Anerkennung von Abschlüssen

Schüler macht sich Notizen © Robert Kneschke, fotolia.com

Für die Anerkennung von Abschlüssen im Sinne des Lehrerbildungsrechts, hier:

  • Feststellung einer nachträglich erworbenen
    • Lehrbefähigung oder
    • Lehramtsbefähigung
  • Feststellung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Lehramtsbefähigung

ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) zuständig.

Weitere Informationen:

Nachträgliche Befähigungen
Ausländische Lehrerberufsqualifikation 

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Nachträgliche Lehrbefähigungen

Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung.


Logo: Ausländische Lehrerqualifikationen - roter Pfeil auf grauem Hintergrund

Ausländische Lehrerqualifikationen

Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation als Befähigung für ein Lehramt.



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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