Mitwirkung in der Schule
Die demokratische Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern in den Schulen unseres Landes sind im Brandenburger Schulgesetz fest verankert. Allen an Schule beteiligten Personen werden dabei viele Möglichkeiten eröffnet, ihre eigene Perspektive einzubringen und somit die schulische Bildung in Brandenburg gemeinsam zu verbessern. Die gleichberechtigten Interessenvertretungen aller drei Gruppen sollen sich für ihre Interessen einsetzen, Vorschläge unterbreiten und ihr Stimmrecht in vielen Belangen aktiv ausüben. Sie können alle schulischen Fragen erörtern und haben das Recht auf Anhörung und Information – vor allem dazu, wie Schule organisiert ist und Leistungen bewertet werden.
Mitwirkung gibt es auf verschiedenen Ebenen: in jeder Klasse, jeder Schule, jedem Landkreis/ jeder kreisfreien Stadt sowie für das gesamte Land. Die grundlegende Struktur der Gremienarbeit sieht vor, dass auf jeder dieser Ebenen jede Interessensgruppe eigene Gremien bildet (z.B. die Elternversammlung auf Klassenebene, die Konferenz der Lehrkräfte auf Schulebene oder den Kreisschülerrat auf Kreisebene). Ebenso gibt es auf den verschiedenen Ebenen auch gemeinsame Gremien, in denen alle Interessensgruppen vertreten sind, wie die Schulkonferenz, den Kreisschulbeirat und den Landesschulbeirat.
Grafik: Mit einem Klick auf die jeweilige Ebene in der Grafik finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Gremien.