Anerkennung von Abschlüssen
Für die Anerkennung von Abschlüssen im Sinne des Lehrerbildungsrechts, hier:
- Feststellung einer nachträglich erworbenen
- Lehrbefähigung oder
- Lehramtsbefähigung
- Feststellung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation als Lehramtsbefähigung
ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA) zuständig.
Nachträgliche Lehrbefähigungen
Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung.
Ausländische Lehrerqualifikationen
Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation als Befähigung für ein Lehramt.