet.
Voraussetzung für den Seiteneinstieg in den brandenburgischen Schuldienst ist i.d.R. ein Hochschulabschluss (Magister-, Diplom- (mindestens 4 Jahre) oder Masterabschluss) oder ein Fachhochschulabschluss (Diplom oder Master). Ziel von umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen ist es, bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mittelfristig ein Ausbildungsniveau zu erreichen, das dem von grundständig ausgebildeten Lehrkräften entspricht – die Lehramtsbefähigung.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, Diplom (mindestens 4 Jahre) oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina) verfügen, können – sofern erforderlich nach dem Studium eines zweiten Fachs – nach dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und nach erfolgreichem Ablegen der Staatsprüfung eine Lehramtsbefähigung erwerben. Damit sind sie grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gleichgestellt.
Tipps zum Seiteneinstieg – Fragen und Antworten
Eignung, Voraussetzung, Einkommen
Pädagogische Grundqualifizierung
für alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger vorab oder berufsbegleitend
Berufsbegleitende Studienangebote
des WiB e.V. Potsdam und WIT e.V. Wildau zum Studium eines zweiten Fachs oder des Studienbereichs Förderpädagogik.
Berufsbegleitend Sport studieren
Schulpraxis und Studium kombinieren: mit dem dualen Studiengang für „Angewandte Sportwissenschaft B.A." mit der Spezialisierung "Bewegungs- und Sportpädagogik“
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst
zum Erwerb der Befähigung für ein Lehramt – voll ausgebildete Lehrkraft
- Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
- Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
- Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung (LAPV)
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen