Anerkennung von Abschlüssen

Schüler macht sich Notizen © Robert Kneschke, fotolia.com

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entscheidet auf Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnungen über Anerkennungen und Feststellungen im Bereich der Lehrkräfteaus- und -weiterbildungen.

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung.


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Ausländische Lehrerqualifikationen

Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation als Befähigung für ein Lehramt.




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    Organigramm

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
    Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
    14473 Potsdam
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