Herkunftssuche
Adoptierte Kinder haben – mitunter auch erst im späten Erwachsenenalter – den Wunsch etwas über die eigene Herkunft zu erfahren. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist gesetzlich verankert. Bei dieser Suche können folgende Stellen helfen: Die Adoptionsstelle beim örtlichen Jugendamt ist für alle Suchfragen ein guter erster Ansprechpartner ebenso wie die Auslandsvermittlungsstellen (bei einem internationalen Verfahren). Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg steht Suchenden ebenfalls beratend zur Seite. Adoptierte, die ihre Herkunftsgeschichte erfahren möchten, aber auch leibliche Eltern und Geschwister, werden beraten und unterstützt.
Beim Standesamt können Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr eine Kopie ihrer Personenstandsurkunde bzw. einen beglaubigten Geburtenregisterauszug anfordern (gebührenpflichtig). Diese enthalten u.a. einen Eintrag über ihre leibliche Mutter. Weitere Ansprechpersonen können Selbsthilfegruppen sein, die bei der Suche begleiten und unterstützen.
- Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz)
- Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz)
- Bürgerliches Gesetzbuch - Annahme eines Kindes (§§ 1741-1772)
- Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung
- Haager Übereinkommen zur Auslandsadoption
- Adoptionsübereinkommen-Ausführungsgesetz zum Haager Übereinkommen Auslandsadoption
- Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht
- Strafgesetzbuch – Kinderhandel
- Sammlung der Gesetzestexte zur Adoption
- ZABB Sicherheitszertifikat - für das Versenden verschlüsselter E-Mails