Anerkennung von Abschlüssen
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entscheidet auf Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnungen über Anerkennungen und Feststellungen im Bereich der Lehrkräfteaus- und -weiterbildungen.
Nachträgliche Lehrbefähigungen
Feststellung einer nachträglich erworbenen Lehrbefähigung, Lehramtsbefähigung oder Lehreramtsbefähigung.
Ausländische Lehrerqualifikationen
Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation als Befähigung für ein Lehramt.