Anerkennung von Abschlüssen

Schüler macht sich Notizen © Robert Kneschke, fotolia.com

Für die Anerkennung von Abschlüssen im Sinne des Lehrerbildungsrechts, hier:

  • Feststellung einer nachträglich erworbenen
    • Lehrbefähigung oder
    • Lehramtsbefähigung
  • Feststellung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Lehramtsbefähigung

ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) zuständig.

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung.

Nachträgliche Befähigungen


Logo: Ausländische Lehrerqualifikationen - roter Pfeil auf grauem Hintergrund

Ausländische Lehrerqualifikationen

Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation als Befähigung für ein Lehramt.

Ausländische Lehrerberufsqualifikation



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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