Anerkennung von Abschlüssen
Für die Anerkennung von Abschlüssen im Sinne des Lehrerbildungsrechts, hier:
- Feststellung einer nachträglich erworbenen
- Lehrbefähigung oder
- Lehramtsbefähigung
- Feststellung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Lehramtsbefähigung
ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) zuständig.
Weitere Informationen:
Nachträgliche Befähigungen
Ausländische Lehrerberufsqualifikation
Nachträgliche Lehrbefähigungen
Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung.
Ausländische Lehrerqualifikationen
Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation als Befähigung für ein Lehramt.